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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Angeblicher Todesfall am Berliner Lageso:
Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Flüchtlingshilfe behauptete den Tod eines Flüchtlings. Der Fall sorgte für erhebliche öffentliche Unruhe in einer Zeit, in der die Berliner Flüchtlingspolitik ohnehin bereits massiv in der Kritik steht. Die Tat des Mannes bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Die Verbreitung falscher, die Öffentlichkeit aufwiegelnder, Tatsachen ist in Deutschland – anders als zum Beispiel in Österreich – straflos. Lügen an sich sind hier nicht strafbar. Ist das in Ordnung? ... weiter lesen
Da eine Hausdurchsuchung tief in die Grundrechte eines von ihr Betroffenen eingreift, ist diese nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Diese sind in den §§ 102 bis 110 Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Eine Hausdurchsuchung muss gem. § 105 StPO grundsätzlich von einem Richter angeordnet werden. Sollte kein Richter erreichbar sein, ist bei Gefahr im Verzug die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei möglich. Der Beschluss kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Die Durchsuchung kann dabei in den Räumen des Verdächtigen (§ 102 StPO) sowie eines Dritten (§ 103 StPO) stattfinden. Inhaltlich muss der Durchsuchungsbeschluss die ... weiter lesen
Straßburg (jur). Eine fünf Jahre und acht Monate dauernde Untersuchungshaft stellt nicht automatisch eine Menschenrechtsverletzung dar. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in einem am Donnerstag, 6. November 2011, verkündeten Urteil entschieden und damit die Beschwerde des in Hagen lebenden staatenlosen Faruk Ereren als unbegründet zurückgewiesen (Az.: 67522/09).
Ereren wurde vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf angeklagt, ein führendes Mitglied einer Terrororganisation, der türkisch marxistisch-leninistischen „Revolutionären Volksbefreiungpartei-Front“ (DHKP-C), zu sein. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
Der Chat mit realen Kindern (unter 14 Jahren)
Wie oben bereits mit dem Wortlaut des Gesetzes ausgeführt, begeht nach § 176 StGB (Strafgesetzbuch) ein ... weiter lesen
Gerade in den Zeiten der gegenwärtigen Wirtschaftkrise sind in Fachkreisen ein stetiger Anstieg von Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug bzw. Sozialbetrug und immer härtere Reaktionen der Strafjustiz (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) zu beobachten. Mit der Höhe der von den Staatsanwaltschaften geforderten Strafen steigt neben den Problemen für den Betroffenen (Gefährdung des Studiums bzw. Arbeitsplatzes, Vorstrafe und Eintrag im Führungszeugnis, ggf. gar Gefängnisstrafe usw.) auch die Dauer der Ermittlungsverfahren an.
Nach der im Strafgesetzbuch (§ 263 StGB) normierten Strafvorschrift macht sich wegen Betruges u.a. strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen ... weiter lesen
Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels
Unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bestanden bislang unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei einem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bei dem einer der Mittäter entsprechend dem gemeinsamen Tatplan eine Waffe mit sich geführt hat, der Verbrechenstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der grundsätzlich eine hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht, auch auf einen Mittäter anwendbar ist, der selbst unbewaffnet geblieben war. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat nunmehr diese Frage ... weiter lesen
Hintergrund:
EncroChat-Handys sind Mobiltelefone mit spezieller, verschlüsselter Software. Das EncroChat-Handy und dessen Programm galten lange als abhörsicher, sodass insbesondere Personen das Mobiltelefon für ihre geheimen Geschäfte genutzt haben.
Die Entschlüsselung der zwischen den Nutzern gewechselten Chatnachrichten auf dem Server war nicht möglich. Daher entschlossen sich die französischen Behörden unmittelbar auf die Endgeräte zuzugreifen, um die Nutzer zu identifizieren und deren Aktivitäten aufzudecken. Schließlich gelang es den französischen Ermittlern und Ermittlerinnen die Kommunikation von rund 60.000 EncroChat-Nutzer|innen mit Hilfe eines Trojaners ... weiter lesen
Zu dem Geschäftszeichen 1 BvR 1299/05 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) jüngst entschieden, dass die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig sind.
Die der Entscheidung zugrundeliegende Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die §§ 111 bis 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
§ 113 Abs. 1 Satz 2 TKG regelt eine spezielle Auskunftspflicht hinsichtlich Zugangssicherungscodes wie Passworten oder Persönlichen Identifikationsnummern (PIN). Auskunftsberechtigt sind insoweit die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden sowie die Nachrichtendienste.
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Osnabrück/Karlsruhe (jur). Ein Vergewaltiger aus dem Landkreis Emsland muss es nach damals noch unklarer Rechtslage hinnehmen, dass er mit Hilfe eines Massengentests indirekt durch die Identifizierung zweier Verwandter entdeckt wurde. Der DNA-Massentest mit den dabei erzielten „Beinahetreffern“ durfte als Beweismittel verwendet werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 13. Mai 2015 gefällten Beschluss (Az.: 2 BvR 616/13), auf den das Landgericht Osnabrück am Freitag, 12. Juni 2015, hingewiesen hat. Danach verstieß im konkreten Fall die Verwendung der Verwandten-DNA nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren oder gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. ... weiter lesen
Das Landgericht in Wuppertal hatte den Oberbürgermeister der Stadt, Dr. Kremendahl, vom Vorwurf der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) freigesprochen. Zugleich hatte es den Bauunternehmer Clees unter anderem wegen Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der mit dem Revisionsverfahren befaßte 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil aufgehoben.
Der im Raum Wuppertal als Großinvestor tätige Bauunternehmer hatte dem Oberbürgermeister finanzielle Unterstützung für dessen Wahlkampf bei der Oberbürgermei-sterwahl im Jahre 1999 angeboten. Es war ihm ein Anliegen, daß dieser seine investorenfreundliche Politik nach den Wahlen fortsetzen konnte. Beiden war klar, daß konkrete Bauobjekte des Bauunternehmers ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wünscht sich ein in der Sicherungsverwahrung untergebrachter Straftäter, außerhalb der regulären Besuchszeiten an seinem Geburtstag seine Verlobte empfangen zu können, muss dies von der Verwaltung auch geprüft werden. Ohne die erforderliche Einzelfallprüfung ist die Ablehnung des Besuchs rechtswidrig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Dienstag, 19. April 2016, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 Ws 68/16).
Nach den geltenden Bestimmungen in Baden-Württemberg dürfen Sicherungsverwahrte regelmäßig mindestens zehn Besuche pro Monate erhalten. Darüber hinaus sind Besuche zuzulassen, „wenn sie die Behandlung oder ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Manipulierte Verfahrensunterlagen und unbearbeitet im Keller gelagerte Klagen – damit hat sich eine Richterin in Nordrhein-Westfalen der Rechtsbeugung schuldig gemacht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 13. Juni 2023, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 4 StR 149/22). Die Karlsruher Richter bestätigten damit einen Schuldspruch des Landgerichts Hagen. Die Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe hob der BGH allerdings auf.
Die Richterin war in einem Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen tätig und dort für Familiensachen sowie für Straf- und Bußgeldverfahren zuständig. Als sie im Frühjahr 2018 ein von ihr gefälltes Urteil nicht rechtswirksam dokumentiert und „zu den ... weiter lesen