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Der Bundesgerichtshof äußerte sich am 18.03.2009 erstmals grundlegend zu dem seit 01.01.2008 neu gefassten Unterhaltsrecht. Grundsätzlich betont der Bundesgerichtshof, dass ein geschiedener Ehegatte (dies gilt aber auch für die nicht verheiratete Kindesmutter) grundsätzlich nur für drei Jahre nach der Geburt des Kindes Unterhalt verlangen kann. Eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs ist aber möglich, wobei es hier immer auf den konkreten Einzelfall ankommt. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kindesbetreuung zu berücksichtigen. Weiterhin verlängert sich der Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn dies unter ... weiter lesen
Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung on Kinderehen in Deutschland geht leider einen Schritt zu weit. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) setzt sich in einer Stellungnahme jüngst mit dem neuen Entwurf der Bundesregierung zur Regelung von Kinderehen auseinander. Darin kritisieren die Familienrechtsanwälte zu weitreichende Verbote. Wie ist die Rechtslage? Derzeit wird die Ehemündigkeit nicht Volljähriger von § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Nur ausnahmsweise können Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres heiraten, wenn der Antragsteller mindestens 16 Jahre alt ist und sein Partner volljährig. Eine Ehe, die unter ... weiter lesen
Fast schon im Regelfall streiten Eheleute nach der Trennung auch um die Frage, wie eine Steuerrückerstattung unter den Eheleuten aufzuteilen ist. Gleiches gilt natürlich, wenn im ungünstigeren Fall an das Finanzamt Beträge nachgezahlt werden müssen. Grundsätzlich gilt, dass Eheleute nach außen - also gegenüber dem Finanzamt - so genannte Gesamtschuldner sind. Dies bedeutet, dass das Finanzamt von jedem der Ehegatten den Gesamtbetrag anfordern kann. Im Innenverhältnis - also unter den Ehegatten - stellt sich dann die Frage, ob untereinander Erstattungsansprüche bestehen, wenn beispielsweise ein Ehegatte zunächst bei einer Steuerrückerstattung den gesamten Betrag erhalten ... weiter lesen
Der Ehepartner, unter dessen Namen der Internetanschluss gemeldet ist, muss seinen Partner nicht ohne Anlass bei dessen Nutzung beaufsichtigen. Dies ergibt sich aus der aktuellen Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 16.05.2012, Az.: 6 U 239/11): Die Klägerin war Inhaberin eines Computerspiels und ließ durch ein beauftragtes Unternehmen die Daten derjenigen erfassen, die dieses Spiel im Internet innerhalb eines Peer-to-Peer-Netzwerkes öffentlich zugänglich machten. Dabei wurden auch die Daten der Beklagten erfasst. Das beauftragte Unternehmen ermittelte, dass vom Internetanschluss der Beklagten an zwei unterschiedlichen Tagen eine funktionsfähige Version des Spiels öffentlich zugänglich ... weiter lesen
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Unterhaltsschuldner, der durch pflichtwidriges, insbesondere strafbares Verhalten seinen Arbeitsplatz verliert, sich gegenüber dem Unterhaltsgläubiger darauf berufen kann, daß er infolge seiner Arbeitslosigkeit nicht mehr in der bisherigen Höhe Unterhalt leisten könne: Die Kläger sind die minderjährigen Kinder des Beklagten aus dessen geschiedener Ehe. Sie verlangen vom Beklagten den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Der wieder verheiratete Beklagte ist schwerbehindert und war seit 1977 bei den Stadtwerken in M beschäftigt. Die Stadtwerke kündigten das ... weiter lesen
Berücksichtigung schwerwiegender seelischer Schäden des Kindes bei der Überprüfung einer erstinstanzlichen Entscheidung nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen im Beschwerdeverfahren Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 07.07.2003, Az. 7 UF 954/03 1. Ist im Beschwerdeverfahren nach dem HKiEntÜ über eine erstinstanzliche Entscheidung zu befinden, die die Rückgabe der Kinder an den Antragsteller anordnet und die zu deren Vollstreckung im Wege der Gewaltanwendung erforderliche besondere Verfügung nach § 33 II S. 1 FGG enthält, sind auf einen entsprechenden Einwand die Auswirkungen der Trennung der Kinder von der Antragsgegnerin als mögliche Grundlage für ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Der Familienname eines bislang namenlosen Kindes getrennt