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Experten-Ratgeber
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Die Aumann AG mit Hauptsitz in Beelen ist ein deutscher Maschinen- und Anlagenbauer. Bei Aumann sollen nun 200 Arbeitsplätze wegfallen und damit die Gesamtzahl der Arbeitsplätze von 950 auf 750 sinken. Als Grund werden starke Umsatzrückgänge wegen verminderter Nachfrage der Automobilindustrie angeführt. Die betroffenen Standorte in Beelen, Espelkamp und Limbach-Oberfrohna sind im gleichen Verhältnis vom Stellenabbau betroffen. Aumann will nun Verhandlungen mit dem Betriebsrat aufnehmen und klären, wie der Stellenabbau umgesetzt werden soll. Ob es ein Angebot an die Arbeitnehmer mit Aufhebungsvertrag und Abfindung gibt, oder ob betriebsbedingte ... weiter lesen
Auch Faurecia leidet unter der Krise in der Autoindustrie. Faurecia, mit Hauptsitz im französischen Nanterre bei Paris, will daher an seinem Augsburger Standort (Geschäftsbereich Faurecia Clean Mobility, übersetzt: saubere Mobilität) rund 140 der insgesamt 1.400 Stellen am Standort Augsburg streichen. Der Hersteller von Technologie zur Emissionskontrolle bei Abgasen will, um auch in einem schwachen Marktumfeld wettbewerbsfähig zu bleiben, seinen Standort in Augsburg umbauen. Seit März laufe bei Faurecia bereits Kurzarbeit, im Werk teils mit 100 Prozent. Einfach hinnehmen wollen der Arbeitnehmervertreter und seine Betriebsratskollegen die Entscheidung aber nicht, er will ... weiter lesen
Ist ein Arbeitnehmer berufsmäßig mit dem Umgang des Geldes des Arbeitgebers betraut (z. B. Mitarbeiter an der Kasse), ist er im Hinblick auf Kündigung etc. besonders gefährdet. Dazu ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. 1. Risiko fristlose Kündigung: Wenn Arbeitnehmer Vermögensdelikte zulasten des Arbeitgebers begehen, berechtigt das in der Regel zur fristlosen Kündigung. Bei sehr geringfügigen Beträgen und einer bis dahin beanstandungsfreien Tätigkeit kann eine Kündigung bei langer Betriebszugehörigkeit ausnahmsweise unverhältnismäßig und damit unwirksam sein (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main haben vier Mitarbeiter in erster Instanz mit ihren Kündigungsschutzklagen gewonnen. Die Deutsche Bank AG hatte gekündigt, weil die Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem sogenannten Libor/Euribor Skandal angeblich gegen ihre Arbeitspflichten verstoßen hätten. Die Kündigung erfolgt fristlos, hilfsweise ordentlich. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hielt alle für unwirksam und verurteilte die deutsche Bank zur Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter und zur Nachzahlung der Gehälter. Aufgabe der gekündigten Mitarbeiter sei es gewesen, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2014, Aktenzeichen: 7 AZR 847/12. Ausgangslage: Der Arbeitgeber darf gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Arbeitsverträge auch ohne Sachgrund befristeten. Die Befristung darf maximal für zwei Jahre erfolgen. Bis zu dieser Gesamtdauer ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Voraussetzung ist aber, dass mit dem Arbeitgeber zuvor nicht bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand. Wenn diese Voraussetzungen nicht eingehalten werden, ist die ... weiter lesen
