Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 707 verschiedene Anwälte aus Stuttgart:
Rechtsanwalt / Deutschland / Stuttgart



Rechtsanwälte und Kanzleien
Mieter und Vermieter sind ein klassisches Beispiel an zwischenmenschlichen Konfliktsituationen, mit denen sich ein Anwalt aus Stuttgart beschäftigt. Beide Parteien haben ihren Pflichten aus dem Mietvertrag nachzukommen. In der Praxis birgt diese gegenseitige Verpflichtung jedoch eine Vielzahl an Problemen und Unstimmigkeiten. Wenn Sie sich als Vermieter also über ausstehende Mietzahlungen ärgern, oder Sie als Mieter schon wieder eine Mieterhöhung erhalten haben, die Sie nicht nachvollziehen können, wird es Zeit, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Fachmann wenden.
Wie wichtig eine gute anwaltliche Beratung in solchen Situationen sein kann und wie gerne diese auch in Anspruch genommen wird, zeigen die Zahlen der Anwälte in Stuttgart, die sich auf den Bereich Miet- und Wohnrecht spezialisiert haben, 145 an der Zahl. Im Vergleich dazu etwa haben lediglich 57 Anwälte die Spezialisierung auf dem Gebiet des Sozialrechts gewählt, bei Urheber- und Medienrecht sind es sogar nur 9 Rechtsanwälte mit Fachtitel.
Natürlich befasst sich ein Anwalt aus Stuttgart nicht nur mit Mietstreitigkeiten. Insgesamt 7.215 Rechtsanwälte sind in der baden-württembergischen Landeshauptstadt ansässig. Viele davon haben sich auf die unterschiedlichsten Rechtsgebiete spezialisiert und stehen Ihnen so mit tiefgehendem Fachwissen zur Seite, mit dem auch komplexe und sehr fachbezogene Sachverhalte bearbeitet werden können. Für jedes Problem lässt sich daher der passende Anwalt aus Stuttgart finden. Und damit Ihnen hierbei nicht unnötige Zeit verloren geht, sondern Sie vielmehr schnell einen passenden Ansprechpartner finden können, steht Ihnen unsere praktische und kostenlose Anwaltssuche zur Verfügung. Diese listet Ihnen Anwälte aus Ihrer Stadt auf, samt der zugehörigen Kontaktinformationen. Zudem können Sie weiterführende Kanzleiinformationen einsehen, wenn Sie sich für einen der Anwälte besonders interessieren.
Stuttgart ist die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg und hat um die 600.000 Einwohner. Sie ist die sechstgrößte Stadt in Deutschland. Stuttgart liegt am Necker direkt zwischen zahlreichen Tälern und Weinreben, welches das besondere Flair der Stadt ausmacht. Die Stadt verzeichnet jährlich um die 60.000 Straftaten, mit einer Aufklärungsquote von 65 %. Laut der Rechtsanwaltskammer sind in Stuttgart 6.993 Anwälte zugelassen. Von diesen Rechtsanwälten Stuttgart sind insgesamt 2.074 Rechtsanwältinnen. Insgesamt gibt es in der Stadt 22 ausländische Anwälte. In Stuttgart sind 36 Fachanwälte für das Bank-und Kapitalmarktrecht zugelassen.
Fläche: 2007 km² Einwohner: 600068Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
1. Allgemeines zum Gesellschaftsanteil einer GmbH
Der Geschäftsanteil einer GmbH verbürgt die Mitgliedschaft an der GmbH an sich und eröffnet hierüber dem Anteilsinhaber die Gesellschafterrechte in einer GmbH. Nur wer Inhaber eines Geschäftsanteiles ist, kann Gesellschafter der GmbH sein.
Ist ein Schuldner Alleingesellschafter oder Mitgesellschafter einer GmbH, ist sein Geschäftsanteil nach § 15 Abs. 1 GmbHG grundsätzlich pfändbar.
Ein Gläubiger kann daher in diesen Vermögenswert des Schuldners vollstrecken.
