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Luxemburg (jur). Justizbehörden müssen für die von ihnen angeordnete Telefon- und Internetüberwachung durch die Telekommunikationsbetreiber nicht die tatsächlich angefallenen Kosten erstattem. Es reicht aus, dass für die angeordneten Überwachungsmaßnahmen lediglich Pauschalsätze gezahlt werden, vorausgesetzt, diese sind nicht diskriminierend, verhältnismäßig und ausreichend transparent, urteilte am Donnerstag, 16. März 2023, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-339/21). Im konkreten Fall ging es unter anderem um den europäischen IT- und Telekommunikationsanbieter Colt Technology Services. Dieser ist, ebenso wie andere Anbieter, in Italien dazu verpflichtet, auf Verlangen der italienischen Justizbehörden ... weiter lesen