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Ein Interview von Toni Ivanov mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen Toni Ivanov: Welche Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitszeugnis? Fachanwalt Bredereck: Jeder Arbeitnehmer kann die Ausstellung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses verlangen, egal ob er voll- oder teilzeitbeschäftigt ist. Dieses auf der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beruhende Recht des Arbeitnehmers ist in § 109 GewO geregelt. Für Auszubildende ist § 16 BBiG maßgeblich. Selbständige haben dagegen aufgrund ihrer weisungsfreien Dienstleistungen keinen Anspruch auf einen Arbeitszeugnis. Toni Ivanov: Wie macht man diesen Anspruch geltend? ... weiter lesen
Der Kläger war seit 1997 als Sozialarbeiter in einer der vom Beklagten betriebenen Sozialeinrichtungen tätig. Im März 2000 ließ er - ohne Nennung seines Namens - durch seinen jetzigen Prozeßbevollmächtigten gegen den Leiter der Einrichtung, seinen unmittelbaren örtlichen Vorgesetzten, eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung von Geldern erstatten. Das Strafverfahren wurde später gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Nach Kenntnis von der Anzeige kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers fristlos, hilfsweise fristgemäß mit der Begründung, die unberechtigte Strafanzeige stelle einen Vertrauensbruch dar, der um so schwerer wiege, als der Kläger noch nicht einmal versucht habe, eine interne Klärung ... weiter lesen
Tipps für Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen, von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Auflösungsvertrag. Wie auch immer die Vereinbarung bezeichnet ist, die zu einer Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses führen soll, die nachstehenden Ausführungen gelten für alle diese Verträge. Keine voreilige Unterschrift. Man muss einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben und man sollte es ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der auf Kündigungsschutz spezialisiert ist, auch nicht tun. Es ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 31.01.2019 zum Aktenzeichen 21 Sa 936/18 entschieden, dass wenn ein mit einem anderen Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich verbundener Arbeitgeber mit einem zuvor bei dem anderen Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmer einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag abschließt, es sich dabei um eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln kann. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu einem Arbeitsverhältnis im Bereich der Forschung entschieden. Die Beklagte betreibt gemeinsam mit einem Forschungsverbund ein Labor, in der die Klägerin als ... weiter lesen
Nach § 623 BGB in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung (seit 1. Januar 2001: § 14 Abs. 4 TzBfG) bedurfte die Befristung eines Arbeitsvertrags der Schriftform. Diese ist nicht gewahrt, wenn die Parteien zunächst nur mündlich einen befristeten Arbeitsvertrag vereinbaren und sie diesen Vertrag einschließlich der Befristungsabrede nach Antritt der Arbeit schriftlich niederlegen. Die nur mündlich vereinbarte Befristung ist mangels Schriftform nach § 125 Satz 1 BGB nichtig mit der Folge, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Die spätere schriftliche Niederlegung des Vertrags führt nicht zur Wirksamkeit der Befristung. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einer zunächst nur mündlich vereinbarten und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Verstoßen Beschäftigte gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), so hat der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung zu ergreifen. Dies kann unter anderem mit einer Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung geschehen. Ein Arbeitnehmer hat darauf einen vor Gericht einklagbaren Anspruch aus § 12 Abs. 3 AGG. Welche Maßnahme der Arbeitgeber verhängt, bleibt seinem (gerichtlich überprüfbaren) Ermessen überlassen. Die in der Vorschrift ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Steigen die Temperaturen in den sommerlichen Bereich, mehren sich bei uns auch immer die Fragen zum Thema Hitzefrei für Arbeitnehmer. Gibt es einen Anspruch darauf? Kann man wenigstens die Kleiderordnung lockern, wenn es schon kein Hitzefrei gibt? Was ist als Arbeitnehmer bei gesundheitlichen Problemen infolge der hohen Temperaturen am Arbeitsplatz zu beachten? Gesetzliche Grundlage: Arbeitnehmer haben auch bei großer Hitze keinen Anspruch auf Hitzefrei. Nach § 618 Abs. 1 BGB muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz zwar so ausgestalten, dass der Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren geschützt ist. Dabei ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 29.09.2020 zum Aktenzeichen 9 AZR 266/20 (A) zur Klärung der Frage, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach §§ 194 ff. BGB der Verjährung unterliegt, ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 34/2020 vom 29.09.2020 ergibt sich: Die Klägerin war vom 01.11.1996 bis zum 31.07.2017 bei dem Beklagten als Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin beschäftigt. Sie hatte im Kalenderjahr Anspruch auf 24 Arbeitstage Erholungsurlaub. Mit Schreiben vom 01.03.2012 bescheinigte der Beklagte der Klägerin, dass der „Resturlaubsanspruch von 76 Tagen aus dem Kalenderjahr 2011 sowie den Vorjahren“ am ... weiter lesen
Wann haben Arbeitnehmer ein Recht auf unbefristete Verträge? Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin (wirksame Befristung von Arbeitsverträgen, Entfristungsklage) Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 28.11.2011, dass das Online-Versandhaus Amazon offenbar systematisch immer wieder (auch dieselben) sonst arbeitslosen Arbeitnehmer für kurze Zeit bei Stoßzeiten befristet einstellt und dafür Leistungen von der Arbeitsagentur erhält. Arbeitnehmervertreter berichten dem Spiegel zufolge von etwa 4.500 Mitarbeitern bei Amazon, der jedes Jahr bei Stoßzeiten wie der Vorweihnachtszeit eingesetzt werden – zum Teil als ... weiter lesen
H&M (Kurzform für Hennes & Mauritz) ist ein schwedisches Textilhandels unternehmen aus Stockholm. Über ein Filialnetz und den Onlineshop bietet H&M weltweit Kleidung, Accessoires und Schuhe für Damen, Herren und Kinder sowie Wohnaccessoires an. H&M will – vor allem aufgrund der Corona -Pandemie und der wirtschaftlichen finanziellen Folgen – 250 Filialen schließen . Die Filialschließung hat den Verlust von bis zu 800 Arbeitsplätzen zur Folge. H&M verhandelt derzeit mit Betriebsrat und Gewerkschaften die Modalitäten des Stellenabbaus. Laut H&M sind die Filialschließungen und der folgende Stellenabbau neben der Pandemie ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigung während der Schwangerschaft unwirksam. Während der Schwangerschaft ausgesprochene Kündigungen sind in der Regel unwirksam. Das gilt sogar dann, wenn dem Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin noch gar nicht bekannt war. Unbedingt sofort Schwangerschaft mitteilen. Man sollte dem Arbeitgeber die Schwangerschaft unbedingt sofort nach Kenntnisnahme mitteilen und einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Die Mitteilung sollte so erfolgen, dass man dies später auch beweisen kann. Unbedingt sofortige fachkundige Beratung einholen. Lassen Sie sich umgehend, ... weiter lesen
Einem vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmer kommt grundsätzlich eine nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte Absenkung des versicherungsmathematischen Abschlages durch Änderung der Versorgungsordnung nicht zugute. Dem Kläger war eine betriebliche Altersversorgung "nach Maßgabe der jeweils geltenden Leistungsordnung des Bochumer Verbandes" zugesagt worden. Er war bis Ende September 1979 bei der Versorgungsschuldnerin beschäftigt. Zu diesem Zeitpunkt sah die Leistungsordnung einen versicherungsmathematischen Abschlag in Höhe von 0,5 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme des Altersruhegeldes vor. Zum 1. Januar 1985 wurde die Leistungsordnung geändert. Der versicherungsmathematische Abschlag wurde auf 0,4 % ... weiter lesen