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Rechtsanwalt in Hohenmölsen - Strafrecht
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Der als Ladendetektiv in einem Kaufhaus eingesetzte Angeklagte hatte einen Ladendieb, der sich seiner Festnahme gewaltsam widersetzt und versucht hatte, mit seiner Beute von fünf Compactdiscs zu fliehen, verfolgt, zu Boden geworfen und dort "fixiert". Im Verlauf der weiteren Auseinandersetzung würgte er den ertappten Dieb, dessen Hals in seiner linken Armbeuge lag, ununterbrochen über einen Zeitraum von mindestens drei Minuten; hierdurch trat der Tod des Diebes ein. Das Landgericht Arnsberg hat darin eine (vorsätzliche) Körperverletzung mit Todesfolge gesehen. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht Hagen zurückverwiesen, weil die bisher getroffenen ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat mit Beschluss vom 31.08.2018 zum Aktenzeichen 1 W 114/17 entschieden, dass die Ingewahrsamnahme eines Fußballfans durch die Polizei auf der Fahrt zu einem Auswärtsspiel rechtswidrig war. Im konkreten Fall ist ein Fußfallfan, der bisher keine Straftaten beging, auf dem Weg zu einem Fußballspiel von der Polizei kontrolliert und festgehalten worden. Die Polizei hatte Ergebnisse, dass der Fan der sogenannten „Ultra-Szene“ angehört. Die Polizei fand weder Waffen, Sprühdosen oder sonstiges Werkzeug bei dem Fan. Die Polizei nahm dennoch eine gegenwärtige Gefahr im Sinne des Ordnungsgesetzes an. Der Fan begehrte eine gerichtliche ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. September 2017 - 2 StR 24/16 § 266 StGB normiert die Untreue, die seit jeher als komplexester Tatbestand des Kernstrafrechts gilt. Grund dafür ist ein höchst abstrakter und systematisch nicht eindeutiger Aufbau, der dem Gesetz seit den 1930er Jahren anheimfällt. Bis dahin war das Delikt auch in Deutschland stark fallgruppendominiert. Im Gegensatz zu den meiste Vorschriften des Kernstrafrechts findet sich im Ausland nicht immer eine klare Entsprechung der Untreue, mitunter wird gänzlich auf diese verzichtet. Der Tatbestand des § 266 StGB kennt zwei Varianten, von denen eine den Missbrauch einer dem Täter durch Gesetz, behördlichen Auftrag ... weiter lesen
Rechtsanwalt Erath, Tel: 017644445872 rettet Ihren Führerschein, vermeidet ein Fahrverbot, hilfe in allen Bußgeld und Strafsachen. Blog Bußgeld und Strafsachen im Straßenverkehr Rechtsanwalt Michael Erath Fachanwalt für Strafrecht Vertretung im Strafrecht und Bußgeldsachen Mobil: 0176/ 4444 5872 Blog@Ra-Erath.de http://www.verteidiger-stuttgart.de/ Lenk- un Ruhezeiten für gewerblichen Güter- und Personenverkehr Die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse einschließlich Anhänger von über 3,5 t im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr sind innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in der ... weiter lesen
Zulässigkeit der DNA-Identitätsfeststellung bei mehr als 10 Jahre zurückliegender Sexualstraftat Ein wegen u.a. zweifacher Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs eines Kindes vom Landgericht Hagen rechtskräftig verurteilter 46 Jahre alter Mann muss sich der Anordnung der Entnahme von Körperzellen zum Zwecke der DNA-Identitätsfeststellung auch dann unterwerfen, wenn die einschlägigen Straftaten schon 10 Jahre zurück liegen. Der Mann hatte 1991 seine damals minderjährige Stieftochter zweimal vergewaltigt. Im Jahre 1993 kam es zu einem weiteren sexuellen Missbrauch des jungen Mädchens. Nach Aufdeckung der Straftaten wurde der Mann vom Landgericht Hagen im Februar 2003 rechtskräftig verurteilt. Gegen die angeordneten Maßnahmen zur ... weiter lesen
Drei Jahre Freiheitsstrafe für "Schockanrufer" rechtskräftig Die auswärtige Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers hat den 48-jährigen Speditionskaufmann R. wegen 61 sogenannter Schockanrufe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte in zahlreichen Telefonaten Personen vorgetäuscht, einen nahen Angehörigen in seiner Gewalt zu haben, verbunden mit der Drohung, diesem Gewalt zuzufügen, um sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Dazu spiegelte er ihnen teilweise vor, mit zwei Skinheads den Angehörigen niedergeschlagen und gefesselt zu haben und ihn zu töten, wenn seinen Forderungen nicht nachgekommen werde. Von den dadurch verschreckten Opfern verlangte er, daß sie ... weiter lesen
