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Die in Gemeindeeigentum stehenden Straßen werden grundsätzlich von den Gemeinden selbst saniert. Hierfür erheben die Kommunen Straßenausbaubeiträge von den Anliegern. Eine Gemeinde in Niedersachsen wollte von diesem Grundsatz abweichen. Der Rat der Gemeinde beschloss, dass Anlieger an bestimmten Straßen die Fahrbahndecke auf eigene Kosten durch Auftragung einer Deckschicht von 4-5 cm zu erneuern haben. Diese Regelung wurde von Einverständniserklärungen aller Anlieger und von Leistung eines freiwilligen Reparaturbeitrags abhängig gemacht. Die Anlieger sollten folglich für die gesamte Erneuerung der Straße sorgen.
Die Entscheidung des Rates wurde von der ... weiter lesen
Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch die Gemeinden sorgt vor allem wegen den sehr hohen Beitragsbelastungen für großen Unmut bei den betroffenen Grundstückseigentümern.
Der Artikel soll die Grundlagen des Rechts der Straßenausbaubeiträge näher beleuchten und die komplizierte Rechtsmaterie in den wichtigsten Punkten zusammenfassen.
a) Rechtsgrundlage
Die Befugnis, Straßenausbaubeiträge zu erheben, findet sich in den Kommunalabgabegesetzen der Länder (für Bayern beispielsweise Art. 5 BayKAG). Für die rechtmäßige Erhebung der Beiträge ist allerdings immer eine entsprechende Beitragssatzung als Grundlage notwendig. Ohne eine ... weiter lesen