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Karlsruhe (jur). Wer Angehörige für den Betreuungsfall eine Vorsorgevollmacht erteilt, kann diese bei einer später auftretenden Demenz nicht einfach wegen einer anderen Meinung wieder ändern. Eine schlichte Meinungsänderung eines nicht mehr geschäftsfähigen Betroffenen kann die Wirksamkeit einer in der Vergangenheit erteilten Vorsorgevollmacht nicht beseitigen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 16. März 2016, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: XII ZB 498/15). Auch stelle dies allein noch keinen Grund dar, dass ein gerichtlich bestellter Betreuer die rechtlichen Angelegenheiten des Betreuten regeln soll. Im Streitfall ging es um einen 1925 geborenen ... weiter lesen
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Unterhaltsschuldner, der durch pflichtwidriges, insbesondere strafbares Verhalten seinen Arbeitsplatz verliert, sich gegenüber dem Unterhaltsgläubiger darauf berufen kann, daß er infolge seiner Arbeitslosigkeit nicht mehr in der bisherigen Höhe Unterhalt leisten könne: Die Kläger sind die minderjährigen Kinder des Beklagten aus dessen geschiedener Ehe. Sie verlangen vom Beklagten den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Der wieder verheiratete Beklagte ist schwerbehindert und war seit 1977 bei den Stadtwerken in M beschäftigt. Die Stadtwerke kündigten das ... weiter lesen
Sie haben ein familienrechtliches Problem, sind aber der Meinung, sich keinen Rechtsanwalt leisten zu können? Falsch! Bedürftige Menschen, wie z.B. Geringverdiener und ALG II Empfänger haben Anspruch auf einen Beratungshilfeschein und Verfahrenskostenhilfe. Gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise erhalten Sie den Beratungshilfeschein bei dem für Sie zuständigem Amtsgericht. Zögern Sie also nicht, nachzufragen! Auch Ihre familienrechtlichen Probleme können somit anwaltlich gelöst werden. weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein Unterhaltsanspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil, nach Ansicht des BGH, ein solcher Anspruch zustehen, der die Betreuung der Kinder führt. Sobald die Kinder eine Institution besuchen, in der sie betreut werden, soll nach der Ansicht des BGH eine persönliche Betreuung durch einen Elternteil grundsätzlich dann nicht mehr erforderlich sein. Dies solle auch dann gelten, wenn die ... weiter lesen
Die Klägerin ist die 1970 geborene Tochter des Beklagten aus dessen geschiedener Ehe. Nach dem 1991 abgelegten Abitur hat sie im November 1992 eine Ausbildung zur Heilpraktikerin begonnen. Da der Beklagte im September 1993 seine Unterhaltszahlungen einstellte, nahm sie im November 1993 eine Anstellung in der Verwaltung einer Universität an. Im Mai 1994 brach sie die Ausbildung als Heilpraktikerin ab. In der Folgezeit bewarb sie sich bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen um einen Studienplatz für das Medizinstudium, nahm im November 1994 erfolgreich an dem (damals erforderlichen) Eignungstest teil und begann im April 1995 mit dem Studium, in dem sie im September 1997 das Physikum bestand. Sie nimmt den Beklagten für ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Eine Umgangsregelung zwischen dem getrennt lebenden Elternteil und einem siebenjährigen Kind sollte den genauen Zeitraum der Betreuung festlegen. Bestimmt eine Regelung den Umgang des Vaters mit dem Kind „von Freitag nach der Schule“, kann der Mutter für einen verweigerten Umgang an schulfreien Tagen kein Ordnungsgeld auferlegt werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Sonntag, 7. Mai 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 5 WF 29/23 ). Im Streitfall ging es um getrennt lebende Eltern eines sieben Jahre alten Kindes. Das Familiengericht hatte den regelmäßigen Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind geregelt. Danach sollte der Vater alle 14 Tage „von Freitag nach der Schule bis ... weiter lesen
