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Verbreiten von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b I Nr. 1 StGB)
Die kinderpornografische Schrift muss zur Erfüllung dieser Tatbestandsalternative einer unbestimmten – nicht mehr überschaubaren - Vielzahl von Personen zugänglich gemacht worden sein. Verbreiten liegt also dann nicht vor, wenn der Täter die kinderpornografische(n) Datei(en) lediglich an einzelne – individualisierbare - Personen versendet, etwa als E-Mail.
Ein (vollendetes) Verbreiten im Sinne des § 184 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist gegeben, wenn eine übertragene Datei auf einem (permanenten) Medium gespeichert oder im Arbeitsspeicher des Rechners angekommen ist. So steht es zuletzt noch im Beschluß des BGH ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Kann ein Opfer einer versuchten Vergewaltigung problemlos vor Gericht im Angesicht mit dem Täter den Vorfall schildern und lehnt es jahrelang eine psychologische Behandlung ab, spricht dies gegen das Vorliegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Ein Anspruch auf eine staatliche Opferentschädigung besteht dann nicht, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 2. Juni 2022 (Az.: L 6 VG 2740/21).
Die aus Schwaben stammende Klägerin wurde am 1. September 2006 Opfer einer versuchten Vergewaltigung. Wegen eines zufällig vorbeikommenden Passanten wurde die Vergewaltigung nicht vollzogen. ... weiter lesen
Bundesgerichtshof zur Verwertbarkeit von richterlichen Zeugenvernehmungen bei bewußt wahrheitswidrigem Verschweigen eines Verlöbnisses
Das Landgericht Erfurt hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung und tateinheitlich begangener Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hat der Angeklagte die Zeugin gegen deren Willen zu sexuellen Handlungen genötigt, nachdem er sie zuvor jeweils körperlich mißhandelt hatte. Die Geschädigte erstattete unmittelbar nach der zweiten Tat Strafanzeige bei der Polizei und wurde anschließend durch den Ermittlungsrichter vernommen. Bei der Polizei und vor dem Ermittlungsrichter verneinte sie auf Frage ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe darf eine offensichtlich unbegründete Revision auch ohne mündliche Verhandlung verwerfen. Dies ist mit dem Grundgesetz vereinbar und verletzt insbesondere nicht das rechtliche Gehör der verurteilten Straftäter, heißt es in einem am Dienstag, 15. Juli 2014, veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az.: 2 BvR 792/11).
Laut Strafprozessordnung ist eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung möglich, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt. Die Karlsruher Richter können die Revision dann nur einstimmig verwerfen. Ist nur einer der fünf Richter eines Strafsenats anderer Meinung, muss es eine ... weiter lesen
Halbstrafe und Aussetzung des Strafrestes 2/3 Reststrafe
§ 57 StGB — Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe
Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
1. zwei Drittel der verhängten Strafe, mindestens jedoch zwei Monate, verbüßt sind,
2. dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann, und 3. die verurteilte Person einwilligt. Bei der Entscheidung sind insbesondere die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, mit der Folge dass der Führerschein in Gefahr ist. In diesem Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit müssen aber noch alkoholbedingte Fahrfehler wie z. B. Schlagenlinienfahren hinzukommen. Folge ist regelmäßig eine Geldstrafe, Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie Eintragung von sieben Punkten in Flensburg. Ab mehr als 0,5 Promille liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Hierfür wird dann eine Geldbuße von 500 Euro fällig, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Fahrfehler müssen hierfür nicht vorliegen, kommen diese aber ... weiter lesen
Der GVU Trojaner kursiert schon seit längerem im Netz und verursacht großen Schaden.
Er verbreitet sich über Werbebanner und manipulierte Webseiten im Internet. Sobald ein Besucher diese Seiten besucht, wird das Computersystem des Betroffenen nach Sicherheitslücken abgesucht und der Schädling unbemerkt auf ihren PC heruntergeladen.
