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Nach Plänen der FDP soll eine neue Form der Partnerschaft in das Familienrecht aufgenommen werden. Auch die gegenseitige Verantwortungsübernahme soll dann Grundlage für eine sogenannte „Verantwortungsgemeinschaft“ sein. Dieser sollen, ähnlich wie der Ehe, Rechte und Pflichten auferlegt werden können. Einen entsprechenden Antrag will die Partei nun im Bundestag einreichen. Partnerschaft abseits von Verwandtschaft oder Ehe Insbesondere mit der Eheschließung tritt zwischen den Eheleuten eine besondere Rechtsbeziehung ein, die viele Recht, aber auch besondere Pflichten begründet. Wenn es nach den Plänen der FDP geht, soll nun neben der Ehe eine weitere ... weiter lesen
Leipzig (jur). Ob von Deutschen im Ausland adoptierte Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, hängt vom jeweiligen Adoptionsrecht des Landes ab. Wie am 25. Oktober 2017 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, erhalten die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, „wenn die Auslandsadoption auch zum Erlöschen des Eltern-Kind-Verhältnisses zu den leiblichen Eltern führt“ (Az.: 1 C 30.16). Die Klägerin stammt aus dem Kongo. Nachdem ihre Eltern verstorben waren, wurde sie im Alter von 17 Jahren von ihrem Onkel adoptiert, der die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Das Recht der Republik Kongo sieht eine sogenannte „schwache Adoption“ ... weiter lesen
Sie sind verheiratet, und möchten sich trennen bzw. scheiden lassen? Dann ist der erste Weg zum Rechtsanwalt zwar eine Überwindung, aber hilfreich. Sie werden in der Regel konkret informiert über das Trennungsjahr, Ihre möglichen Ansprüche auf Trennungsunterhalt oder kindesunterhalt, es werden. Fragen zum Umgangsrecht geklärt, soweit gemeinsame Kinder vorhanden sind. Auch ist wichtig zu klären, wer welchen Hausrat erhält und wie die Trennung eingeleitet werden kann, innerhalb der ehelichen Wohnung oder ausschließlich in getrennten Wohnungen. Auch die Fragen zur Rente, sprich der Versorgungsausgleich, kann kurz erörtert werden. Sie haben zu wenig. Geld, um sich einen ... weiter lesen
Kassel (jur). Geht eine Frau direkt nach der Mutterschutzzeit wieder arbeiten, kann der die Kinderbetreuung übernehmende Vater in der Regel nicht bis zum 14. Lebensmonat des Kindes Elterngeld beanspruchen. Denn jeder Monat, in dem Mutterschutzgeld gezahlt wurde, ist für den Elterngeldanspruch „verbraucht“, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag, 30. Juni 2017, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: B 10 EG 6/16 R). Nach dem Elterngeldgesetz kann ein Elternteil bis zu zwölf Monate Elterngeld erhalten. Geht der andere Elternteil ebenfalls in Elternzeit, kann sich die Anspruchsdauer bis zum 14. Lebensmonat des Kindes verlängern. Für Mütter gilt zudem der ... weiter lesen
Der Kläger verlangt von dem verklagten Rechtsanwalt Schadensersatz aufgrund des Vorwurfs fehlerhafter anwaltlicher Beratung. Der Kläger, damals griechischer Staatsangehöriger, ging 1962 vor einem griechisch-orthodoxen Geistlichen in Hannover die Ehe mit einer Griechin ein. Der Geistliche wurde erst 1964 gegenüber der deutschen Regierung zu Eheschließungen in Deutschland ermächtigt. 1989 trennte sich der Kläger - inzwischen Arzt und deutscher Staatsangehöriger - von der Frau. Er beauftragte den jetzt verklagten Rechtsanwalt mit seiner Interessenwahrnehmung dieser gegenüber. Der Beklagte erwirkte für den Kläger in Deutschland ein Scheidungsurteil, mit dem zugleich der Versorgungsausgleich zu Lasten des Klägers angeordnet wurde; ... weiter lesen