Oldenburg (jur). Heiratet eine Mutter ihren neuen Partner, kann dieser das in die Ehe mitgebrachte Kind nur unter strengen Voraussetzungen als Stiefkind adoptieren. Gegen den Willen des leiblichen Vaters ist dies nur bei erheblichen Vorteilen für das Kind möglich, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Dienstag, 16. Mai 2017, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 4 UF 33/17). Rechtlich gesehen wird bei einer Stiefkindadoption der neue Partner der rechtliche Vater des Kindes. Die rechtlichen Bande zu dem leiblichen Vater werden gekappt. Das Kind könnte von dem leiblichen Vater keinen Pflichterbanteil oder Kindesunterhalt geltend machen. Umgekehrt müsste das Kind bei Bedürftigkeit des ... weiter lesen
Straßburg (jur). Schulverweigernde Eltern müssen mit einem teilweisen Entzug ihres Sorgerechts und der befristeten Unterbringung ihrer Kinder in ein Kinderheim rechnen. Bei einer angenommenen Kindeswohlgefährdung sind diese Maßnahmen als letztes Mittel gerechtfertigt und stellen keinen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens dar, urteilte am Donnerstag, 10. Januar 2019, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 18925/15). Im konkreten Fall ging es um die Eltern von vier Kindern aus dem südhessischen Ober-Ramstadt. Diese wollten ihre zwischen 1999 und 2005 geborenen Kinder zu Hause unterrichten und verweigerten den ... weiter lesen
In einer Entscheidung vom 31. Januar 2024 (Aktenzeichen XII ZB 385/23 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass Elternvereinbarungen zum Umgang mit dem Kind, die mittels Vertragsstrafen oder ähnlichen Klauseln durchgesetzt werden sollen, unzulässig sind. Dies gilt besonders, wenn dadurch eine gerichtliche Prüfung des Kindeswohls umgangen wird. BGH kippt Umgangsvereinbarung ohne Kindeswohlprüfung Eine peruanische Staatsbürgerin und ihr deutscher Ex-Ehemann regelten in einem Vergleich die Umgangszeiten für ihre zwei Kinder mit der Bedingung, dass der Vater Zugewinnausgleichszahlungen leistet, sofern er zuvor Umgang mit den Kindern in Deutschland hatte. Nach der Trennung lebte die Mutter mit den Kindern in ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei einem vorliegenden Betreuungsbedarf, sei dieser auch nicht vollumfänglich, bestehe ein Unterhaltsanspruch für das die Betreuung der Kinder führende Elternteil. So führte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil aus. Dies gelte auch, wenn die Altersgrenze von drei Jahren längst überschritten sei. Im konkreten Fall soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Die Kinder befänden sich zwar vormittags in der Schule, würden aber nachmittags ihren regelmäßigen sportlichen ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Eine geschiedene Mutter darf derzeit nicht mit ihrem Kind ohne Erlaubnis des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters in die Türkei in den Badeurlaub fahren. Wegen des Ausnahmezustandes nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei und der damit verbundenen politischen Lage müssen gemeinsam sorgeberechtigte Eltern auch gemeinsam über den Urlaub des Kindes dort entscheiden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 21. Juli 2016 (Az.: 5 UF 206/16). Im entschiedenen Fall hatte eine geschiedene Mutter aus Offenbach im Januar 2016 einen Badeurlaub in der türkischen Region Antalya in den Monaten Juli und August ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Fall seine bisherige Rechtsprechung vertieft, nach der ein zum Unterhalt Verpflichteter vorrangig seine eigene Erstausbildung absolvieren kann, obwohl er seinen minderjährigen Kindern Unterhalt zahlen müsste (BGH Urteil vom 4. 5. 2011 - XII ZR 70/ 09). I. Das Problem: Eigene Ausbildung oder Unterhalt zahlen ? Wenn sich junge Eltern trennen, stellt sich oftmals für den Unterhaltspflichtigen Elternteil, d.h. für den Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, ein nicht zu lösendes Problem: einerseits trifft ihn gegenüber seinen minderjährigen Kindern nach dem Gesetz die sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit, die ihn verpflichtet, alles ... weiter lesen