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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Klagen von Arbeitnehmern wegen rückständigen Forderungen In einem jüngst vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschiedenen Fall (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 09. Februar 2016 – 1 Sa 321/15 –, juris) hatte eine Arbeitnehmerin für viele Jahre Überstundenvergütung nachträglich erfolgreich vor Gericht geltend gemacht. Der Arbeitgeber hat auch in zweiter Instanz verloren. Er wurde weder mit dem Argument gehört, die Überstunden seien nicht notwendig gewesen, noch mit dem Argument, die Arbeitnehmerin habe tatsächlich in der maßgeblichen ... weiter lesen
Mitbestimmung beim Einsatz von Rote-Kreuz-Mitgliedern auf Rettungsfahrzeugen Der Arbeitgeber ist ein Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes. Er unterhält an sechs Standorten mit insgesamt etwa fünfzig Arbeitnehmern einen Rettungs- und Krankentransportdienst. Im Einsatzfall sind die Fahrzeuge regelmäßig mit je einem Rettungsassistenten und einem Rettungssanitäter besetzt. Seit Mitte 2000 setzt der Arbeitgeber teilweise Vereinsmitglieder gegen eine Aufwandsentschädigung als Rettungssanitäter in den Rettungs- und Transportfahrzeugen ein. Der Betriebsrat hat darin mitbestimmungspflichtige Einstellungen nach § 99 Abs. 1 BetrVG gesehen. Er hat beantragt, dies gerichtlich festzustellen. Der Arbeitgeber hat gemeint, die ... weiter lesen
Eine verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber kann für den Arbeitnehmer weitreichende Folgen haben, unter anderem im Hinblick auf das Arbeitszeugnis und das Arbeitslosengeld . Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, was genau eine verhaltensbedingte Kündigung ist und wann sie gerechtfertigt ist. Eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer sich vertragswidrig verhält und dadurch das Arbeitsverhältnis nicht mehr zumutbar ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer wiederholt unpünktlich ist, Arbeitsanweisungen nicht befolgt oder gegen Betriebsvereinbarungen verstößt. Bevor eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen wird, muss der ... weiter lesen
Schutz vor Gefahren für Leib und Leben und Gesundheit von Mutter und Kind • Während der Schwangerschaft müssen keine Arbeiten zu verrichtet werden, für die ein Beschäftigungsverbot gilt. • Verboten sind schwere körperliche Arbeiten oder der Umgang mit giftigen Gasen, Dämpfen und Stäuben. • Arbeiten, bei denen man sich häufig beugen und strecken, regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm (gelegentlich mehr als zehn Kilogramm) tragen oder mehr als vier Stunden täglich stehen (ab dem fünften Schwangerschaftsmonat) muss. • Nicht zulässig sind ferner Akkord- und Fließbandarbeit sowie nach Ablauf des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Sinn und Zweck des AGG: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient dem Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion sowie weiteren Gründen und regelt in diesem Zusammenhang Recht und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Grundsätzliche Beweislast bei der Geltendmachung von Ansprüchen durch Arbeitnehmer: Grundsätzlich ist es so, dass für den Fall, dass Tatsachen festgestellt wurden, die eine Benachteiligung des Arbeitnehmers aus den im AGG aufgeführten ... weiter lesen
• Entspricht das Arbeitszeugnis nicht den Vorstellungen des Arbeitnehmers, so kann er vom Arbeitgeber Berichtigung des Zeugnisses verlangen. • Im Klageantrag muss der Arbeitnehmer klären, ob er ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis erteilt haben möchte. • Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ein neues Zeugnis ausgestellt wird, wenn es o falsche Tatsachen, o falsche Beurteilungen oder o formelle Fehler enthält. • Der Arbeitnehmer kann diesen Anspruch auch vor dem Arbeitsgericht geltend machen. Dabei sind die Gerichte befugt, das Zeugnis zu überprüfen, und gegebenenfalls neu zu formulieren. • Der