München (jur). Bildet ein unverheiratetes Paar mit Kindern aus anderen Beziehungen eine kinderreiche Patchworkfamilie, gibt es deshalb noch kein höheres Kindergeld ab dem dritten Kind. Nur wenn das Paar verheiratet ist, kann der Kindergeldberechtigte die Kinder des anderen Partners für ein höheres Kindergeld mitzählen lassen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 18. Juli 2018, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 24/17). Im konkreten Fall hatte ein Vater wegen sechs Euro höheres Kindergeld geklagt. Der nicht verheiratete Mann aus Nordrhein-Westfalen lebt mit seiner Lebensgefährtin, ihren zwei Kindern aus einer früheren Beziehung und der gemeinsamen ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat unlängst (Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 -) die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter für verfassungswidrig erklärt. Das BVerfG folgte damit den auch seitens des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bereits aufgestellten Vorgaben nunmehr in letzter Konsequenz. Welche Rechte können betroffene Väter aber nun aktuell daraus herleiten, bis der Gesetzgeber den Vorgaben des BVerfG entspricht und eine gesetzliche Neuregelung geschaffen hat ? I. Alte Rechtslage und Inhalt der Verfassungsbeschwerde Die Verfassungsbeschwerde betraf die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass gegen den Willen der ... weiter lesen
Zur Ersatzhaftung des Großvaters auf rückständigen Unterhalt für seine Enkelin für die Zeit vor Feststellung der Vaterschaft des Sohnes Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, für welchen Zeitraum ein Großvater anstelle seines leistungsunfähigen Sohnes, dessen Vaterschaft 1999 festgestellt wurde, rückständigen Unterhalt für seine 1995 geborene Enkelin nachzahlen muß. Das klagende Kind verlangt von seinem nach § 1607 BGB ersatzweise haftenden Großvater, der seit 1999 freiwillig laufenden Unterhalt zahlt, rückständigen Unterhalt für die Zeit seit seiner Geburt. Nach bisherigem Recht konnte Unterhalt für die Vergangenheit grundsätzlich nur verlangen, wer den ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof äußerte sich am 18.03.2009 erstmals grundlegend zu dem seit 01.01.2008 neu gefassten Unterhaltsrecht. Grundsätzlich betont der Bundesgerichtshof, dass ein geschiedener Ehegatte (dies gilt aber auch für die nicht verheiratete Kindesmutter) grundsätzlich nur für drei Jahre nach der Geburt des Kindes Unterhalt verlangen kann. Eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs ist aber möglich, wobei es hier immer auf den konkreten Einzelfall ankommt. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kindesbetreuung zu berücksichtigen. Weiterhin verlängert sich der Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn dies unter ... weiter lesen
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Unterhaltsschuldner, der durch pflichtwidriges, insbesondere strafbares Verhalten seinen Arbeitsplatz verliert, sich gegenüber dem Unterhaltsgläubiger darauf berufen kann, daß er infolge seiner Arbeitslosigkeit nicht mehr in der bisherigen Höhe Unterhalt leisten könne: Die Kläger sind die minderjährigen Kinder des Beklagten aus dessen geschiedener Ehe. Sie verlangen vom Beklagten den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Der wieder verheiratete Beklagte ist schwerbehindert und war seit 1977 bei den Stadtwerken in M beschäftigt. Die Stadtwerke kündigten das ... weiter lesen
Berücksichtigung schwerwiegender seelischer Schäden des Kindes bei der Überprüfung einer erstinstanzlichen Entscheidung nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen im Beschwerdeverfahren Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 07.07.2003, Az. 7 UF 954/03 1. Ist im Beschwerdeverfahren nach dem HKiEntÜ über eine erstinstanzliche Entscheidung zu befinden, die die Rückgabe der Kinder an den Antragsteller anordnet und die zu deren Vollstreckung im Wege der Gewaltanwendung erforderliche besondere Verfügung nach § 33 II S. 1 FGG enthält, sind auf einen entsprechenden Einwand die Auswirkungen der Trennung der Kinder von der Antragsgegnerin als mögliche Grundlage für ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei einem vorliegenden Betreuungsbedarf, sei dieser auch nicht vollumfänglich, bestehe ein Unterhaltsanspruch für das die Betreuung der Kinder führende Elternteil. So führte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil aus. Dies gelte auch, wenn die Altersgrenze von drei Jahren längst überschritten sei. Im konkreten Fall soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Die Kinder befänden sich zwar vormittags in der Schule, würden aber nachmittags ihren regelmäßigen sportlichen ... weiter lesen