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Experten-Ratgeber
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Besonderer Schutz bei Schwerbehinderung Menschen mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung werden im Arbeitsrecht – ebenso wie gewisse andere besondere Personengruppen – besonders geschützt. Dieser Schutz kann in verschiedener Ausprägung gewährleistet werden, z. B. besonderer Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub. Bei schwerbehinderten Menschen besteht abhängig von der Betriebsgröße eine Beschäftigungspflicht für Arbeitgeber. Schwerbehinderung ab Grad 50 Grundsätzlich besteht eine Schwerbehinderung nach § 2 SGB IX ab einem Grad der Behinderung von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitgeber haben in der Praxis mitunter aus verschiedenen Gründen ein Interesse daran, den Arbeitnehmer auch nach Ablauf eines halben Jahres noch zu erproben. Manchmal ist der Arbeitnehmer zeitweise krankheitsbedingt ausgefallen oder der Arbeitgeber hat sich aus anderen Gründen noch keine abschließende Meinung bilden können. Arbeitgebern geht es dann in erster Linie darum, auch später noch das Arbeitsverhältnis ohne Probleme beenden zu können. Kündigungsschutz greift für Arbeitnehmer nach sechs Monaten Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ... weiter lesen
Schikaneverbot im Arbeitsrecht: Aufforderungen, die allein dazu dienen, den Arbeitnehmer zu schikanieren, muss dieser nicht Folge leisten. Urteil des Landesarbeitsgerichts LArbG Berlin-Brandenburg vom 31. Mai 2013 – 6 Sa 373/13 –, Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr harmonisch läuft, der Arbeitgeber eigentlich kündigen will, aber keinen Kündigungsgrund hat, wird gelegentlich zu Tricks gegriffen. Man versucht durch Schikane, Mobbing und Ähnliches den Arbeitnehmer zu einer Eigenkündigung zu veranlassen. Eine beliebte Methode hierbei: Dem Arbeitnehmer werden Arbeiten zugewiesen, für die kein Bedarf besteht. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangslage: Das Mindestlohngesetz wird unter Umständen auch Folgen für den Arbeitnehmerbegriff haben. Problem: Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG (Mindestlohngesetz) gelten Praktikanten im Sinne des § 22 BBiG (Berufsbildungsgesetz) von gewisse Ausnahmen abgesehen als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes. Führt das Mindestlohngesetz durch die Hintertür einen neuen Arbeitnehmerbegriff ein? Das könnte weitreichende Folgen für Unternehmen haben, die bisher Praktikanten beschäftigen. Diese gelten dann unter Umständen nämlich künftig als Arbeitnehmer, mit allen ... weiter lesen
Weiden (jur). Arbeitgeber dürfen bei einem konkreten Verdacht über arbeitsvertragswidriges Verhalten eines Beschäftigten die von einem dienstlichen Mail-Konto geschriebenen E-Mails kontrollieren. Dies gilt umso mehr, wenn gar nicht sicher ist, dass auf dem vom Arbeitgeber genutzten Server auch private Mails des Arbeitnehmers abgespeichert sind und damit nur eine abstrakte Gefahr einer Persönlichkeitsrechtsverletzung besteht, entschied das Arbeitsgericht Weiden in einem am Freitag, 11. August 2017, veröffentlichten Beschluss (Az.: 3 Ga 6/17). Konkret ging es um einen Arbeitnehmer, der seit vielen Jahren als Sachbearbeiter in der Projektsteuerung im Bereich Industrial Engineering und für die ... weiter lesen