lebender Eltern kann davon abhängen, in welchem Haushalt das Kind lebt. Denn können sich Eltern nicht auf einen Familiennamen einigen, kann aus Kindeswohlgründen derselbe Familienname gewählt werden, den auch die anderen im Haushalt lebenden Familienangehörigen haben, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg in einem am Mittwoch, 7. November 2018, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 10 UF 838/18). Im konkreten Fall hatten sich die Eltern des betroffenen Kindes noch vor der Geburt getrennt. Die Eltern, welche keinen gemeinsamen Ehenamen hatten, konnten sich weder auf den zweiten Vornamen noch auf den Nachnamen für ... weiter lesen
Zur Unterhaltspflicht einer wieder verheirateten Hausfrau gegenüber einem vom Vater betreuten Kind aus früherer Ehe Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich im Rahmen seiner sogenannten Hausmann-Rechtsprechung erneut mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang ein Elternteil, der in einer neuen Ehe die Haushaltsführung übernommen hat, gegenüber seinem Kind aus einer früheren Ehe, das vom anderen Elternteil betreut wird, Barunterhalt zu leisten hat. Der 1991 geborene Kläger verlangt von der Beklagten, seiner Mutter, einen monatlichen Unterhalt von 296 DM. Der Kläger lebt seit der Scheidung der Ehe seiner Eltern bei seinem Vater, der ihn betreut. Der Vater des Klägers ist ... weiter lesen
Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein unterhaltsberechtigter Ehegatte gegenüber einem neuen Lebenspartner erbringt Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, wie sich Versorgungsleistungen des unterhaltsberechtigten Ehegatten gegenüber einem neuen Lebenspartner bei der Unterhaltsbemessung auswirken. Ausgehend vom Gedanken der Gleichwertigkeit von Erwerbstätigkeit einerseits und Familienarbeit andererseits, die beide in gleicher Weise zum Familienunterhalt beitragen und den Lebensstandard der Familie erhöhen, hat der Senat schon im Jahre 2001 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung entschieden, daß die für ... weiter lesen
Aachen (jur). Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz auch für unter dreijährige Kinder richtet sich nach dem Bedarf der Eltern. Die Stadt Aachen kann dies nicht unter Hinweis auf die Öffnungszeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen begrenzen, wie am 31. Juli 2018 das Verwaltungsgericht Aachen entschied (Az.: 8 L 700/18). Nach dem Eilbeschluss muss die Stadt einem gut einjährigen Kind ab August 2018 einen Betreuungsplatz für montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr zur Verfügung stellen – insgesamt 45 Stunden pro Woche. Die Stadt hatte den entsprechenden Antrag der Eltern mit dem Hinweis abgelehnt, es stehe nur ein Betreuungsplatz in einer städtischen Kindertageseinrichtung bis ... weiter lesen
Der Versorgungsausgleich Versorgungsausgleich - was ist das? Ein Versorgungsausgleich kann zwischen geschiedenen Ehegatten durchgeführt werden. Hierbei werden die in der Ehezeit erworbenen Anrechte der Eheleute intern, das heißt schon im Versorgungssystem des jeweils ausgleichspflichtigen Ehegatten geteilt. Es werden alle Versorgungsanrechte unter den ehemaligen Eheleuten untereinander aufgeteilt, so dass es genauso viele Ausgleichsberechtigte und Ausgleichsverpflichtete gibt, wie Versorgungsanrechte bestehen. Versorgungsanrechte sind nur in so weit auszugleichen, als sie in der Ehezeit geschaffen worden sind. Die Ehezeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats in dem die Ehe geschlossen worden ist und ... weiter lesen
Nicht wenige Ehegatten laufen in die Kindergeldfalle. Das staatliche Kindergeld wird nach der Trennung dem Ehegatten ausbezahlt, der das Kind / die Kinder in seinen Haushalt aufgenommen hat. Es steht zwar grundsätzlich beiden Elternteilen zu, die Auszahlung erfolgt jedoch zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands nur an einen Elternteil. Der andere Elternteil, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, kann seine Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhalt verrechnen, den er für das Kind zu zahlen hat. Ist (ausnahmsweise) kein Kindesunterhalt geschuldet, ist dem anderen Elternteil seine Hälfte am Kindergeld vom bezugsberechtigten Elternteil monatlich weiterzuleiten. Die Besonderheit ... weiter lesen