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Es ist Ihnen einfach so rausgerutscht, Sie waren verärgert und der Kollege hatte Sie auch absichtlich provoziert. Und nun fragen Sie sich: Kann man wegen einer Beleidigung gekündigt werden? Es kommt immer darauf an, wen sie wie beleidigt haben und welcher Umgangston in ihrem Betrieb herrscht. So muss die Beleidigung innerhalb des Betriebs erfolgen. Beleidigen sie einen Dritten, der rein gar nichts mit dem Unternehmen zu tun hat, kann man ihnen deswegen nicht kündigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein (Az.: 6 TaBV 46/07) erst im April 2008 wieder bestätigt. Anders sieht es aus, wenn sie ihren Vorgesetzten, ihren Kollegen und ihre Kolleginnen sowie Kunden und Geschäftspartnern ihres ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Während der Krankheit kein besonderer Kündigungsschutz Zunächst einmal ist ein Arbeitnehmer nicht in besonderem Maße vor einer Kündigung geschützt, während er krank ist. Eine Kündigung des Arbeitgebers kann demnach unter den gleichen Voraussetzungen ergehen wie sonst. Kein Kündigungsschutz im Kleinbetrieb Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit regelmäßig weniger als zehn Mitarbeitern beschäftigt sind, haben keinen Kündigungsschutz. Eine Kündigung des Arbeitgebers ist auch während der Krankheit unter Einhaltung der Kündigungsfrist ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Gemäß § 613a BGB tritt der Übernehmer des Betriebes beim Betriebsübergang in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Damit soll ein lückenloser Bestandsschutz für bisherige Arbeitnehmer gewährleistet werden. Für den Betriebsübergang bedarf es dann eines Wechsels des Betriebsinhabers. Es ist zulässig, dass ein Betriebserwerber zwei Drittel der Belegschaft kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen übernimmt, ohne den § 613a BGB zu umgehen, ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Verstößt ein Berufskraftfahrer gegen Verkehrsvorschriften, liegt damit oftmals auch zugleich ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag vor. Handelt es sich dabei um einen leichteren Verstoß, kann darauf noch keine Kündigung gestützt werden, auch wiederholte Verstöße dieser Art sind dazu nicht ohne weiteres geeignet. Etwas anderes kann sich aber bei erheblichen Verstößen ergeben, die auch bereits abgemahnt wurden. Dazu das Landesarbeitsgericht Köln in einem Verfahren, das die vorgenannten Grundsätze gut illustriert: Erhebliche Verkehrsverstöße eines Lkw-Fahrers ... weiter lesen
Wenn Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, werden sie oft auch freigestellt. Sie brauchen somit nicht mehr zu arbeiten, bekommen aber trotzdem noch ihr Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist. So soll vermieden werden, dass das durch die Kündigung gestörte Vertrauensverhältnis zu Unruhe im Betrieb führt. Oft sollen auch Firmeninterna, Kundendaten usw. geschützt werden. Die Arbeitnehmer sind hiermit meist einverstanden, da sie ohnehin Zeit benötigen, um eine neue Stelle zu finden, und zusätzlicher Urlaub ja auch eine feine Sache ist. Oft findet man solche Regelungen auch in Vergleichen, die vor dem Arbeitsgericht geschlossen wurden, oder in Aufhebungsverträgen. Was passiert aber, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag von ihrem Arbeitgeber erhalten, werden häufig unter starken Druck gesetzt, diesen schnellstmöglich zu unterzeichnen. Nachfolgend einige Hinweise für Arbeitnehmer, die einen solchen Aufhebungsvertrag erhalten haben. 1. