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Rechtsanwalt in Naumburg (Saale) - Verkehrsrecht
Experten-Ratgeber
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München/Berlin (DAV). Wer ein gebrauchtes Auto kauft, das explizit als ?Bastlerfahrzeug? bezeichnet wird, muss mit erheblichen Mängeln am Fahrzeug rechnen. Nur wenn sich der Käufer im Vorfeld ausdrücklich nach dem genauen Zustand des Fahrzeugs erkundigt, kann er bei auftretenden Fehlern Geld zurück verlangen. Über dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 4. August 2008 (AZ: 231 C 2536/08) informieren die Verkehrs¬rechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Käufer erwarb ein gebrauchtes Auto, das im Kaufvertrag als "Bastlerfahrzeug" bezeichnet wurde. Nachdem er dieses Auto noch einige Zeit gefahren hatte, stellte der Käufer erhebliche Mängel fest ? unter anderem eine defekte Bremsanlage ?, über die ihn nach seiner ... weiter lesen
I. Unfall beim überholen: ?Unklare Verkehrslage? unklar Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001). II. Mietwagenkosten bei erheblichem Fahrbedarf Kann ein Geschädigter nach unfallbedingtem Ausfall seines PKW?s seinen Fahrbedarf ohne Schwierigkeiten mit ... weiter lesen
KÖLN (DAV). Ein Geschädigter ist nicht gezwungen, bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers ein Restwertgebot einzuholen, bevor er seinen Unfallwagen verkauft. Wenn er ein Sachverständigengutachten zur Schadenshöhe eingeholt hat, darf er den ermittelten Restwertbetrag zu Grunde legen und das Fahrzeug zu diesem Preis verkaufen. so entschied das Landgericht Köln in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Grundlage war ein Streit zwischen dem Geschädigten und der Versicherung des Unfallverursachers. Diese argumentierte, sie hätte für das total beschädigte Auto einen höheren Verwertungspreis erzielt und deshalb weniger an den Geschädigten ... weiter lesen
KÖLN (DAV). Wer sein Auto alkoholbedingt zu Schrott fährt, sollte sich gut überlegen, ob er seiner Versicherung eine windige Geschichte als Rechtfertigung anbietet. Spätestens bei Gericht kann eine solche Ausrede nämlich zum Bumerang werden. Dies zeigt ein Urteil des Landgerichts Köln, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Ein Autofahrer hatte seine Vollkasko-Versicherung verklagt, nachdem diese den Unfallschaden an seinem Sportwagen nicht begleichen wollte. Der Mann war zwar kurz nach der Kollision mit über zwei Promille Blutalkohol nahe dem Unfallort angetroffen worden, bestritt jedoch, am Steuer gesessen zu haben. Bei der Polizei wusste er ... weiter lesen
Berlin (DAV). Hat ein Autofahrer beim Warten an einer auf Rot geschalteten Ampelkreuzung den Motor seines Fahrzeugs ausgeschaltet, darf er auch hinter dem Steuer zum Handy greifen und damit telefonieren. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 27. September 2006 (AZ 3 Ss OWi 1050/06) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein Allgäuer Pkw-Fahrer sollte 40,00 ? Geldbuße für die Benutzung seines Mobiltelefons zahlen. Die damalige Begründung des Amtsgerichts Kempten: Der betroffene Fahrzeugführer konnte ja nicht wissen, wann genau die Ampel wieder auf Grün springen würde und wäre durch das Telefon in der Hand bei der Weiterfahrt vom Verkehrsgeschehen unzulässig abgelenkt gewesen. Wenn ein Fahrzeug ... weiter lesen
Koblenz/Berlin (DAV). Bei Dunkelheit muss ein Autofahrer innerhalb der Strecke anhalten können, die seine Scheinwerfer ausleuchten. Andernfalls verstößt er gegen das Sichtfahrgebot und trägt bei einem Unfall eine Mitschuld. Davor warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 2. Juli 2007 (Az: 12 U 258/06). Die Klägerin war bei Dunkelheit auf ein am Straßenrand stehendes Fahrzeug aufgefahren und hatte sich schwer verletzt. Der Fahrer dieses Wagens war zuvor mit einem anderen Auto zusammengestoßen und links an der Leitplanke zum Stehen gekommen. Die klagende Fahrerin hatte ihm vorgeworfen, er habe das