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Nach einer Trunkenheitsfahrt schließt sich bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von über 0,5 Promille regelmäßig ein Strafverfahren an. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln dann wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB (Strafgesetzbuch). Einem nicht einschlägig vorbestraften Ersttäter droht dann neben einer Geldtrafe, einem Eintrag im Bundeszentralregister (BZR) die Entziehung des Führerscheines und die Verhängung einer Sperrfrist von 9 - 15 Monaten. Die Vorschrift des § 69a StGB, die die Dauer der Sperre regelt, sieht eine Mindestsperrzeit von 6 Monaten vor. Ist die Fahrerlaubnis zu entziehen und eine Sperrfrist zu bestimmen, kann in der Strafverteidigung ... weiter lesen
FRANKFURT/MAIN (DAV). Wer in der Dunkelheit einen Unfall verursacht, ist verpflichtet, den nachfolgenden Verkehr vor der Gefahrenstelle zu warnen. Bei einer Kollision auf der Autobahn muss der Betroffene notfalls am Mittelstreifen entlang in rückwärtige Richtung gehen und Warnsignale geben, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlichten Fall. Hier war das Auto des Klägers nachts in die Leitplanke gefahren und auf der äußersten linken Spur quer zur Fahrbahn zum Stehen gekommen. Die gesamte Elektrik funktionierte nicht mehr. Der Kläger stieg aus und lief rund 200 Meter in Fahrtrichtung weiter, während er per Handy-Anruf Hilfe herbeiholen ... weiter lesen
Der Verkehrsstrafsenat des Kammergerichts hat eine Entscheidung des Landgerichts aufgehoben, durch die eine Geisterfahrerin zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt worden war. Eine Pkw-Fahrerin war in eine wegen einer Baustelle als Einbahnstraße geführte Nebenstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung hinein gefahren. Dort stieß sie beinahe mit einer ihr entgegenkommenden Radfahrerin zusammen. Zunächst das Amts- und dann das Landgericht hatten die Pkw-Fahrerin wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Nichtbeachten der Vorfahrt (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a) Strafgesetzbuch) zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Verkehrsstrafsenat des Kammergerichts hat sie jetzt ... weiter lesen
130 % Abrechnung bei unterbrochener 6 Monatsfrist nicht möglich. Sofern der Reparaturschaden am Kraftfahrzeug (inkl. Wertminderung) im Rahmen der 130 % Grenze über dem Wiederbeschaffungswert liegt (s.g. 130 % Abrechnung) und der Geschädigte dennoch vollständig und fachgerecht repariert, erhält dieser die vollen Reparaturkosten. Hier muss das Fahrzeug jedoch 6 Monate weiter genutzt werden. (Der BGH (BGH VersR 09, 128) sieht in der Sechs - Monatsfrist aber keine Fälligkeitsvoraussetzung). Das OLG Düsseldorf (I-1 U 144/10; 10.05.2011) hatte einen Fall zu entscheiden, bei welchem die sechs-Monatsfrist unterbrochen wurde. Der nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Geschädigte hatte an seinem ... weiter lesen
MÜHLHAUSEN (DAV). Wer mit seinem Auto auf einer überfluteten Fahrbahn verunglückt, kann nicht damit rechnen, seinen Schaden von der Teilskasko-Versicherung ersetzt zu bekommen. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Mühlhausen, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein- DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war ein Autofahrer auf einer Landstraße, die nach tagelangen Regengüssen zum Teil überflutet war, in einer unübersichtlichen Linkskurve mit Tempo 60 von der Fahrbahn abgekommen. Die Schäden an seinem Fahrzeug addierten sich auf knapp 5.500 Euro. Mit der Regulierung wollte der Betroffene seine Teilkasko-Versicherung beauftragen. Das Unternehmen weigerte sich jedoch und bekam ... weiter lesen
Berlin (DAV). Kommt es bei einem Wendemanöver zu einem Unfall mit einem links überholenden Fahrzeug, so haftet allein der Wendende aufgrund seiner besonderen Sorgfaltspflichten. Auch die überhöhte Geschwindigkeit eines Einsatzfahrzeugs ändert nichts an der Haftungsverteilung bei einem Zusammenstoß. So entschied das Kammergericht Berlin in seinem Beschluss vom 02. Oktober 2008 (AZ: 12 U 206/08). Auf der Suche nach einem Parkplatz kollidierte eine Pkw-Fahrerin mit einem herannahenden Einsatzfahrzeug der Polizei. Die Frau hatte auf der gegenüberliegenden Seite einen freien Parkplatz entdeckt, rechts angehalten, um den nachfolgenden Verkehr vorbeizulassen und dann zum Wendemanöver angesetzt. Hierbei kollidierte sie in der Mitte der ... weiter lesen
