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München/Berlin (DAV). Wer als Radfahrer über ein Hindernis fährt, tut dies auf eigene Gefahr. Kommt es zu einem Unfall, muss er selbst für den Schaden aufkommen. So entschied das Amtsgericht München in einem Urteil vom 16. Oktober 2007 (AZ: 232 C 7920/07). Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Eine Radfahrerin fuhr auf einem Radweg in Richtung Innenstadt. An einer Stelle lag ein Schlauch, der einen Hydranten mit einem abgestellten Spülwagen verband, quer über dem Radweg. Der Schlauch gehörte einem Kanal- und Sanierungsunternehmen, das dort Kanalarbeiten ausführte. Als die Frau über das Hindernis fuhr, stürzte sie und verletzte sich. Auch das Rad wurde beschädigt. Die Frau wollte ihren Schaden ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (AZ.: 211 Ss 111/05). Ein Autofahrer hatte vor Gericht darauf hingewiesen, dass er die Ampelschaltung an der betroffenen Kreuzung sehr gut kenne, da er die Strecke sehr oft befahre. Er wisse daher, dass die Rotphase sehr lange dauere. Da er mit seinem Wagen gestanden habe, habe er den Gurt abgeschnallt und einen Anruf auf seinem Handy angenommen. Somit habe er keine Ordnungswidrigkeit begangen. Die Richter sahen dies ... weiter lesen
Grundsätzlich ist eine Hausdurchsuchung/Beschlagnahmung nach einem mit einem Blitzer erfassten Geschwindigkeitsverstoß zulässig. Allerdings muss dabei 1. eine klare Verhältnismäßigkeit zwischen der Schwere des Vergehens und dem Ausmaß der Maßnahme bestehen (BVerfG NJW 06, 3411) und 2. eine solche Maßnahme zielführend sein. Letzteres bedeutet, dass eine Hausdurchsuchung oder eine Beschlagnahmung persönlicher Gegenstände der/s Betroffenen nur erfolgen kann, wenn der Tatverdächtige auf dem Messfoto (Blitzerfoto) nicht klar zu identifizieren ist und der Bußgeldrichter sich durch die o.g. Maßnahme mehr Aufschluss über die ... weiter lesen
Berlin/Koblenz (DAV). Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (Az. 10 U 56/06). Der Kläger hatte das Auto unter anderem durch Veränderungen der Bereifung, an den Achsen und durch Leistungssteigerung des Motors getunt. Er überließ das Auto seinem Sohn, der mit einem Freund eine Fahrt unternahm. Nachdem beide getrunken hatten, fuhr der Freund. Durch ... weiter lesen
AUGSBURG (DAV). Nicht jeder Alkohol-Exzess kann von der zuständigen Behörde herangezogen werden, um vom Betroffenen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) einzufordern. Es muss vielmehr konkrete Hinweise dafür geben, dass der Führerscheininhaber Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht sicher voneinander trennen kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Augsburg in einem Beschluss, den die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt haben. Anlass für den Rausch war eine schwere Ehekrise der Betroffenen, sie musste sogar ins Krankenhaus eingeliefert werden. Aus der Tatsache, dass die Frau kaum Ausfallerscheinungen zeigte, schloss die Behörde, bei ihr liege regelmäßiger Alkoholmissbrauch ... weiter lesen
HAMBURG (DAV). Wer mit seinem Fahrzeug ins Ausland fährt, sollte darauf achten, dass es jederzeit ausreichend gegen Diebstahl geschützt ist. Nachlässigkeiten kosten möglicherweise den Kasko-Versicherungsschutz. Dies zeigt beispielhaft ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg, das die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben. In dem zu Grunde liegenden Fall war eine Familie mit ihrem Wohnmobil nach Polen gefahren. An einem Getränkemarkt gingen die Eltern einkaufen, die Kinder blieben am Auto zurück. Der Wagen war unverschlossen und eine Seitentür geöffnet - jedenfalls so lange, bis unbekannte Täter die Chance nutzten und mit dem Fahrzeug auf und davon fuhren. Von seiner ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sein Fahrzeug auf kostenlosen Park and Ride Parkplätzen (P+R) abstellt, sollte sich über die dort geltenden Benutzungsbedingungen informieren. Auf dieses Urteil des Landgerichts München I (AZ: 20 S 20801/02) vom 18. Februar 2003 weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Das Gericht verurteilte eine Autofahrerin zu einer Vertragsstrafe von 500 ?, weil sie ihr Fahrzeug dort 17 Tage abstellte. Die auf einer Tafel angebrachten Nutzungsbedingungen sahen vor, dass bei einem Abstellen des Fahrzeuges zwischen 01:30 und 03:30 Uhr jeweils 30 ? pro Tag Vertragsstrafe anfielen. Nach Ansicht der Richter komme es dabei nicht darauf an, ob der Autofahrer die Tafel mit den Benutzungsbedingungen wahrgenommen hat. Auf diesen Umstand ... weiter lesen