Unfallfahrzeug nicht genügend abgesichert und ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sein Fahrzeug auf kostenlosen Park and Ride Parkplätzen (P+R) abstellt, sollte sich über die dort geltenden Benutzungsbedingungen informieren. Auf dieses Urteil des Landgerichts München I (AZ: 20 S 20801/02) vom 18. Februar 2003 weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Das Gericht verurteilte eine Autofahrerin zu einer Vertragsstrafe von 500 ?, weil sie ihr Fahrzeug dort 17 Tage abstellte. Die auf einer Tafel angebrachten Nutzungsbedingungen sahen vor, dass bei einem Abstellen des Fahrzeuges zwischen 01:30 und 03:30 Uhr jeweils 30 ? pro Tag Vertragsstrafe anfielen. Nach Ansicht der Richter komme es dabei nicht darauf an, ob der Autofahrer die Tafel mit den Benutzungsbedingungen wahrgenommen hat. Auf diesen Umstand ... weiter lesen
Kein Verstoß gegen § 23 Ia StVO (Handyverstoß) bei lediglichem Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts ohne Bedienung § 23 Ia StVO: (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender ... weiter lesen
Hof/Berlin (DAV). Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte einen Wagen auch zu gegenüber dem Normaltarif erhöhten Kosten mieten, wenn ihm aufgrund der Umstände keine Alternative zur Verfügung steht. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Hof vom 4. September 2006 (AZ: 14 C 1695/05) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Spät am Abend verursachte eine Autofahrerin einen Unfall, bei dem ein parkendes Fahrzeug einen Totalschaden erlitt. Die Tochter der Besitzerin des Wagens war gezwungen, noch in derselben Nacht ein Pkw bei der Abschleppfirma zu mieten, da sie am nächsten Morgen mit dem Auto zu einem beruflich verpflichtenden Seminar in eine andere Stadt fahren musste und anschließend zu ihrem ... weiter lesen
Berlin (DAV). Eine Geldbuße darf nicht ohne weiteres vom Gericht verdoppelt werden, wenn auf ein Fahrverbot verzichtet wird. Das geht aus einem Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken vom 22. Februar 2006 (Az.: 1 Ss 10/06) hervor, auf den die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam macht. Gegen den Betroffenen war ursprünglich ein Bußgeldbescheid über 250 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt worden. Er hatte unter dem Einfluss von Amphetaminen sein Fahrzeug gesteuert. Als das Amtsgericht Kaiserslautern erfuhr, dass der Betroffene gar keinen Führerschein mehr besaß, verzichtete es auf das Fahrverbot und verdoppelte stattdessen die Geldbuße auf 500 Euro. Das OLG reduzierte die Buße wieder auf 250 ... weiter lesen
MANNHEIM (DAV). Wer sich kurz nach dem Konsum von Cannabis-Produkten ans Steuer setzt, muss mit dem sofortigen Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Betroffene als ?gelegentlicher? Cannabis-Konsument einzustufen ist. So entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg. In dem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) mitgeteilten Fall war der Betroffene auf der Autobahn bei einer Kontrolle aufgefallen. Ein Gutachten ergab, dass er maximal vier Stunden vor der Kontrolle einen ?Joint? geraucht hatte. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde entzog ihm daraufhin sofort die Fahrerlaubnis, ohne das Ergebnis einer Medizinisch-Psychologischen ... weiter lesen
LÜNEBURG (DAV). Wer sich beim Fahren bückt, um eine heruntergefallene brennende Zigarette aufzuheben, geht ein hohes Risiko ein. Bei einem Unfall infolge der Unaufmerksamkeit muss die Kaskoversicherung für den Schaden nicht aufkommen, entschied das Landgericht Lüneburg in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war der Kläger von der Fahrbahn abgekommen und verunglückt, als er in der Mittelkonsole seines Autos nach der heruntergefallenen Zigarette suchte. Der Mann argumentierte, er habe versuchen wollen, einen Brand zu vermeiden und sich nur ganz kurz nach vorne beugen müssen, um die glühende Kippe zu finden. Das Gericht ... weiter lesen