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Braunschweig (jur). Wer ein Hakenkreuz auf Facebook postet, macht sich strafbar. Das gilt auch dann, wenn der Post insgesamt nicht eine Unterstützung der NS-Ideologie zum Ausdruck bringt, wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem am Dienstag, 18. Oktober 2022, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 1 Ss 34/22).
Danach muss eine Frau aus dem Harz nun doch noch mit einer Strafe rechnen. Auf ihrem privaten Facebook-Account hatte sie ein Muster eines EU-Gesundheitspasses mit negativem Corona-Test gepostet und dazu die Abbildung eines Gesundheitspasses aus der NS-Zeit, der mit einem Hakenkreuz versehen war. Dazu schrieb sie: „Die Geschichte wiederholt sich. Das Drehbuch wird immer billiger“.
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Verbreiten von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b I Nr. 1 StGB)
Die kinderpornografische Schrift muss zur Erfüllung dieser Tatbestandsalternative einer unbestimmten – nicht mehr überschaubaren - Vielzahl von Personen zugänglich gemacht worden sein. Verbreiten liegt also dann nicht vor, wenn der Täter die kinderpornografische(n) Datei(en) lediglich an einzelne – individualisierbare - Personen versendet, etwa als E-Mail.
Ein (vollendetes) Verbreiten im Sinne des § 184 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist gegeben, wenn eine übertragene Datei auf einem (permanenten) Medium gespeichert oder im Arbeitsspeicher des Rechners angekommen ist. So steht es zuletzt noch im Beschluß des BGH ... weiter lesen
Welche Strafe? Höhe der Strafe? Eintrag im Führungszeugnis? Abschluss Studium? Start in den Beruf? Berufsverbot? Kosten Rechtsanwalt?
Zur Zeit sind in Fachkreisen neben Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung auch ein stetiger Anstieg von Strafverfahren wegen BAföG-Betrug und immer härtere Reaktionen der Strafjustiz (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) zu beobachten. Mit der Höhe der von den Staatsanwaltschaften geforderten Strafen steigt neben den Problemen für den Betroffenen (Gefährdung des Studiums bzw. Arbeitsplatzes, Vorstrafe und Eintrag im Führungszeugnis, ggf. gar Gefängnisstrafe usw.) auch die Dauer der Ermittlungsverfahren an, die bei nicht anwaltlich ... weiter lesen
Landgericht Magdeburg, Beschluss vom 11.07.2016 – 24 Qs 66/16
Der Schmuggel mit Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen ist auch oder gerade in Zeiten des Schengener Abkommens ein florierendes Geschäft. Osteuropäische oder asiatische Marken, die vielfach nicht die gesundheitlichen Standards hierzulande erfüllen werden in großen Mengen in die Bundesrepublik geschmuggelt. Für den Staat ist dabei nicht nur der Gesundheitsschutz, sondern auch die entgangenen Geldmittel aus der Tabaksteuer von großem Interesse. Insoweit verwundert es nicht, dass der Tabakschmuggel ein juristisch tief durchdrungenes Gebiet mit vielen Gerichtsentscheidungen darstellt.
Der vorliegende ... weiter lesen
Ist der Einsatz von Trennscheiben bei Verteidigerbesuchen im Strafvollzug bei Gefahr von Geiselnahmen zulässig?
Diese Frage will der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe bejahen und hat die Sache zur grundsätzlichen Klärung der Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
Der 32jährige Gefangene verbüßt nach einem verübten Banküberfall eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen räuberischer Erpressung in der Vollzugsanstalt Bruchsal. Aufgrund der bestehenden Gefahr, der Gefangene werde sich durch eine Geiselnahme aus der Haftanstalt freipressen, hat die Vollzugsanstalt bei ihm besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Unter anderem hat sie festgelegt, dass der Gefangene von seinem Verteidiger nur im ... weiter lesen
Nach der Vorschrift des § 176 StGB (= des Strafgesetzbuches) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt, an sich von dem Kind vornehmen lässt oder ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.