Anspruch auf Berichtigung des ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Es geht mit schnellen Schritten auf die Weihnachtszeit zu – eigentlich ein schöner festlicher Anlass. Aber viele Arbeitgeber schicken zum Jahresende vor Weihnachten auch noch Kündigungen raus. Warum das? Fachanwalt Bredereck: Es ist richtig, dass viele Firmen zu Weihnachten noch Mitarbeiter kündigen. Das ist für Arbeitnehmer natürlich unglaublich bitter, auf Arbeitgeberseite aber gut für die Bilanz. Zum Jahresende checken viele ihre Zahlen und schauen, wo sich Kosten sparen lassen. Ein erheblicher Kostenfaktor sind ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Die beiden Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Kündigungen zweier Arbeitnehmerinnen, die ihr Kopftuch am Arbeitsplatz nicht ablegen wollten, ist zuletzt ausführlich Thema in den Medien gewesen ( Aktenzeichen C-157/15 und C-188/15) . Worum genau ging es in den Urteilen und was wurde entschieden? Einordnung der Kopftuch-Urteile Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die beiden Entscheidungen des EuGH das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz in privaten Unternehmen, nicht also im öffentlichen Dienst betreffen. In beiden ... weiter lesen
Abwerbung von Fach- und Führungskräften Je mehr es einzelnen Branchen an qualifizierten Fachkräften und qualifiziertem Führungspersonal mangelt, um so mehr spielt das Thema Abwerbung eine Rolle in Unternehmen. Die Rekrutierung von Fach- und Führungskräften erfolgt dabei meist durch eigene Anstrengungen der Unternehmen, zunehmend bedienen sie sich aber auch der (eigenen) Suche mittels sozialer Medien sowie der Hilfe Dritter, insbesondere Personaldienstleister und Headhunter. Grundsätzlich zulässig Bei allem (berechtigten) Ärger über die Abwerbung eigenen Personals bleibt aber zunächst einmal festzustellen, daß das Abwerben von Fach- und ... weiter lesen
Die Klägerin war bei der Beklagten als Arzthelferin beschäftigt. Mitte Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 28. Februar 1998. Zugleich gewährte sie der Klägerin zehn Tage Urlaub und stellte sie im übrigen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ausgleich für Überstunden von der Arbeit frei. Hiergegen wandte sich die Klägerin nicht. Am 21. Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos. Die hiergegen gerichtete Klage nahm die Klägerin zurück, nachdem die Beklagte erklärt hatte, sie leite aus der außerordentlichen Kündigung keine Rechte (mehr) her. Bereits vorher hatte sie der Klägerin Entgelt für Urlaub und für Überstunden bezahlt. Die Klägerin hat das für nicht ... weiter lesen
Die Klägerin war bei den Beklagten als Sachbearbeiterin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete auf Wunsch der Klägerin. In dem Arbeitszeugnis beurteilten die Beklagten Führung und Leistung der Klägerin und bescheinigten ihr, sie habe die übertragenen Aufgaben immer zuverlässig und gewissenhaft zur vollsten Zufriedenheit erfüllt. Die Klägerin hat das Zeugnis als unvollständig beanstandet und verlangt, folgende Schlußformel aufzunehmen: Wir bedauern ihr Ausscheiden und danken ihr für die stets gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir Frau H. alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Das Landesarbeitsgericht hat einen Anspruch der Klägerin auf eine Erklärung der Beklagten, ihr Ausscheiden werde bedauert, verneint. ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Die Frage, ob das Umkleiden eigentlich mit zur Arbeitszeit gehört, ist für Arbeitnehmer in Berufen, in denen das täglich dazu gehört, ja durchaus interessant im Hinblick darauf, ob sie dafür auch vergütet werden müssen. Wie sieht es denn nun aus? Fachanwalt Bredereck : Mit der Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht schon wiederholt beschäftigt. Im Zuge dessen hat es z.B. klargestellt, dass es Arbeitnehmern nicht zuzumuten ist, bereits in Dienstkleidung auf der Arbeit zu erscheinen, wenn es sich dabei um besonders ... weiter lesen