Über § 9 HGB i. V. m. § 40 GmbHG kann ein Gläubiger beim zuständigen Registergericht über die Gesellschafterliste der GmbH prüfen, ob der Schuldner Gesellschafter der GmbH ist und wie viel Anteile der ... weiter lesen
1. Ausgangssituation
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten oftmals nach Gründung keine “schnellen” Darlehen durch Kreditinstitute zur Überwindung kurzfristig auftretender Liquiditätsengpässe.
Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Häufig verfügen die Unternehmen jedoch nicht über hinreichend Sicherheiten, um in der unsicheren finanziellen (Krisen)Situation das Kreditengagement der Bank entsprechend abzusichern.
In diesem Fall werden/können die benötigten Mittel der Gesellschaft regelmäßig nur durch Gesellschafter in Form von sogenannten Gesellschafterdarlehen bereitgestellt werden. Für Dritte ist eine Darlehensgewährung zu riskant.
Allerdings besteht das Risiko der Rückzahlung gewährter Darlehen an die ... weiter lesen
Wenn ein Steuerbescheid gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ergeht, hat nur diese - und nicht der einzelne Gesellschafter - das Recht und die Möglichkeit, hiergegen Einspruch einzulegen.
Wird dieser Umstand verkannt, wird der Steuerbescheid bestandskräftig, auch wenn die Gesellschafter irrtümlicherweise davon ausgehen, sie hätten wirksam Rechtsmittel gegen den belastenden Bescheid erhoben.
Soll ein Steuerbescheid gegen die GbR "angegriffen" werden, muss der Einspruch im Namen der Gesellschaft nach §§ 709 Abs. 1, 714 BGB und zudem durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich erhoben werden.
Dies gilt gemäß § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB selbst ... weiter lesen
1. Wesen der Gesellschaft
Eine Gesellschaft im rechtlichen Sinne ist ein Zusammenschluss von Rechtssubjekten in Form einer Personengesellschaft, Kapitalgesellschafter oder Stiftung, zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks .
Die Gesellschafter als individuelle Rechtssubjekte bilden in ihrer Gesamtheit das zentrale Organ der Gesellschaft. Sie entscheiden durch Gesellschafterbeschlüsse über das Schicksal der Gesellschaft durch gemeinsame Willensbildung (Beschlussfassung). Dieser Wille ist sodann für die Gesellschafter, Geschäftsführer und die Gesellschaft bindend und umzusetzen.
Konsequenterweise birgt diese Willensbildung und Umsetzung innerhalb einer Gesellschaft erhebliches ... weiter lesen
Eine sich abzeichnende Überschuldung bei einer Kapitalgesellschaft, insbesondere einer GmbH, schränkt erheblich das operative Geschäft und die Handlungsfähigkeit einer Unternehmung ein.
Schlimmstenfalls erstarkt die Krisensituation in den Insolvenzgrund der Überschuldung nach § 19 InsO, nebst der entsprechend ausgelösten Pflicht zur Insolvenzantragstellung.
Um das Eintreten einer solchen angespannten Situation zu vermeiden bzw. wieder zu beseitigen, gibt es kurzfristige Handlungsmöglichkeiten, auf die im Folgenden eingegangen wird.
1. Definition der Überschuldung
Nach dem Wortlaut des Gesetzes liegt eine insolvenzrechtliche Überschuldung vor, wenn das ... weiter lesen
1. Das Ausscheiden aus der Gesellschaft als Auslöser für den Abfindungsanspruch
Wer aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausscheidet, dem steht nach dem Gesetz ein Abfindungsanspruch zu.
Die Gründe für das Ausscheiden eines Gesellschafters können u. a. sein:
Tod eines Gesellschafters,
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters,
Kündigung durch den Gesellschafter selbst,
Ausschluss durch Gesellschafterbeschluss,
im Gesellschaftsvertrag festgelegte Gründe wie z. B. das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze etc.
Als Kompensation für den Verlust des Gesellschaftsanteils und ... weiter lesen
Ist für den Gesellschafter absehbar, dass ein Gesellschafterstreit unausweichlich ist, sollte dieser sich schnellstmöglich fachkundige und kompetente Beratung durch einen Rechtsanwalt einholen.
Denn nicht zuletzt entscheidet die Kompetenz und Erfahrung des Rechtsanwalts über den Ausgang der Gesellschafterstreitigkeit.
