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München (jur). Kommunale Regiebetriebe, etwa für Schwimmbäder oder Theater, können steuerfreie Rücklagen bilden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 23. Mai 2018, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: VIII R 42/15). Er verwarf damit die bisherige Praxis der Finanzverwaltung und stärkte die Kommunen in ihrer Gestaltungsfreiheit und im Wettbewerb mit Privatunternehmen.
Regiebetriebe sind Kommunalbetriebe, die praktisch wie eine Abteilung der Kommunalverwaltung geführt werden. Ihre Einnahmen und Ausgaben werden vollständig in den Haushalt der jeweiligen Kommune eingestellt und unterliegen damit der unmittelbaren Beschlussfassung des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei einer Betriebsprüfung in einer Arztpraxis fiel dem zuständigen Prüfer wohl eine Rechnung des Arztes in die Hände, welche Vermittlungsgebühren in Höhe von 10.000 Euro auswies, aus welcher jedoch nicht hervorging, um was für eine Art von Vermittlungsgebühren es sich dabei handelte. Da der zuständige Prüfer vom betreffenden Arzt diesbezüglich keinerlei Informationen erhielt, fand er scheinbar bei eigener Recherche heraus, dass die Vermittlungsgebühren von einer Firma ... weiter lesen
München (jur). Zieht ein Pleiteunternehmen weitere Firmen mit in die Insolvenz, bekommt der Fiskus künftig weniger vom Restgeld ab. Mit einem am Mittwoch, 31. Oktober 2012, veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München die Voraussetzungen verschärft, unter denen das Finanzamt alte Umsatzsteuerschulden des Insolvenzunternehmens mit neuen Erstattungsansprüchen aufrechnen kann (Az.: VII R 29/11). Laut Insolvenzordnung dürfen Gläubiger eigene Forderungen und Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn beide noch aus der Zeit vor der Insolvenz stammen. Dagegen dürfen die alten Schulden nicht mit Gegenforderungen aus Geschäften nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ... weiter lesen