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Fragen Sie sich auch, wie Sie Ihre Kaufentscheidungen treffen, wenn Sie im Internet einkaufen? Lassen Sie sich immer nur vom Preis leiten? Über das Verbraucherverhalten im Internet. Mit dem Aufkommen des Internets und der Möglichkeit, online zu handeln, haben viele Menschen begonnen, über dieses Medium einzukaufen. Wie in der realen Welt lassen sich Internetnutzer auch im Web bei ihren Kaufentscheidungen von bestimmten Bedingungen, psychologischen Faktoren und individuellen Eigenschaften leiten. Es sollte auch nicht vergessen werden, dass Werbung in der modernen Welt Menschen effektiv manipulieren und die Vorteile eines Produkts hervorheben kann, während die Nachteile heruntergespielt werden. Im ... weiter lesen
Den Verbraucher trifft keine Verpflichtung zum Wertersatz, wenn er die online bestellte Ware zwar in Gebrauch genommen hat, dies aber lediglich zu (zulässigen) Prüfzwecken erfolgt ist Der Bundesgerichtshof ( BGH ) hat sich in einer neuen Entscheidung vom 03.11.2010, VIII ZR 337/09 zu den Fragen des Rückgaberechts von Verbrauchern im Versandhandel erneut geäußert. In dem vom BGH zu entscheidenden Fall machte der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, obwohl er den Kaufgegenstand - ein Wasserbett - ausgepackt und durch Befüllen mit Waser getestet hatte. Danach sandte er das Wasserbett zurück. Erstatten wollte der Verkäufer nicht den gesamten Kaufpreis, sondern nur den Preis ... weiter lesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet zur Zeit Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen. Den Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, als Anschlussinhaber für die öffentliche Zugänglichmachung des urheberrechtliche geschützten Werkes "Jupiter Jones" von Jupiter Jones rechtlich verantwortlich zu sein. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordert von den Adressaten der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages. Wir raten dringend davon ab, die Unterlassungserklärung zurückzusenden, weil diese vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Zudem besteht ... weiter lesen
Schlechte Karten für Ärzte & Co.: BGH bestätigt Bewertungsportal-Rechtsprechungen gleich doppelt BGH, Urteil v. 1. Juli 2014 – VI ZR 345/13 BGH, Urteil v. 23. September 2014 – VI ZR 358/13 Der BGH hat hinsichtlich möglicher (zivilrechtlicher) Auskunfts- bzw. Löschungsansprüche für Ärzte gegen Betreiber von Bewertungsportalen im Sinne mehrerer bisheriger Rechtsprechungen entschieden. Das Ergebnis der beiden Urteile: Die Portalbetreiber sind zur Auskunft grundsätzlich nicht und zur Löschung nur dann verpflichtet, wenn es sich bei der Bewertung um Schmähkritik oder unwahre Behauptungen handelt. Bereits Anfang Dezember 2013 hatte das LG Kiel (5 O ... weiter lesen
Frankenthal (jur). Wer zu einer Online-Bewertung Tatsachenbehauptungen abgibt, muss diese auch beweisen können. Andernfalls können betroffene Unternehmen die Löschung verlangen, wie das Landgericht Frankenthal in einem am Montag, 31. Juli 2023, bekanntgegebenen Urteil zu einem Möbeltransport entschied (Az.: 6 O 18/23). Anlässlich seines Umzugs hatte ein Mann aus Mannheim ein Unternehmen aus dem benachbarten Ludwigshafen mit den notwendigen Transporten beauftragt. Auf einer Bewertungsplattform im Internet gab er dem Unternehmen wenig später nur einen von fünf möglichen Sternen. Zur Begründung behauptete er unter anderem, dass ein Möbelstück beim Transport beschädigt worden sei und sich niemand darum gekümmert habe, den Schaden ... weiter lesen
Viele Unternehmer sehen sich unberechtigten und geschäftsschädigenden Bewertungen und Äußerungen auf Verkaufsbewertungsportalen ausgesetzt. Grundsätzlich ist das Bestehen von Bewertungssystemen durchaus sinnvoll, um dem Käufer eine gewisse Transparenz hinsichtlich seines Vertragspartners zu gewähren. Das Bewertungssystem ist quasi ein Äquivalent zur Bonitätsprüfung einer kreditgewährenden Bank. Deshalb haben positive Bewertungen einen hohen Stellenwert gerade auch für gewerbliche Verkäufer auf Portalen wie Ebay oder Amazon. Gleichermaßen können umgekehrt negative Bewertungen geschäftsschädigend sein. Bei Bewertungen in Verkaufsportalen wie Ebay ... weiter lesen