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Kriminalitätsprognose unter Berücksichtigung der Tat- und Schuldaufarbeitung des Verurteilten ; OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss v. 17.02.2010, Az.: 2 Ws 32/10 Bei Verurteilungen, die im Zusammenhang mit Gewalttaten oder Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfolgten, kommt eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung nur in Betracht, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortet werden kann, da § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB eine überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit der Reststrafenaussetzung zur Bewährung verlangt. Zwar muss keine Gewissheit bestehen, dass der Verurteilte in Freiheit künftig straffrei ... weiter lesen
Marburg (jur). Werden Strafgefangene wegen starker Schmerzen in einer Klinik ärztlich behandelt, sollten die anwesenden Polizeibeamten unter Umständen auf Hand- und Fußfesseln verzichten. Denn die Fesselung des Häftlings kann dessen Menschenwürde verletzen und eine Entschädigungszahlung begründen, entschied das Landgericht Marburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 22. September 2015 (Az.: 7 O 112/11). Das gelte etwa, wenn der Gefangene gefesselt seine Notdurft verrichten muss. Damit bekam ein in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Schwalmstadt inhaftierter Strafgefangener recht. Der Mann muss wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender ... weiter lesen
Zum 1. Mai 2010 wurde das Bundeszentralregistergesetz um das sogenannte erweiterte Führungszeugnis ergänzt. Entgegen dem normalen Führungszeugnis werden im erweiterten Führungszeugnis nun auch bestimmte Delikte in Strafbereichen aufgeführt, die im normalen Führungszeugnis nicht eingetragen wären. Dazu zählen insbesondere Delikte wie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, die Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Menschenhandel, der Kinderhandel, die Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen oder Taten wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornographie. Nach der neuen geänderten Rechtslage ... weiter lesen
Der Straftatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie (§ 184b StGB) setzt als Tatgegenstand und Tatbestandsmerkmal das Vorliegen von kinderpornographischen Schriften voraus. Was das ist, wird im folgenden erläutert: Was eine kinderpornographische Schrift ist, definiert das Gesetz in § 184 b Absatz 1 StGB: Nämlich „pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften)“. Jetzt dürfte man als Laie nur ein wenig schlauer geworden sein. Am besten man zergliedert den Begriff noch weiter, - nämlich in „pornographische Schrift“, ... weiter lesen
Vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen - Revision von zwei Journalisten der Wochenzeitung „N." in P. erfolgreich Die beiden Angeklagten (der 46-jährige verantwortliche Herausgeber bzw. ein 42-jähriger Redakteur des in P. erscheinenden „N.“ - einer wöchentlich erscheinenden Zeitung, die kostenlos an etwa 12 000 Haushalte verteilt und über Anzeigen finanziert wird) veröffentlichten in der Ausgabe 19 des „N.“ im Juli 1999 unter der Überschrift „H.: Wer ist schuld am Giftmüll-Skandal?“ einen Beitrag, welcher sich mit Vorgängen um die Pforzheimer Mülldeponie befasste. In diesem war unter anderem die Rede, dass es dort jahrelang zu illegalen Ablagerungen von Giftmüll gekommen sei. Der P. Bürgermeister W. sei für die Deponie ... weiter lesen
Pokern und das Strafgesetzbuch Homegames, öffentliche Pokerräume, Casinos, Onlinepoker,professionelles Poker und (private) Pokerturniere. Texas Hold'em, All In, Call, Straight Flush oder Full House. Pokern ist hip, trendy und in aller Munde. Ist Pokern jedoch strafbar? Wann ist Pokern legal und wann nicht? Diese Fragen können auch den versiertesten Pokerspieler zum Schwitzen bringen. Denn Fakt ist: Ist der Straftatbestand der §§ 284, 285 StGB Strafgesetzbuch) eröffnet, kann der Staatsanwalt mitspielen und seinen Mitspielern anstelle von "four pips" nach der geltenden Rechtslage neben einem Eintrag im Führungs- zeugnis schnell eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bescheren. ... weiter lesen