• Bei Vorstellungsgesprächen besteht oft Unsicherheit darüber, welche Fragen der Arbeitgeber einem Bewerber stellen darf und auf welche Fragen dieser wahrheitsgemäß antworten muss bzw. wann er sogar lügen darf. • Gestellt werden darf eine Frage nur dann, wenn der Arbeitgeber an der Antwort ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse hat. • Der Arbeitgeber darf deshalb nur Fragen stellen, die im direkten Bezug zu der zu besetzenden Stelle stehen. Allgemein sind Fragen zulässig, die auf die Arbeitsfähigkeit und die Eignung des Bewerbers abzielen (z.B. Fragen nach dem schulischen und beruflichen Werdegang). • Nicht zulässig ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers extrem gefährlich: In der Praxis ist es immer wieder zu erleben, dass Arbeitgeber bei unliebsamen Mitarbeitern nach Gründen für eine Kündigung suchen. Als Arbeitnehmer sollte man deshalb unbedingt auf der Hut davor sein, dem Arbeitgeber einen solchen Grund zu liefern. Besonders gefährlich sind in diesem Zusammenhang Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers. Gefahrenpotential wird unterschätzt: Vielfach ist Arbeitnehmer nicht klar, wie gefährlich zum Beispiel ein Arbeitszeitbetrug ... weiter lesen
KURZINFO: Der Spruch einer Einigungsstelle zur Einführung einer Videoüberwachung in einem Berliner Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG ist unwirksam. Dies hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden. In dem Briefzentrum sind in einer großen Halle in mehreren Schichten insgesamt etwa 650 Arbeitnehmer beschäftigt. Täglich werden ca. 2,5 - 3 Mio Briefsendungen umgeschlagen. Die Briefe werden weit überwiegend automatisch, zu einem kleinen Teil von Hand sortiert. Wie auch im Bereich anderer Zentren kommt es bei den über das Berliner Briefzentrum laufenden Sendungen zu Verlusten. Dabei ist nicht näher festgestellt, ob und in welchem Umfang diese im Briefzentrum selbst, auf dem Weg dorthin oder auf dem weiteren Weg ... weiter lesen
Was geschieht mit dem Urlaub, der bereits gewährt, aber noch nicht angetreten wurde? Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Immer wieder pünktlich zu Ferienbeginn berichten Pressemitteilungen, dass die Fluglotsen einen Streik angekündigt haben. Welche Konsequenz hat dieser Streik für den Urlaub eines Arbeitnehmers? Für viele Arbeitnehmer eine sicher nicht unwichtige Frage, da der Streik (wohl wohlkalkuliert) in eine der wichtigsten Ferienzeiten fällt. Was, wenn der Arbeitnehmer seinen lange geplanten Jahresurlaub wegen des Streik nicht antreten kann? Darf er deshalb wieder arbeiten gehen und seinen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt neu ... weiter lesen
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch, wenn die geänderten Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer günstiger sind. Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung wegen des bereits bisher bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ohne Sachgrund nicht zulässig ist. Das schließt ... weiter lesen
Wenn ein Betrieb oder eine Abteilung geschlossen wird und Arbeitsplätze wegfallen, kann der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmer nicht direkt kündigen, sondern muss gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 b) des Kündigungsschutzgesetzes prüfen, ob diese in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden können. Er muss also schauen, ob es in seinem Betrieb oder dem Betrieb einer anderen verbundenen Gesellschaft freie Arbeitsplätze gibt, auf die er die Arbeitnehmer versetzen kann. Soweit er ihnen dazu eine andere, nicht ihrem Arbeitsvertrag entsprechende Aufgabe zuweisen muss, ist eine sog. Änderungskündigung als milderes Mittel gegenüber ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 29.09.2020 zum Aktenzeichen 1 ABR 21/19 entschieden, dass eine – für die Annahme einer Versetzung iSv. § 95 Abs. 3 BetrVG bei kurzzeitiger Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs zwingend notwendige – erhebliche Änderung der äußeren Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten ist, nur vorliegt, wenn diese Änderung aus objektiver Sicht bedeutsam und für den betroffenen Arbeitnehmer gravierend ist. Hierbei kann auch von Bedeutung sein, wie lange der Arbeitnehmer den mit den äußeren Faktoren der Arbeit einhergehenden Belastungen ausgesetzt ist. Die Arbeitgeberin betreibt bundesweit Einrichtungshäuser. Der ... weiter lesen