Wenn der heimliche Download gelungen ist, erfolgt die Sperrung ihres Desktops. Sie erhalten eine Mahnmeldung. Darin steht, dass auf dem betroffenen Computer illegal heruntergeladene Medien gefunden worden seien und dass der Inhaber des PCs aus diesem Grund verpflichtet sei eine Mahngebühr zu zahlen. Erst dann würde der PC wieder freigegeben.
Der Trojaner ... weiter lesen
Zum 1. Mai 2010 wurde das Bundeszentralregistergesetz um das sogenannte erweiterte Führungszeugnis ergänzt.
Entgegen dem normalen Führungszeugnis werden im erweiterten Führungszeugnis nun auch bestimmte Delikte in Strafbereichen aufgeführt, die im normalen Führungszeugnis nicht eingetragen wären. Dazu zählen insbesondere Delikte wie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, die Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Menschenhandel, der Kinderhandel, die Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen oder Taten wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornographie.
Nach der neuen geänderten Rechtslage ... weiter lesen
Illegales Wettrennen
In § 315d Nr. 1, 2 StGB ist das illegale Autorennen statuiert. Rennen sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes sowie Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit mindestens zwei teilnehmenden Kraftfahrzeugen. Erforderlich ist ein Wettbewerb, bei dem es um Sieg oder Niederlage in einer Kategorie des durch Kraftfahrzeuge bewirkten Fortbewegens geht. Strafbar sind demnach das Ausrichten oder Durchführen von Rennen sowie die Teilnahme an Rennen.
Strafbarkeit des Alleinrennens
Fraglich ist, ab wann ein Rennen gegen sich selbst strafbar ist. Großes Aufsehen hat der tschechische Millionär erlangt, der auf der A2 von Berlin in Richtung Hannover eine ... weiter lesen
Das Landgericht Hechingen hat die Angeklagte wegen Heimtückemordes zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoß die Angeklagte ihren schlafenden Ehemann F. mit dessen Revolver. Mit der Tat beendete die Angeklagte die jahrelangen, sich steigernden Gewalttätigkeiten und Demütigungen, die sie durch F seit Beginn ihrer Beziehung 1984 zu erdulden hatte. Anfangs versetzte F der Angeklagten Ohrfeigen, später Faustschläge und Fußtritte. Seit Mitte der 90er Jahre schlug er sie, wann immer er meinte, sie habe etwas falsch gemacht. Dabei erlitt die Angeklagte schwerwiegende Verletzungen. So trat er ihr in den Bauch, während sie mit der gemeinsamen zweiten Tochter schwanger war. Er ... weiter lesen
Die U-Haft ist eine staatliche Zwangsmaßnahme im Ermittlungsverfahren. Sie ist ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte des Betroffenen, der aufgrund eines in diesem Stadium fehlenden Schuldspruchs des Gerichts als unschuldig zu gelten hat. Zweck ist es hier einzig, die Durchführung des Strafverfahrens zu gewährleisten. Die Voraussetzungen der Untersuchungshaft sind die Folgenden: Der Haftbefehl wird zunächst von der Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht beantragt. Erlassen darf den Haftbefehl nur der Richter. Hierzu hat dieser die Sach- und Rechtslage des Falles zu prüfen. Eine Festnahme durch die Polizei ist noch keine U-Haft. Ein Beschuldigter ist dann aber unverzüglich ... weiter lesen
Das Landgericht Stuttgart hatte die Angeklagten vom Vorwurf der Verbreitung pornographischer Videofilme und des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz a.F. freigesprochen. Die dagegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen.
Nach den Feststellungen betrieben die Angeklagten eine sogenannte Automatenvideothek, in der unter anderem Filme pornographischen Inhalts erhältlich waren. Um auch ohne Ladenpersonal eine wirksame Alterskontrolle zu gewährleisten, mußten die Kunden bei den Angeklagten einen Aufnahmeantrag stellen. Dabei wurden ihre Angaben nach persönlicher Vorsprache anhand eines vorzulegenden Ausweispapiers überprüft und der Daumenabdruck eingelesen. Anschließend ... weiter lesen