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Rechtsanwalt in Doberlug-Kirchhain - Arbeitsrecht
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen: Viele Arbeitnehmer sind im Fall einer Kündigung nicht mehr daran interessiert, für den Arbeitgeber tätig zu werden, wollen aber zumindest an eine Abfindung kommen. Das gilt auch dann, wenn die Kündigung im Zusammenhang mit einer Krankheit des Arbeitnehmers ergeht. Besteht ein Anspruch auf eine Abfindung im Fall einer Kündigung wegen Krankheit? Kündigungsgrund für Frage der Abfindung nicht entscheidend Für die Frage, ob der Arbeitnehmer an eine Abfindung kommt, ist der Kündigungsgrund des Arbeitgebers in der Regel nicht entscheidend. Maßgeblich ist vielmehr, ob das ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch auf den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er keine Rücksicht nehmen. Vorsicht ist für den Arbeitnehmer angebracht. Erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, riskiert er eine Sperrzeit von der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Aktuellen Pressemeldungen zufolge steckt die Warenhauskette Karstadt in einer existenzbedrohenden Krise. Eine harte Sanierung soll bevorstehen. Die genauen Maßnahmen sind noch nicht bekannt. Man kann aber wohl davon ausgehen, dass diese auch personelle Konsequenzen beinhalten werden. Arbeitnehmer in kriselnden Unternehmen sind häufig verunsichert. Immer wieder gibt es offizielle Informationen des Arbeitgebers und teilweise einander widersprechende Nachrichten aus der Gerüchteküche. Die Medien tun ihr übriges dazu, die Lage unübersichtlich zu gestalten. Für betroffene Arbeitnehmer solcher Unternehmen gibt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeit auf Abruf bzw. Abrufarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass es der Arbeitgeber in der Hand hat, den Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsanfall einzusetzen. Je nach Weisung des Arbeitgebers wird der Arbeitnehmer also in einer Woche mehr, in der anderen dagegen wieder weniger tätig. Gesetzliche Regelung der Arbeit auf Abruf: Dabei handelt es sich nicht um den Normalfall. Grundsätzlich liegt nämlich das Wirtschaftsrisiko, also das Risiko, dass es nur geringe Nachfrage für die angebotenen Leistungen gibt, beim Arbeitgeber. Hat er keine Verwendung für den Arbeitnehmer, muss er ihm grundsätzlich trotzdem ... weiter lesen
Zurück ins Mittelalter? - Das Bundesverfassungsgericht, die Kirchen und das Arbeitsrecht. Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Fachanwalt Bredereck: Das Bundesverfassungsgericht hat hingelangt. Wir haben diese Woche eine neue Entscheidung bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben. Wieder einmal ist eine der Kirchen beteiligt, die eine Kündigung ausgesprochen hat und wieder einmal scheint es doch so zu sein, dass wir Rückschritte im Arbeitsrecht machen. Stimmt mein Spruch vom Zurück ins Mittelalter? Fachanwalt Dineiger: So pauschal kann man das ... weiter lesen
Kassel. Vom Bundessozialgericht (BSG) in Kassel wurde Arbeitgebern die Anerkennung einer Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen erleichtert. Ein entsprechender Antrag gilt nach dem am Mittwoch, 30. März 2022, verkündeten Urteil vom Vortag auch rückwirkend noch zumindest für das Vorjahr (Az.: B 11 AL 30/21 R). Laut Gesetz müssen Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten für schwerbehinderte Menschen sogenannte Pflichtarbeitsplätze bereitstellen. Die Anzahl ist abhängig von der Gesamtzahl der Mitarbeiter. Kommen Arbeitgeber dieser Vorgabe nicht oder nicht ausreichend nach, müssen sie eine „Schwerbehindertenausgleichsabgabe“ zahlen. Im jetzt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Pressemeldungen zufolge will der französische Reifenbauer Michelin sein Werk in Oranienburg schließen. Das Werk der auf die Rundumerneuerung von Reifen spezialisierten Michelin-Tochter Pneu Laurent solle bis Ende 2016 dichtmachen. Den 180 Beschäftigten solle eine "passende Lösung angeboten werden, so Michelin. Das sollten die betroffenen Arbeitnehmer jetzt beachten. Auch wenn der Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen ausschließt, bedeutet dies in der Praxis nicht, dass auf Arbeitnehmer nicht ein erheblicher Druck aufgebaut wird, das Unternehmen freiwillig zu verlassen. Hierzu werden Arbeitnehmern ... weiter lesen