Berlin (DAV). Mit dem am 01. August 2002 in Kraft tretenden Schadensersatzrechtsänderungsgesetz verbessern sich die Anspruchsvoraussetzungen für die Insassen von Kraftfahrzeugen. Insassen bekommen zukünftig auch dann Schadensersatz, wenn weder dem eigenen Fahrer, noch dem Unfallgegner ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Nach Auskunft der Deutschen Anwaltauskunft erhielten Fahrzeuginsassen keinen Schadensersatz, wenn beispielsweise bei einem Kreuzungsunfall nicht geklärt werden konnte, wer von den beiden Beteiligten bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren war. Nach dem neuen Recht wird in solchen Fällen die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges, in dem der Verletzte saß, dem Insassen den Schaden ersetzen und dabei sogar ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer müssen vor allem Autofahrer besonders achten. Sie können sich aber nicht darauf verlassen, immer Vorfahrt zu bekommen. Ein Radfahrer, der eine Vorfahrtsstraße überqueren möchte, trägt bei einem Unfall die alleinige Schuld. Über diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 29. August 2007 (AZ: 20 U 107/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall wollte eine Radfahrerin an einer Kreuzung eine Vorfahrtstraße überqueren. Beim Überqueren der Fahrbahn kollidierte sie mit einem vorfahrtberechtigten Auto und zog sich beim Sturz Verletzungen zu. Daraufhin erhob die Radfahrerin Klage gegen den Autofahrer. ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Ein neu gekaufter Geländewagen ist dann kein "Neuwagen", wenn er nicht dem neuesten Stand der Technik entspricht. Der Kauf kann dann rückgängig gemacht werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am 28. Juni 2007 (Az. 9 U 239/06). In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall kaufte der Kläger Anfang 2005 einen Geländewagen für 29.000 EUR. Das Vorgängermodell gab er in Zahlung. Kurz nach der Lieferung beanstandete er mehrere Mängel. So beschleunigte das Auto nur schleppend über 140 km/h, zudem bockte und vibrierte es stark. Nachdem die Mängel innerhalb einer gesetzten Frist nicht beseitigt worden waren, trat er vom Kauf zurück. Das beklagte Autohaus ... weiter lesen
Brandenburg/Berlin (DAV). Fahren Motorradfahrer im Pulk und haben vorher verabredet, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, bekommen Sie bei einem Auffahrunfall innerhalb der Gruppe keinen Schadensersatz. In solchen Fällen ist von einem gegenseitigen Haftungsverzicht auszugehen. Auf dieses Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 28. Juni 2007 (AZ: 12 U 2009/06) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Vier Motorradfahrer hatten einen Pulk gebildet und waren in versetzter Formation über eine Bundesstraße gefahren. Dabei überschritten sie die vorgeschriebene Höchst?geschwindigkeit erheblich. Als eines der Fahrzeuge plötzlich scharf abbremste, kam der nachfolgende Fahrer bei dem ... weiter lesen
POTSDAM (DAV). Wer sich nach einem Alkohol-Delikt in eine intensive Rehabilitation begibt, darf darauf hoffen, dass er seine Fahrerlaubnis behalten kann. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war ein Mann mit etwa 1,5 Promille Blutalkoholkonzentration aufgefallen. Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe und entzog ihm die Fahrerlaubnis. Gegen das Urteil legte der Angeklagte Berufung ein und erzielte einen Teilerfolg: Die zweite Instanz hob den Führerscheinentzug auf. Zur Begründung verwiesen die Richter auf den Umstand, dass der Mann ?mit erheblichem Einsatz von ... weiter lesen