Der Generalanwalt des EuGH, Henrik Saugmandsgaard Øe, hat jüngst seine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, wie weitreichend der Auskunftsanspruch gegen Plattformen wie YouTube reicht. Nach seiner Einschätzung erfasse das EU-Recht allein analoge Nutzerdaten, nicht aber Mail- oder IP-Adressen. Urheber verlangen Nutzerdaten von YouTube heraus Ausgangspunkt der Stellungnahme des Generalanwalts ist ein Rechtsstreit zwischen Constantin Film und YouTube bzw. Google. Im Jahr 2013 und 2014 waren widerrechtlich Kinofilme auf YouTube eingestellt worden. Wegen Urheberrechtsverletzungen wollte Constantin Film gegen die Nutzer vorgehen und verlangte von YouTube die Auskunft der verwendeten E-Mail-Adressen, ... weiter lesen
Abmahnungen bezüglich urheberrechtlich geschützter Bilder häufen sich zunehmend. Nun wurde eine neue Gefahr bekannt: Der Betreiber eines gewerblichen Webseitenkataloges soll 2.200 Euro bezahlen, weil er in der automatisch generierten Vorschau einer Webseite, die vom Webseitenbetreiber selber im Portal angemeldet wurde, zwei urheberrechtlich geschützte Bilder zeigt. Die Rechtsanwälte Frank Weiß und Alexander F. Bräuer von der Esslinger Anwaltskanzlei Weiß & Partner kommentieren den Vorgang und sprechen eine Empfehlung in Bezug auf die Abwendung einer solchen Gefahr aus: Nach dem jüngst über eine Abmahnung eines gewerblichen Facebook- Nutzers berichtet wurde, der eine angebliche ... weiter lesen
In letzter Zeit werden wieder verstärkt vermeintliche Tauschbörsennutzer wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet von den Rechtsanwaltskanzleien Nümann+ Lang, Karlsruhe sowie Waldorf, München abgemahnt. Die Betroffenen sollen dabei einen pauschalen Schadensersatz incl. Rechtsverfolgungskosten leisten und die dort beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen. Dabei ist gerade diese Unterlassungserklärung mit besonderer Vorsicht zu genießen. Einmal unterzeichnet hat sie eine Wirkung von 30 Jahren. Man verpflichtet sich für diesen Zeitraum entweder das konkrete in der Abmahnung benannte Werk oder in den Fällen der Waldorf Rechtsanwälte, sämtliche geschützten Werke ... weiter lesen
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Filmtitels "Lloronas Fluch" Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Warner Bros. Entertainment GmbH ist sie bereits häufiger aufgetreten. Nun verschickte sie erneut eine Abmahnung in ihrem Namen, dieses Mal für den Horror-Mysterie-Thriller "Lloronas Fluch", welcher Teil des bekannten "Conjouring"-Universums ist. Der Film handelt von Llorona, die aus Wut auf ihren Mann ihre Kinder ertränkte und sich anschließend selbst tötete. Ihr Geist such nunmehr weitere Opfer heim und versucht ... weiter lesen
München (jur). Eine ursprünglich erteilte Einwilligung in den Erhalt von E-Mail-Werbung in Form eines Newsletters muss nicht immer und ewig gelten. Hat der Abonnent eines Golf-Newsletters seit vier Jahren seinen Account bei dem Anbieter nicht mehr genutzt und auch keine E-Mails mehr erhalten, ist bei einer erneuten Newsletter-Zusendung hierfür eine erneute Einwilligung des Empfängers nötig, entschied das Amtsgericht München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 14. Februar 2023 (Az.: 161 C 12736/22). Der Kläger war Mitglied eines Golf-Clubs. Er abonnierte am 11. August 2015 den kostenlosen Newsletter der golf.de-Internetseite. Dieser umfasste Informationen zum Golfsport wie etwa zur Ausrüstung oder auch zu ... weiter lesen
Hamm (jur). Gerade im Internethandel wird eine Produktabbildung „als maßgeblicher Teil der Produktbeschreibung wahrgenommen“. Daher ist es irreführend, wenn nicht alle abgebildeten Teile zum Lieferumfang gehören, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Donnerstag, 29. Oktober 2015, bekanntgegebenen Urteil zu Sonnenschirmen entschied (Az.: 4 U 66/15). Eine entsprechende Klarstellung müsse unmittelbar in der als Blickfang genutzten Abbildung erfolgen. Ein hessisches Handelsunternehmen hatte Sonnenschirme für 135 Euro über die Internet-Handelsplattform „amazon“ angeboten. Die Abbildung zeigte einen aufgestellten Schirm mit Ständer, einschließlich der zur ... weiter lesen