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Osnabrück/Karlsruhe (jur). Ein Vergewaltiger aus dem Landkreis Emsland muss es nach damals noch unklarer Rechtslage hinnehmen, dass er mit Hilfe eines Massengentests indirekt durch die Identifizierung zweier Verwandter entdeckt wurde. Der DNA-Massentest mit den dabei erzielten „Beinahetreffern“ durfte als Beweismittel verwendet werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 13. Mai 2015 gefällten Beschluss (Az.: 2 BvR 616/13), auf den das Landgericht Osnabrück am Freitag, 12. Juni 2015, hingewiesen hat. Danach verstieß im konkreten Fall die Verwendung der Verwandten-DNA nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren oder gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. ... weiter lesen
Der zweite Strafsenat verkündete am 25.06.2010 ein Grundsatzurteil, welches zur Rechtslage nach dem neuen Patientenverfügungsgesetz vom 01.09.2009 Stellung nimmt.
Der Angeklagte, ein Rechtsanwalt, welcher auf den Fachbereich des Medizinrechts spezialisiert war, insbesondere auf den Bereich der Palliativmedizin, beriet 2006 die Kinder der verstorbenen Mutter E.K., nämlich deren Tochter G, sowie deren zwischenzeitlich ebenfalls verstorbenen Bruder.
Frau K erlitt eine Gehirnblutung und lag seit Oktober 2002 im Wachkoma. Sie war nicht ansprechbar. Ihre künstliche Ernährung erfolgte über einen Zugang in der Bauchdecke. Im Jahr 2006 wurde Frau K der linke Arm amputiert. Ende 2007 war die 1,59 m ... weiter lesen
Freispruch für Jörg Kachelmann. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat den Angeklagten Jörg Kachelmann heute vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen und beschlossen, dass der Angeklagte für die erlittene Untersuchungshaft sowie für die aus den Durchsuchungen und Beschlagnahmen entstandenen Schäden zu entschädigen ist.
Das Gericht sah anders als die Staatsanwaltschaft nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten und sprach ihn nach dem Grundsatz in dubio pro reo (= im Zweifel für den Angeklagten) frei. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Verteidiger Johann ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Angeblicher Todesfall am Berliner Lageso:
Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Flüchtlingshilfe behauptete den Tod eines Flüchtlings. Der Fall sorgte für erhebliche öffentliche Unruhe in einer Zeit, in der die Berliner Flüchtlingspolitik ohnehin bereits massiv in der Kritik steht. Die Tat des Mannes bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Die Verbreitung falscher, die Öffentlichkeit aufwiegelnder, Tatsachen ist in Deutschland – anders als zum Beispiel in Österreich – straflos. Lügen an sich sind hier nicht strafbar. Ist das in Ordnung? ... weiter lesen
Nun häufen sich in den letzten Tagen die gruseligen Horrorclowns an und die Bereitschaft sich zu wehren steigt. Bevor es aber zu einem Kampf an Halloween zwischen den Clowns und Erschreckten kommt möchte ich dazu ein paar Worte schreiben.
Grundsätzlich gilt: greift man jemanden an, ohne dass dieser in irgendeiner Weise selbst angreift oder gefährlich wird, dann handelt es sich um eine Körperverletzung. Eine Bestrafung droht. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Clown oder Erschreckten handelt.
Das Notwehrrecht ist ein starkes Recht. Damit es vorliegt müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Es muss rechtlich ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegen.
