Rechtsanwalt Tino Gunkel

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Rechtsanwalt

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Ich wurde 1975 in Heilbad Heiligenstadt geboren und habe an der Georg-August-Universität Göttingen studiert. Das Studium schloss ich mit einem Prädikatsexamen und dem Grad eines Diplom-Juristen ab. Während dieser Zeit war ich mehrere Jahre als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber tätig.
Nach dem Referendariat am Oberlandesgericht Braunschweig erlangte ich im Mai 2004 die Befähigung zum Richteramt. Im November 2004 habe ich in Erfurt eine bestehende Kanzlei übernommen.
Heute konzentriert sich meine Tätigkeit ausschließlich auf Strafverteidigung, mit einem deutlichen Schwerpunkt im Sexualstrafrecht. Ich verteidige ausschließlich Beschuldigte; Nebenklage- und Opfervertretung übernehme ich nicht.
Fortbildungsschwerpunkte: aussagepsychologische Glaubhaftigkeitsbegutachtung, Verteidigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, forensische Auswertung digitaler Datenträger.
Mitglied des Deutschen Anwaltvereins, des Thüringer Strafverteidigervereins und der Rechtsanwaltskammer Thüringen.
Ich bin seit 2004 als Rechtsanwalt in Erfurt tätig. Heute konzentriert sich meine Arbeit ausschließlich auf Strafverteidigung, mit einem deutlichen Schwerpunkt im Sexualstrafrecht. Daneben verteidige ich weiterhin in Strafverfahren aus anderen Bereichen.
Ich verteidige ausschließlich Beschuldigte. Nebenklage- und Opfervertretung übernehme ich nicht.
Was Sie zuerst wissen sollten
Wenn eine Vorladung kommt, eine Durchsuchung stattgefunden hat oder Sie von einer Anzeige erfahren, gilt zunächst eines: Machen Sie keine Angaben zur Sache. Auch nicht, um ein Missverständnis aufzuklären. Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Gerade bei Sexualdelikten geht es häufig nicht darum, ob eine Begegnung stattgefunden hat, sondern wie sie verlaufen ist. Wer sich ohne Kenntnis der Akte äußert, kennt weder den genauen Vorwurf noch die vollständigen Angaben der anzeigenden Person.
Wie ich arbeite
Ab der Beauftragung läuft der Kontakt mit Polizei und Staatsanwaltschaft über mich. Ich beantrage Akteneinsicht, werte die Ermittlungsakte aus und prüfe, was tatsächlich gegen Sie vorliegt: die belastende Aussage und ihre Entstehung, digitale Beweismittel, rechtsmedizinische Feststellungen.
Erst danach besprechen wir, ob und in welcher Form Sie sich äußern sollten. Eine belastbare Prognose zum Ausgang Ihres Verfahrens gebe ich Ihnen vorher nicht – sie wäre nicht seriös.
Das erste Gespräch
Im ersten Telefonat müssen Sie mir nicht schildern, was vorgefallen sein soll. Zunächst klären wir nur: Wo steht das Verfahren? Was haben Sie erhalten? Haben Sie bereits Angaben gemacht? Gibt es einen Termin? Besteht sofortiger Handlungsbedarf?
Dieses Gespräch ist kostenlos. Über die Vergütung sprechen wir, bevor Sie mich beauftragen.
Mandate übernehme ich bundesweit, vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zu Berufung und Revision.
Deutscher Anwalt Verein
Thüringer Strafverteidigerverein
Rechtsanwaltsammer Thüringen
Rechtsanwalt Tino Gunkel
Straße des Friedens 4
99094 Erfurt
Deutschland
Telefon: 0361/2252537
Telefax: 0361/2622320
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