Das von dem Geschwindigkeitsmessgerät regelmäßig aufgenommene Radarfoto wird in der Regel im Verfahren als Augenschein dafür verwendet, um zu gewährleisten, dass es sich bei dem Betroffenen auch tatsächlich um den Fahrer handelt. Aus den rechtsstaatlichen Grundsätzen ist gewährleistet, dass jeder nur für seine eigene Schuld bestraft wird. Daher muss auch bei Bußgeldsachen in Fällen von Geschwindigkeitsüberschreitung dieser Grundsatz gewahrt werden. Insofern kommt der Qualität des Radarfotos eine besondere Bedeutung zu, um die Identität des Fahrers nicht nur anhand des Kennzeichens festzustellen. Das OLG Düsseldorf (Az.: IV- 4 RBs 29/11 ) ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Fahrer eines Linienbusses muss beim Anfahren von der Haltestelle nicht auf einen Radfahrer warten, der sich noch etwa ein bis zwei Fahrzeuglängen hinter dem Heck des Busses befindet. Über diesen Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 24. Juli 2008 (AZ: 12 U 142/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Radfahrer überholte einen anfahrenden Linienbus, obwohl dieser bereits mit dem Ausscheren aus einer Haltebucht begann, als der Radfahrer noch nicht auf der Höhe des Busses war. Beim Einscheren nach dem Überholvorgang stieß er mit dem Bus zusammen. Der Radfahrer klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Landgericht verneinte jedoch einen solchen Anspruch. Auch die ... weiter lesen
Gemäß § 23 Abs. 1 a StVO ist es dem Kraftfahrer untersagt ein Mobil- oder Autotelefon zu nutzen, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Die Benutzung ist dabei sehr weit gefasst. Es geht nicht nur um die reine Telefonfunktion, sondern um jegliche Benutzung. Darunter fällt unter anderem das SMS-und Emailschreiben; das Surfen im Internet und auch dann, wenn das Smartphone lediglich als Navigationsgerät genutzt wird. Das Amtsgericht Essen hatte einen Kraftfahrer verurteilt, der sein Smartphone in der Hand hielt, um während der Fahrt eine Route in die Navigationsapp zu tippen. Der Kraftfahrer wurde zu einer Geldbuße von 40 € ... weiter lesen
Coburg/Berlin (DAV). Nicht immer gilt: Nur schnelles Geld ist gutes Geld. Gerade bei Verkehrsunfällen mit schweren Körperverletzungen ist die weitere Entwicklung oft unabsehbar. Daher ist beim Abschluss einer Abfindungsvereinbarung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Vorsicht geboten. Denn nach Erhalt der Abfindungssumme bestehen regelmäßig keine Ansprüche mehr, warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Coburg vom 28. Mai 2008 (AZ: 13 O 767/07). Im Jahre 1977 war der Kläger bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners musste für die Unfallschäden aufkommen. Mitte 2004 wurde der Kläger erneut bei einem ... weiter lesen
Der spätere Kläger besuchte mit seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern Mitte Mai 2004 ein Kindergartenfest. Die späteren Beklagten sind die Eltern des am Schadenstag noch nicht siebenjährigen Kindes A. In dem Kindergarten St. Benno in München waren im Garten jeweils ein Spielbereich für die Kinder und für die Eltern ein Biergartenbereich aufgebaut. Anlässlich der Eröffnungsansprache hatte die Kindergartenleiterin über Mikrofon darauf hingewiesen, dass sich die Kinder im Spielbereich aufhalten sollten und die Eltern aufpassen sollen, dass sich die Kinder nicht unbeaufsichtigt im Bereich der Biergartenwiese aufhalten. Dies schon deshalb, damit keine Gläser oder sonstiges Geschirr von den Tischen falle. Die Ehefrau des Klägers ... weiter lesen
Norderstedt/Berlin (DAV). Auch wer eigentlich Vorfahrt hat, kann unter Umständen nach einem Unfall einen Teil des Schadens tragen müssen. Missachtet ein vorfahrtberechtigter Autofahrer eine rote Ampel und kollidiert auf der darauf folgenden Kreuzung mit einem Fahrzeug, das die Vorfahrt missachtet hat, so trägt er einen Teil der Schuld an dem Unfall. So entschied das Norderstedter Amtsgericht in seinem Urteil vom 6. Mai 2008 (AZ ? 42 C 422/06), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten. Ein Autofahrer näherte sich auf einer vorfahrtberechtigten Straße einer Kreuzung. Kurz vor der Kreuzung missachtete er eine rote Fußgängerampel, die jedoch nur den Fußgängerverkehr an dieser Stelle regelte, nicht aber ... weiter lesen