1968 geboren in Hermannstadt
1970 wohnhaft in Dortmund
1985 Deutscher Meister Handball (Jugend) OSC Thier Dortmund
1986 Deutscher Meister Handball (Jugend) OSC Thier Dortmund
1987 Deutscher Vize-Meister Handball (Jugend) OSC Thier Dortmund
1987 Abitur in Dortmund
1988 Wehrdienst in der Sportfördergruppe der Bundeswehr in Essen
1989 zügiges Studium der Rechtswissenschaften in Bochum
1993 1. Staatsexamen in Münster
1994 Referendariat in Dortmund
1996 2. Staatsexamen in Düsseldorf
1996 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Kanzleigründung in Dortmund
2001 Heirat
2003 1. Tochter
2005 2. Tochter
2007 3. Tochter
2014 Fachanwalt für Verkehrsrecht
2014 Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Spezialisierungen
2Ich betreibe meine Rechtsanwaltskanzlei seit 1996 in der Innenstadt von Dortmund. Meine Schwerpunkte liegen im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Versicherungsrecht und gelegentlich, insbesondere im Rahmen von Verkehrsunfällen aber auch darüber hinaus, bearbeite ich Bußgeldsachen und Strafsachen. Im Verkehrsrecht betreibe ich die Unfallregulierung nach dem Unfall und gehe für den Mandanten gegen die gegnerische Versicherung vor, damit der Mandant zu seinem ungekürzten Schadensausgleich kommt. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Versicherer immer mehr dazu übergegangen sind, durchweg die zutreffenden und freien Gutachten der Gutachter um bis zu einem Drittel zu kürzen. Hier kann ich den Mandanten aufgrund meiner langjährigen Erfahrung gut helfen. In Ehesachen betreibe ich sehr häufig das Scheidungsverfahren bis hin zur rechtskräftigen Scheidung. Gelegentlich ist es erforderlich, Ansprüche auf Unterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen oder Ehegattenunterhalt geltend zu machen oder erfolgreich abzuwehren. Weitere immer wieder auftretende Fragen betreffen das Sorgerecht, das Umgangsrecht, die Regelung des Hausrats und der ehelichen Wohnung sowie den Zugewinnausgleich. Hier -wie auch im Unterhaltsverfahren- wird ggfs. Auskunft verlangt und dann der Zugewinn des jeweiligen Ehegatten ermittelt, um sodann den Zugewinnausgleichsanspruch zu ermitteln und geltend zu machen. Von Amtswegen wird im notwendigen Scheidungsverbund der Versorgungsausgleich geklärt. Im Arbeitsrecht geht es fast immer um eine verhaltens oder betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, seltener um bloße Abmahnungen oder Umsetzungen oder Mobbing. Es kommt dann darauf an, dass rechtzeitig die Kündigungschutzklage erhoben und Kündigungsschutzklagefrist von drei Wochen nicht versäumt wird. Ziel der Klageerhebung ist es, den Mandanten in seiner Arbeit zu halten oder ihm eine hohe Abfindung zu verschaffen. Weitere Fragen betreffen die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, ein wohlwollendes Zeugnis sowie unbezahlte Gehaltsforderungen oder Lohnrückstände. In Mietsachen stehen Mängel der Mietsache oder Zahlungsverzug bei den Mieten in Rede. Es kommt darauf an, eine wirksame Kündigung auszusprechen oder eine solche abzuwehren, im Klagewege die Räumung und Herausgabe der Mietsache, meistens eine Wohnung, zu verlangen und rückständige Miete und Nebenkosten einzuklagen. Die Nebenkostenabrechnung ist ebenso ein eigener Bereich wie die Kautionsrückforderung oder Streit mit Mietnachbarn. In Vertragssachen geht es um dien Entwurf von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Prüfung von Klauseln und die Beratung, ob die Möglichkeit des Widerrufs, des Rücktritts, des Schadensersatzes oder der Kündigung besteht bzw. wie diese Maßnahmen erfolgreich zu verhindern sind. In Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten oder Strafsachen kommt es darauf an, dass der Verteidiger schnell Einsicht in die Ermittlungsakte erhält. Bis dahin sollte nichts gegenüber den Ermittlungsbehörden gesagt werden. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass bei Zustellung eines Bußgeldbescheides oder eines Strafbefehls sofort ein Rechtsanwalt aufgesucht wird, dass binnen 2 Wochen der Einspruch eingelegt werden kann. In Versicherungssachen ist oftmals entscheidend, die vertraglichen Rechte und Pflichten sehr genau zu kennen, um dann weitere Maßnahmen treffend zu können. Nicht jeder Verstoß gegen eine Obliegenheit führt sogleich zum Entzug des Versicherungsschutzes. Oftmals hilft nur die Klage gegen die Versicherung.
Mitgliedschaften
http://anwaltverein.de; Anwalt- und Notarverein Dortmund e. V., Link: www.anodo.de; Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Arbeitsverein; Link: www.anwaltverein.de; Arbeitsgemeinschaft Familenrecht im
Deutschen Anwaltverein; Link: www.familienrecht-dav.de; Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein, Link: www.mietrecht.net; BVSK - Berufsverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahzeugwesen e. V.; Link: www.bvsk.de; Autorechtaktuell; Link: www.autorechtaktuell.de; Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein Verkehrsanwälte; Link: www.verkehrsanwaelte.de; Link: www.verkehrsrecht.de; Bundesverband junger Unternehmer der ASU e.V. Link: www.bju.de; Rechtsanwaltskammer Hamm; Link: www.rechtsanwaltskammer-hamm.de