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen Wenn der Arbeitgeber Druck macht, will er ihnen in der Regel nur etwas unterjubeln. Sie haben Kündigungsschutz, Sie sind auf der sicheren Seite. Warum sich dann unter Druck setzen lassen? Seriöse Angebote sind mit einer angemessenen Überlegungsfrist und der Möglichkeit, einen Spezialisten, am ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz wird zwischen Diensterfindungen und freien Erfindungen unterschieden, die sich hinsichtlich des Inanspruchnahmerechts des Arbeitgebers maßgeblich unterscheiden. Diensterfindungen: Bei einer Diensterfindung handelt es sich um eine Erfindung, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht wurden, die entweder aus der dem Arbeitnehmer aufgetragenen Tätigkeit entstanden sind oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes beruhen. Diensterfindungen müssen dem Arbeitgeber gemeldet werden und können von diesem in Anspruch genommen werden. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Compliance Manager sollen Rechtsverstöße, insbesondere Straftaten von Mitarbeitern des Unternehmens, gegen geltendes Recht verhindern. Handelt ein Compliance-Manager objektiv rechtswidrig und wusste um die Rechtswidrigkeit seines Handelns, so kann eine Kündigung wohl zulässig sein, so das Arbeitsgericht Berlin mit Urteil vom 18.02.2010, Az. 38 Ca 12879/09. Allerdings treffe die Beweislast den Arbeitgeber, wenn der Betroffene keine juristische Ausbildung habe oder andere Mitarbeiter seiner Arbeitsgruppe, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Die unberechtigte Privatnutzung des Internets wird von Arbeitgebern zunehmend als hervorragender Kündigungsgrund erkannt. Insbesondere wenn diese während der Arbeitszeit erfolgt, steht immer noch ein Arbeitszeitbetrug im Raum. Der Nachweis ist über entsprechende Protokolle relativ einfach. Privatnutzung des Internets nur bei ausdrücklicher Gestattung: Nur wenn die Privatnutzung des Internets ausdrücklich gestattet ist, sind Arbeitnehmer auf der sicheren Seite. Duldet der Arbeitgeber die private Nutzung lediglich, ist die Nutzung gefährlich. Das gilt insbesondere dann, wenn die Privatnutzung im ... weiter lesen
RWE will 3000 Stellen abbauen. Die verbleibenden Beschäftigten müssen sich auf jahrelange Null-Runden beim Gehalt gefasst machen. Ein Beitrag zum Beschluss des von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Übereinstimmenden Medienberichten zufolge wird der zweitgrößte deutsche Strom- und Gaskonzern in seiner Kraftwerkssparte etwa 3000 Stellen abbauen. Der Personalabbau soll überwiegend über Altersteilzeitmodelle abgefedert werden. Gleichzeitig sollen sich die beschäftigten auf eine dreijährige Nullrunde bei Gehaltserhöhungen einstellen. Das sollten Mitarbeiter beachten: Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist in erster ... weiter lesen
Der ADAC betreibt einen Luftrettungsdienst. Er setzt insgesamt 49 Piloten und Bordmechaniker auf Hubschraubern über seine Zentrale in München ein. Die Besatzungen halten sich bundesweit auf Stützpunkten für ihre Einsätze bereit. Sie fliegen täglich im Durchschnitt 2,4 Einsätze in einem Umkreis von höchstens 50 km. Die Einsatzzentrale in München ist Teil eines Gemeinschaftsbetriebs. Für diesen ist der antragstellende Betriebsrat gewählt. Zwischen dem Betriebsrat und dem ADAC ist streitig, ob die Hubschrauberbesatzungen durch den Betriebsrat vertreten werden oder nach § 117 BetrVG vom Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes ausgenommen sind. Nach dieser Vorschrift kann für das im Flugbetrieb eines Luftfahrtunternehmens ... weiter lesen
Bundesarbeitsgericht , Urteil vom 1. September 2010 Aktenzeichen: 5 AZR 517/09 1. Zusammenfassung Viele Arbeitgeber verwenden in ihren Formulararbeitsverträgen Klauseln, wonach mit der monatlichen Bruttovergütung die „erforderlichen Überstunden des Arbeitnehmers mit abgegolten sind". Dazu hat das Bundesarbeitsgericht nun klargestellt, dass eine solche Regelung gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam ist. 2. Entscheidung des Gerichts Gemäß § 612 Abs. 1 BGB gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Daraus ergeben sich für den Arbeitnehmer zwar ... weiter lesen