Der Kläger wurde ab dem 1. Juni 1999 bei der Beklagten als Flugzeugführer beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag vom 10. März 1999 erfolgte die Einstellung unter der Bedingung, dass er eine Musterberechtigung für einen bestimmten Flugzeugtyp erwirbt. Die Beklagte erklärte sich bereit, die dem Kläger durch den Besuch einer externen Flugschule entstehenden, darlehensfinanzierten Ausbildungskosten in Höhe von 34.000 DM einschließlich der Zinsen zu erstatten. Die Rückzahlung war auf drei Jahre verteilt, wobei jeweils nach Ablauf eines Beschäftigungsjahres ein Drittel der Ausbildungskosten fällig sein sollte. Nachdem der Kläger das Arbeitsverhältnis zum 30. November 2000 gekündigt hatte, verlangte er die Erstattung des Restbetrags der von ihm ... weiter lesen
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die konkreten Verdachtsmoments darlegen und ihm die Gelegenheit geben einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und sich innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu Verdacht zu äußern. Andernfalls ist die Kündigung jedenfalls als Verdachtskündigung unwirksam (LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. November 2009 – 6 Sa 1121/09 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Ein unumstrittenes Instrument des Arbeitgebers, auf schwerwiegende Vertragsverletzungen des Arbeitnehmers zu reagieren, ist die von der Rechtsprechung erfundene so genannte Verdachtskündigung. Problem: Der Arbeitgeber ... weiter lesen
Der Kläger war seit 1997 als Sozialarbeiter in einer der vom Beklagten betriebenen Sozialeinrichtungen tätig. Im März 2000 ließ er - ohne Nennung seines Namens - durch seinen jetzigen Prozeßbevollmächtigten gegen den Leiter der Einrichtung, seinen unmittelbaren örtlichen Vorgesetzten, eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung von Geldern erstatten. Das Strafverfahren wurde später gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Nach Kenntnis von der Anzeige kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers fristlos, hilfsweise fristgemäß mit der Begründung, die unberechtigte Strafanzeige stelle einen Vertrauensbruch dar, der um so schwerer wiege, als der Kläger noch nicht einmal versucht habe, eine interne Klärung ... weiter lesen
Abmahnung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit? Der Kläger ist bei der Beklagten als gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag bedarf eine Nebenbeschäftigung der Zustimmung der Beklagten. Die wöchentliche Arbeitszeit des Klägers beträgt 40 Stunden. Seit Jahren arbeitet der Kläger ohne Zustimmung der Beklagten bei einem Gebäudereinigungsunternehmen. Wie er der Beklagten auf deren Aufforderung hin mitteilte, ist er dort an 19 oder 20 Tagen im Monat zwei Stunden oder an 12 Tagen im Monat drei Stunden beschäftigt. Die Beklagte nahm diese Erklärung zum Anlaß, den Kläger abzumahnen. Er habe seine Nebenbeschäftigung ohne ihre Zustimmung aufgenommen und damit seine Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag verletzt. Der ... weiter lesen
Bundesarbeitsgericht : sachgrundlose Befristung ist zulässig, wenn zwischen der Vorbeschäftigung und dem neuen befristeten Vertrag mehr als 3 Jahre liegen Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 06.04.2011 entschieden, dass ein Arbeitsverhältnis auch dann ohne Sachgrund befristet werden kann, wenn der/die Arbeitnehmer(in) bereits zuvor bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war ( Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.04.2011, 7 AZR 716/09 , vorhergehend: Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2009, 7 Sa 13/09) Die Regelung im Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG) schließt zwar eine so genannte „sachgrundlose Befristung" aus, wenn mit demselben Arbeitnehmer ... weiter lesen