In ... weiter lesen
BAFöG-Betrug (§ 263 StGB) - Dieser Straftatbestand steht im Strafrecht derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und wird oftmals mit der Versendung eines sogenannten Strafbefehls nach §§ 407 ff. StPO abgeschlossen. Ist sich der Strafbefehlsempfänger einer gewissen Schuld bewusst oder befürchtet er, unschuldigvor Gericht gestellt und verurteilt zu werden, wird er in der Regel den Strafbefehl mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Schließlich sind die mittels eines Strafbefehls ausgeurteilten Geldstrafen oft nicht allzu hoch und ein persönliches Gerichtsverfahren bleibt erspart. Dass ein vorschnell akzeptierter Strafbefehl jedoch existenzbedrohend sein ... weiter lesen
Ja! Alleine bis Ende 2006 wurden nach Angaben des Bundesbildungsministeriums 381,4 Millionen € von mehr als 100.000 BAföG-Empfängern zurückgefordert. Und in bundesweit über 50.000 Fällen wurden die Akten danach der Staatsanwaltschaft überreicht. Neben der Rückzahlung drohen dann noch regelmäßig Gerichtsverhandlung, Verurteilung wegen Betrug (§ 263 StGB) zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und ein Eintrag der Vorstrafe im Führungszeugnis für Arbeitgeber. Gerade letzteres ist für zahlreiche Uni-Absolventen auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt in Bewerbungsverfahren ein absolutes Aus-Kriterium, das sie direkt in die Arbeitslosigkeit führen kann. ... weiter lesen
Halbstrafe und Aussetzung des Strafrestes 2/3 Reststrafe
§ 57 StGB — Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe
Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
1. zwei Drittel der verhängten Strafe, mindestens jedoch zwei Monate, verbüßt sind,
2. dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann, und 3. die verurteilte Person einwilligt. Bei der Entscheidung sind insbesondere die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das ... weiter lesen
Kommt das Gericht im Rahmen einer Hauptverhandlung zu der Überzeugung von der Schuld des Angeklagten, stellt sich die Frage, wie dessen Verhalten zu sanktionieren ist. Die Strafzumessung hat sich dabei grundsätzlich an der Schwere der Schuld zu orientieren. Diese Grundsätze finden sich in § 46 Strafgesetzbuch (StGB). Dabei ist unter Schuld die persönliche Vorwerfbarkeit zu verstehen, weshalb es niemals eine ganz bestimmte Strafe für ein spezielles Delikt geben kann. Die einzelnen Strafrahmen für jeden Tatbestand werden im Gesetz genannt, das heißt eine Unter- und eine Obergrenze. Darüber hinaus gibt es noch in bestimmten Fällen Sonderstrafrahmen für besonders schwere oder ... weiter lesen
1. Der Diebstahl § 242 StGB (Strafgesetzbuch) Diebstahl - Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird nach dieser Strafvorschrift mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dabei ist bereits der Versuch strafbar. Dies ist der sogenannte einfache Fall des Diebstahls. Wesentlich härter sanktioniert sind als besonders schwerer Fall des Diebstahls nach § 244 StGB der Diebstahl mit Waffen sowie der Bandendiebstahl und der Wohnungseinbruchdiebstahl. Nach dieser Strafnorm wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ... weiter lesen
Der 2. Strafsenat hat über die Revisionen zweier Angeklagter gegen Urteile des Landgerichts Mühlhausen entschieden, die tödliche Schüsse bei Grenzübertritten an der innerdeutschen Grenze in den Jahren 1950 und 1962 betreffen. Die Verurteilung eines Angeklagten hat der Senat bestätigt, den anderen Angeklagten hat er freigesprochen. Beide Entscheidungen orientieren sich an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
1. Das Landgericht Mühlhausen hat den Angeklagten H. wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Bewährung verurteilt. Der Angeklagte war am 13. August 1962 als Postenführer im Rang eines Gefreiten der Grenztruppen der DRR bei Eisenach eingesetzt, als der später getötete J. ... weiter lesen
Alkohol in Europa: welcher Promillewert gilt wo? (Aktualisierung)
Zum Ferienbeginn zieht es viele Deutsche ins Ausland. Zu einem schönen Urlaubstag gehört bei Vielen auch ein Glas Wein oder ein Bier dazu. Damit Ihnen diese Getränke nicht zum Verhängnis werden, gibt es hier eine kleine Auflistung der Alkoholgrenzen in Europa.
Frankreich: Ab 0,5 ‰ muss mit einer hohen Geldstrafe gerechnet werden, ab 0,8 ‰ ist ein Führerscheinentzug möglich.
Italien: Ab 0,5 ‰ muss neben einer hohen Geldstrafe mit einem Führerscheinentzug für 3 – 6 Monate gerechnet werden.
Spanien: Ab 0,5 ‰ gibt es eine Geldstrafe, ab 1,2 ‰ wird diese an dem Einkommen ... weiter lesen