Im Rahmen der rechtlichen Positionierung wird der Berater sodann mit dem Gesellschafter ein taktisches Vorgehen erarbeiten, das an den Interessen und Zielen des Gesellschafters auszurichten ist.
Hierbei sind u. a. die nachfolgenden Überlegungen anzustellen:
1. Der Vorteil des "Erstschlages"
Gesellschafterstreitigkeiten ist es häufig so, dass die ... weiter lesen
1. Der GmbH-Gesellschaftsvertrag
Der GmbH-Gesellschaftsvertrag ist das maßgebliche Dokument, das die Regeln für die Gründung, den Betrieb einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), deren Beendigung sowie gesellschafts- und gesellschafterspezifische Punkte festlegt und im Detail regelt. In diesem Vertrag wird u. a. festgelegt, welche Rechte und Pflichten die Gesellschafter haben, wie die Gewinne verteilt werden, wie die Willensbildung in der Gesellschaft erfolgt, die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ausgestaltet ist und vieles mehr. Zu dem Umfang und den Gestaltungsmöglichkeiten eines Gesellschaftsvertrags finden Sie weitere Informationen unter dem Artikel " ... weiter lesen
1. Notwendigkeit der Möglichkeit eines Gesellschafterausschlusses
Der Gesellschafterausschluss ist ein wichtiges Instrumentarium , um “Störfeuer” in der Gesellschaft zu verhindern, gesteigerten Risiken vorzubeugen, Schäden vom Unternehmen abzuwenden und schlimmstenfalls einer Liquidation oder Insolvenz vorzubeugen.
Durch den Ausschluss eines Gesellschafters wird sichergestellt, dass dieser nicht mehr in der Lage ist, die Unternehmung durch blockierende und verschleppende Maßnahmen oder sogar durch aktive falsche Entscheidungen und Weisungen zu schädigen. Entsprechende Situationen können sich insbesondere bei hälftiger Stimmverteilung (sog. Pattsituationen) oder entstandenen ... weiter lesen
1. Allgemeines
Will ein Geschäftsführer nicht mehr für die Kapitalgesellschaft tätig sein, hat er die Möglichkeit, sein Amt als Geschäftsführer niederzulegen . Diese Entscheidungsoption des Geschäftsführers ergibt sich zwar nicht umittelbar aus dem GmbHG, wird jedoch aus dem Rechtsgedanken des § 38 GmbHG abgeleitet.
Gründe für eine beabsichtigte Niederlegung der Geschäftsführertätigkeit können sein
Streit mit anderen Geschäftsführern über die Art der Geschäftsführung,
Streit mit den Gesellschaftern über die strategische Ausrichtung des Unternehmens,
drohende Haftungsrisiken z. B. durch angewiesene ... weiter lesen
1. Rechtliche Grundlagen und Anforderungen an eine Abberufung
Der Geschäftsführer einer GmbH ist das notwendige Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der Gesellschaft (vgl. §§ 6, 35 ff. GmbHG).
Die Abberufung eines Geschäftsführers bedarf keiner besonderen Gründe . Sie kann durch die Gesellschafter mit einfacher Mehrheit und jederzeit ohne die Angabe von Gründen beschlossen werden. Besonderheiten ergeben sich bei paritätisch mitbestimmten Unternehmen, da hier der Aufsichtsrat über die Abberufung zu entscheiden hat (vgl. § 84 Abs. 3 AktG).
Gemäß § 38 GmbHG kann der Geschäftsführer grundsätzlich jederzeit und ohne ... weiter lesen
Wer in Deutschland ein Unternehmen gründet, sollte sich über nachfolgende Punkte hinreichend Gedanken machen.
Fehler und Unbedachtheiten in der Unternehmensgründung können nachhaltige negative Konsequenzen für den Unternehmer und/oder das Unternehmen nach sich ziehen.
1. Die Wahl der Rechtsform
Im ersten Schritt steht ein Unternehmer immer vor der Frage, in welcher Rechtsform sein Unternehmen am Markt agieren soll.
Hierfür hat er folgende grundlegende Unternehmensformen zur Auswahl:
a.) Einzelkaufmann/Einzelkauffrau (Kleingewerbe)
Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das gemäß § 1 Abs. 2 HGB „ nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise ... weiter lesen