Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Gundelfingen - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 50 km
- Anwalt Arbeitsrecht Bad Krozingen
- Anwalt Arbeitsrecht Denzlingen
- Anwalt Arbeitsrecht Emmendingen
- Anwalt Arbeitsrecht Ettenheim
- Anwalt Arbeitsrecht Freiburg im Breisgau
- Anwalt Arbeitsrecht Heitersheim
- Anwalt Arbeitsrecht Kenzingen
- Anwalt Arbeitsrecht Staufen
- Anwalt Arbeitsrecht Waldkirch
- Anwalt Arbeitsrecht Bad Dürrheim
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Personaltransport für Straßenbahnfahrer Die Beklagte ist ein Tochterunternehmen der Stadt Essen. Sie betreibt öffentlichen Nahverkehr. Der Kläger ist bei ihr seit 1973 als Straßenbahnfahrer beschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis gelten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Der Kläger konnte wie die übrigen Straßenbahnfahrer seinen Arbeitsplatz ursprünglich mittels "Personalwagen" erreichen. Diese setzte die Beklagte ein, wenn aufgrund der Dienstzeit der Weg vom oder zum Arbeitsplatz nicht mit planmäßigen öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden konnte. Nach einer Betriebsvereinbarung aus dem Jahre 1979 wurde der Einsatz der "Personalwagen" auf wenige Strecken beschränkt. Straßenbahnfahrer, die nicht an diesen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Immer wieder kommt es im Arbeitsalltag zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten und Arbeitnehmern. Dabei wird der Ton dann teilweise auch massiv verschärft. Gefährlich für das Arbeitsverhältnis wird es immer dann, wenn es zu Beleidigungen kommt oder der Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten oder Arbeitgeber sogar Gewalt androht. Wann müssen Arbeitnehmer in solchen Fällen mit einer Kündigung rechnen? Drohung mit Gewalt als tauglicher Kündigungsgrund: Die Drohung eines Arbeitnehmers mit Gewalt, sei es gegenüber dem Arbeitgeber ... weiter lesen
In einem von Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeiteten Fall wurde dem Mandanten telefonisch die Entfristung des Arbeitsvertrages zugesagt und angekündigt, dass dies auch zeitnah schriftlich bestätigt wird . Der Mandant plante entsprechend, die schriftliche Bestätigung der Entfristung blieb sodann aber aus . Der Mandant fragte mehrfach nach und erhielt sodann die schriftliche Mitteilung, dass der Arbeitsvertrag nun doch nicht entfristet würde. Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC klagte ... weiter lesen
Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einer Arbeitgebervereinigung oder einem einzelnen Arbeitgeber zur Regelung von Rechten und Pflichten der Vertragsparteien sowie zur Festsetzung von Rechtsnormen. Die Regelungen in einem Tarifvertrag müssen der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen. Dabei dürfen sie nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. Ein Tarifvertrag teilt sich in einen schuldrechtlichen und einen normativen Teil. Der schuldrechtliche Teil bindet nur die Tarifvertragsparteien und regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien, insbesondere die Friedenspflicht. Der normative Teil eines Tarifvertrags gilt unmittelbar und ... weiter lesen
Erfurt (jur). Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Wiedereingliederung kranker oder behinderter Arbeitnehmer ist auf allgemeine Regeln beschränkt, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Regelungen, die im Ergebnis zu einer Mitbestimmung in jedem Einzelfall führen, gehen dagegen zu weit und sind daher unwirksam, entschied am Dienstag, 22. März 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 1 ABR 14/14). Beim sogenannten betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) geht es darum, wie eine lang andauernde Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Möglich sind beispielsweise eine leidensgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes, veränderte Aufgabenbereiche des Arbeitnehmers oder ... weiter lesen
Ein Arbeitnehmer (im entschiedenen Fall ein Arzt), der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz des an seinem Pkw entstandenen Schadens. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin, zum aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 22. Juni 2011 (8 AZR 102/10) Der Fall: Ein Oberarzt wohnte einige Kilometer von seinem Arbeitsort (einer Klinik). Im Rahmen seiner Rufbereitschaft hielt er sich in seiner Wohnung auf, als er zur Dienstaufnahme ins Klinikum gerufen wurde. Er fuhr mit seinem Privatfahrzeug von seinem Wohnort zur ... weiter lesen
Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat. Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für eine Mitverursachung der eigenen Arbeitslosigkeit angesehen. Es ... weiter lesen
Nach § 3 Abs. 4 Satz 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) vom 11. Dezember 2001 ist ein Abdruck des Wahlausschreibens vom Tage seines Erlasses bis zum letzten Tag der Stimmabgabe an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen vom Wahlvorstand auszuhängen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten. Dadurch soll es den Wahlberechtigten ermöglicht werden, sich von der Einleitung der Wahl bis zu deren Abschluss über die zur Ausübung ihres Wahlrechts maßgeblichen Umstände und Vorschriften zu informieren. Diese Möglichkeit muss für alle Wahlberechtigten gleichermaßen bestehen. Das Wahlausschreiben muss so ausgehängt werden, dass es von allen Wahlberechtigten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Abgrenzungskatalog: Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich immer zunächst ... weiter lesen
Oft kommt es vor, dass Angestellte zu Geschäftsführern bestellt werden, ohne dass dies sauber durch eine Änderung des Arbeitsvertrags dokumentiert wird. Wenn diese dann die Kündigung erhalten, ist oft zweifelhaft, ob sie sich hiergegen an die Arbeitsgerichte oder an das zuständige Landgericht wenden müssen. Dies zeigt einmal mehr die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04.02.2013, 10 AZB 78/12. In diesem Fall wurde ein Arbeitnehmer 2011 zum Geschäftsführer bestellt und der mit ihm zuvor im Jahr 2009 geschlossene Arbeitsvertrag nicht abgeändert. Im Jahr 2012 wurde dann das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arbeitgeberin eröffnet und der ... weiter lesen
• Eine geringfügige Beschäftigung liegt dann vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat nicht mehr als 400 € beträgt (Entgeltgeringfügigkeit) oder eine Beschäftigung vorliegt, die innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt ist oder im Voraus vertraglich begrenzt wird, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und das Entgelt 400 € übersteigt (Zeitgeringfügigkeit). • Geringfügige Versicherungsverhältnisse unterliegen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Besonderheiten. • Die Arbeitnehmer sind von Lohnsteuer und ... weiter lesen
Die im Jahr 1943 geborene Klägerin war bis zum 30. Juni 1994 bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde wegen einer Personaleinschränkung beendet. Im Anschluss daran zahlte die Beklagte eine tarifliche Überbrückungsbeihilfe. Zum 30. November 2003 stellte sie die Zahlung ein. Nach § 8 Nr. 1 Buchst. c des Tarifvertrages zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31. August 1971 wird Überbrückungsbeihilfe nicht gezahlt für Zeiten nach Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Voraussetzungen zum Bezug des vorgezogenen Altersruhegeldes aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt. Mit der Klage ... weiter lesen