Ebenfalls wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen ... weiter lesen
Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigte kürzlich das OLG Hamm: Ein Rechtsanwalt, der einen Mandanten loswerden wollte, fälschte zwecks „Beruhigung“ des Mandanten ein Urteil und schickte ihm eine „Abschrift“. Der Mandant zeigte sich hartnäckig und deckte den Schwindel auf. Doch mit einer (Geld-)Strafe muss der Anwalt nicht mehr rechnen.
Ein Unternehmen hatte einem seiner Mitarbeiter in der Probezeit gekündigt. Dieser Mitarbeiter beauftragte daraufhin einen Rechtsanwalt, gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber vorzugehen und gerichtliche Schritte einzuleiten. Der Anwalt fertigte zunächst ein Schreiben an das Arbeitsgericht, blieb danach aber untätig. Ein Honorar forderte der ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteil vom 18.09.2018 zum Aktenzeichen 3413/09 entschieden, dass eine Nebenklägerin im Strafprozess ein Kopftuch im Gerichtssaal tragen darf.
Im Ausgangsstreit ist eine muslimische Frau Nebenklägerin in einem Strafprozess, der die Tötung ihres Bruders zum Gegenstand hat.
Die Strafrichter erließen eine gerichtliche Verfügung, die es der Frau verbot, im Gerichtsaal als Nebenklägerin ein Kopftuch zu tragen.
Die Strafrichter begründeten dies damit, dass mit dem Kopftuchverbot die öffentliche Ordnung gewahrt werden soll. Die Strafrichter argumentierten weiter damit, dass das Tragen des Kopftuches geeignet ist, die ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Teilt ein Gericht einem Anwalt den Termin einer Anhörung zu einem Haftantrag mit, darf dieser nicht zu kurzfristig stattfinden. Dem Anwalt muss Gelegenheit gegeben werden, zum Anhörungstermin pünktlich erscheinen zu können, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 18. August 2014, veröffentlichten Beschluss vom 10. Juli 2014 (Az.: V ZB 32/14). Das Recht des Anwalts auf Teilnahme an der Anhörung kann auch nicht durch die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme gewahrt werden, so der V. Zivilsenat des BGH.
Hintergrund des Rechtsstreits war die Abschiebung eines Georgiers, der in Deutschland ohne gültige Aufenthaltserlaubnis angetroffen ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
Der Chat mit realen Kindern (unter 14 Jahren)
Wie oben bereits mit dem Wortlaut des Gesetzes ausgeführt, begeht nach § 176 StGB (Strafgesetzbuch) ein ... weiter lesen
Der als Ladendetektiv in einem Kaufhaus eingesetzte Angeklagte hatte einen Ladendieb, der sich seiner Festnahme gewaltsam widersetzt und versucht hatte, mit seiner Beute von fünf Compactdiscs zu fliehen, verfolgt, zu Boden geworfen und dort "fixiert". Im Verlauf der weiteren Auseinandersetzung würgte er den ertappten Dieb, dessen Hals in seiner linken Armbeuge lag, ununterbrochen über einen Zeitraum von mindestens drei Minuten; hierdurch trat der Tod des Diebes ein.
Das Landgericht Arnsberg hat darin eine (vorsätzliche) Körperverletzung mit Todesfolge gesehen. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht Hagen zurückverwiesen, weil die bisher getroffenen ... weiter lesen
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Kriminalitätsprognose unter Berücksichtigung der Tat- und Schuldaufarbeitung des Verurteilten ;
OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss v. 17.02.2010, Az.: 2 Ws 32/10
Bei Verurteilungen, die im Zusammenhang mit Gewalttaten oder Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfolgten, kommt eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung nur in Betracht, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortet werden kann, da § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB eine überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit der Reststrafenaussetzung zur Bewährung verlangt. Zwar muss keine Gewissheit bestehen, dass der Verurteilte in Freiheit künftig straffrei ... weiter lesen