Der Beklagte ist Inhaber einer KFZ-Lackiererei mit bisher fünf Arbeitnehmern. Er kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem damals 52 Jahre alten, seit 1980 beschäftigten Kläger fristgemäß zum 30. September 1998. Die vier anderen Lackierer beschäftigte er weiter, darunter seinen ledigen Sohn, der jünger und kürzer als der Kläger beschäftigt ist, sowie einen 1962 geborenen, seit 1993 beschäftigten ledigen Arbeitnehmer. Der Kläger hält die Kündigung gemäß §§ 242, 138 BGB für unwirksam. Er meint, unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte hätte der Beklagte nicht ihm, sondern einem der anderen Arbeitnehmer kündigen müssen. Der Beklagte hat geltend gemacht, die Kündigung sei aus wirtschaftlichen Gründen ausgesprochen worden, um eine ... weiter lesen
Das Sportarbeitsrecht ist ebenfalls eine spezielle Nische aus dem Bereich des Arbeitsrechts. Arbeitsverträge im Sport können geschlossen werden mit: Spielern / Sportlern im Amateur- und Profibereich Trainern im Amateur- und Profibereich Berater Sowohl im Profisportler als auch im Amateursportler werden Arbeitsverträge geschlossen und Spieler, Sportler, Trainer und Berater werden ganz normale Arbeitnehmer und das Arbeitsrecht findet uneingeschränkt Anwendung . Viele vertraten, dass Sportler nicht mit „normalen“ Arbeitnehmern und dabei darauf abgestellt, dass Sportler grundsätzlich eine sich aus ihrem Spezialistentum ergebende stärkere ... weiter lesen
Die Klägerin, Mutter von drei minderjährigen Kindern, ist bei dem beklagten Verein als Erzieherin mit wöchentlich 26 Stunden in Teilzeit beschäftigt. Im Anschluß an eine Elternzeit hat sie beim beklagten Verein nach § 15 b BAT beantragt, einer Verringerung ihrer Arbeitszeit auf zehn Stunden in der Woche (verteilt auf zwei Tage) für die Dauer von fünf Jahren zuzustimmen. Nach § 15 b BAT soll der Arbeitgeber mit Vollzeitbeschäftigten eine bis zu fünf Jahren befristete Verringerung der Arbeitszeit vereinbaren, wenn diese mindestens ein Kind unter 18 Jahren persönlich betreuen und keine dringenden dienstlichen/betrieblichen Belange entgegenstehen. Diesen Antrag hat der beklagte Verein ua. abgelehnt, weil die Klägerin nicht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Lufthansa Technik droht mit Stellenabbau Laut einer Meldung von Spiegel Online vom 26.3.2016 droht die Konzernleitung von Lufthansa Technik den Beschäftigten mit dem Abbau von mehr als 2000 Stellen am Standort Hamburg. Betroffen seien Arbeitsplätze im Bereich Überholung sowie im Bereich Instandsetzung von Triebwerken. Um den Kahlschlag zu verhindern, sollen Betriebsrat und Gewerkschaften bis Ende März drastischen Sparmaßnahmen wie zum Beispiel Lohnkürzungen und Veränderung der Arbeitszeiten zustimmen. Möglicherweise sollen sogar Stellen gestrichen werden wenn die Arbeitnehmervertretungen den ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Die Frage, ob das Umkleiden eigentlich mit zur Arbeitszeit gehört, ist für Arbeitnehmer in Berufen, in denen das täglich dazu gehört, ja durchaus interessant im Hinblick darauf, ob sie dafür auch vergütet werden müssen. Wie sieht es denn nun aus? Fachanwalt Bredereck : Mit der Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht schon wiederholt beschäftigt. Im Zuge dessen hat es z.B. klargestellt, dass es Arbeitnehmern nicht zuzumuten ist, bereits in Dienstkleidung auf der Arbeit zu erscheinen, wenn es sich dabei um besonders ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat am 02.09.2020 zu den Aktenzeichen 5 Sa 295/20 und 5 Sa 14/20 entschieden, dass die betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer beschäftigt, mit denen er ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-) Arbeitsvolumen abdeckt. Aus der Pressemitteilung des LArbG Köln Nr. 6/2020 vom 30.10.2020 ergibt sich: Die Beklagte, ein Automobilzulieferer, beschäftigt neben 106 Arbeitnehmern auch Leiharbeitnehmer. Weil ihr Auftraggeber das Volumen seiner Autoproduktion reduzierte, sprach sie wegen des dadurch bei ihr entstehenden ... weiter lesen