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Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes schriftliches Verfahren zur Erledigung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Durch einen Strafbefehl können nur Vergehen im Sinne des § 12 Abs. 2 StGB erledigt werden, so dass dieser nur bei leichter und mittlerer Kriminalität in Frage kommt. Die maximale Strafe für einen unverteidigten Beschuldigten darf nur Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung betragen. Der Strafbefehl wird vom Staatsanwalt beim zuständigen Gericht beantragt. In diesem ist wie in einer Anklage das strafrechtlich relevante Verhalten beschrieben und mit einer entsprechenden Strafe verbunden. Hat der Richter nach Prüfung der Ermittlungsakte keine Bedenken ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Die homophoben Äußerungen des früheren Kasseler Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera auf dem österreichischen Internetportal kath.net zur „Ehe für alle“ sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Äußerungen, dass „Homo-Paare“ als „sterile, a-sexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktions-Potenzial“ anzusehen und deren Kinder „bemitleidenswerte Befruchtungs-Produkte“ seien, schlagen nicht auf die „Ehre von Einzelpersonen“ durch, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 28. Februar 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2 Ss 164/21).
Hintergrund des Rechtsstreits war die vom Deutschen ... weiter lesen
1. Verschiedene Arten von Führungszeugnissen
Das Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) regelt detailliert, was wann wie lange in welches Führungszeugnis eingetragen wird.
Grundsätzlich wird das Führungszeugnis auf Antrag von der dafür zuständigen Behörde (= das Bundeszentralregister in Bonn) für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt. Aus einem Führungszeugnis geht hervor, ob jemand vorbestraft ist oder nicht.
Ein Führungszeugnis nach Belegart N (= so genanntes Privatführungszeugnis) braucht man vor allem für den Arbeitgeber zum Nachweis, dass man nicht vorbestraft ist. Ein Führungszeugnis Belegart O ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Rechtsterroristin des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU), Beate Zschäpe, ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ihre lebenslange Freiheitsstrafe gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) durfte Zschäpes Rechtsmittel ohne mündliche Verhandlung abweisen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag, 24. Oktober 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 2222/21). Das Recht der heute 47-Jährigen auf Gewährung rechtlichen Gehörs und Zugang zu einem gesetzlichen Richter sei damit nicht verletzt worden.
Zschäpe wurde vom Oberlandesgericht (OLG) München am 11. Juli 2018 wegen „mittäterschaftlicher und ... weiter lesen
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluß vom 26. Oktober 2000 zu der Frage Stellung genommen, in welchem Umfang ein der deutschen Sprache nicht mächtiger Beschuldigter im Strafverfahren Anspruch auf kostenfreie Zuziehung eines Dolmetschers hat und ob ihm stets ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist.
In dem zugrundeliegenden Verfahren hatte das Amtsgericht Delmenhorst zwei des Deutschen nicht mächtige, mittellose Asylbewerber wegen Ladendiebstählen nach Jugendstrafrecht zu je zwei Wochen Dauerarrest verurteilt. Mit ihren Revisionen rügten die Angeklagten, daß sie vor dem Amtsgericht nicht von Rechtsanwälten verteidigt worden seien; dies sei unter anderem schon wegen ihrer fehlenden Deutschkenntnisse erforderlich ... weiter lesen
Nun häufen sich in den letzten Tagen die gruseligen Horrorclowns an und die Bereitschaft sich zu wehren steigt. Bevor es aber zu einem Kampf an Halloween zwischen den Clowns und Erschreckten kommt möchte ich dazu ein paar Worte schreiben.
Grundsätzlich gilt: greift man jemanden an, ohne dass dieser in irgendeiner Weise selbst angreift oder gefährlich wird, dann handelt es sich um eine Körperverletzung. Eine Bestrafung droht. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Clown oder Erschreckten handelt.
Das Notwehrrecht ist ein starkes Recht. Damit es vorliegt müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Es muss rechtlich ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegen.
In ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hatte sich nach der Grundsatzentscheidung vom 23. Mai 2002 (1 StR 372/01) erneut mit der Strafbarkeit der Annahme von Zuwendungen seitens der medizintechnischen Industrie an den Chefarzt einer Universitätsklinik zu befassen und hat seine Rechtsprechung fortgeführt. Damals hatte der Senat entschieden, daß im Falle der sogenannten Drittmitteleinwerbung eine Vorteilsannahme dann nicht vorliege, wenn die einschlägigen Vorschriften des Drittmittelrechts beachtet werden und dadurch die gebotene Transparenz von damit in Zusammenhang stehenden Beschaffungsentscheidungen gewahrt ist.
Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt. Im vorliegenden Fall hatte der Leiter der Abteilung Herzchirurgie der Universität Ulm ohne ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18
Die Untreue nach § 266 StGB gilt als eines der komplexesten und gleichzeitig umstrittensten Delikte des deutschen Strafrechts. Besondere Relevanz erhält es im Wirtschaftsstrafrecht. Darin heißt es, dass, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. September 2017 - 2 StR 24/16
§ 266 StGB normiert die Untreue, die seit jeher als komplexester Tatbestand des Kernstrafrechts gilt. Grund dafür ist ein höchst abstrakter und systematisch nicht eindeutiger Aufbau, der dem Gesetz seit den 1930er Jahren anheimfällt. Bis dahin war das Delikt auch in Deutschland stark fallgruppendominiert. Im Gegensatz zu den meiste Vorschriften des Kernstrafrechts findet sich im Ausland nicht immer eine klare Entsprechung der Untreue, mitunter wird gänzlich auf diese verzichtet.
Der Tatbestand des § 266 StGB kennt zwei Varianten, von denen eine den Missbrauch einer dem Täter durch Gesetz, behördlichen Auftrag ... weiter lesen
Das Landgericht Hechingen hat die Angeklagte wegen Heimtückemordes zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoß die Angeklagte ihren schlafenden Ehemann F. mit dessen Revolver. Mit der Tat beendete die Angeklagte die jahrelangen, sich steigernden Gewalttätigkeiten und Demütigungen, die sie durch F seit Beginn ihrer Beziehung 1984 zu erdulden hatte. Anfangs versetzte F der Angeklagten Ohrfeigen, später Faustschläge und Fußtritte. Seit Mitte der 90er Jahre schlug er sie, wann immer er meinte, sie habe etwas falsch gemacht. Dabei erlitt die Angeklagte schwerwiegende Verletzungen. So trat er ihr in den Bauch, während sie mit der gemeinsamen zweiten Tochter schwanger war. Er ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
Der Chat mit realen Kindern (unter 14 Jahren)
Wie oben bereits mit dem Wortlaut des Gesetzes ausgeführt, begeht nach § 176 StGB (Strafgesetzbuch) ein ... weiter lesen
Karlsruher. Beute muss von Straftätern auch dann herausgeben werden, wenn der Rückgabeanspruch oder die Tat selbst bereits verjährt sind. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit Beschluss vom Freitag, 29.04.2022 entschieden, dass dies „wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig“ ist und zur Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals auch nachträglich eingeführt werden durfte (Az.: 2 BvR 2194 /21). Als Ergebnis bestätigte es damit die Einziehung von rund 176 Millionen Euro bei der Warburg Bank.
Bei Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um Aktienhandel im Umfeld von Dividendenausschüttung. Mit komplexen Transaktionen gelang es den Tätern, die ... weiter lesen