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Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil nach Ansicht des BGH ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In der Entscheidung des BGH hatte eine Mutter auf Unterhalt geklagt, die ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut hatte. Vormittags seien die Kinder in der Schule gewesen. An den Nachmittagen sollen die Kinder regelmäßig an ... weiter lesen
Ein Interview von Rechtsanwalt Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Familienrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Streiten sich Eltern vor Gericht um die elterliche Sorge, dann ist für die Entscheidung des Gerichts das Kindeswohl erheblich. In diesem Beitrag klären Rechtsanwalt Bredereck und Fachanwalt Dineiger, was unter dem Begriff Kindeswohl zu verstehen ist. Rechtsanwalt Bredereck: Vater und Mutter wollen nicht mehr miteinander reden. Ist es also schon Kindeswohl, einem der beiden die alleinige elterliche Sorge zu übertragen? Fachanwalt Dineiger: Nein. Das Scheitern der Elternbeziehung bedeutet ja nicht das Scheitern der gemeinsamen Elternverantwortung. Nur wenn das scheitert, kommt ... weiter lesen
Zur Unterhaltspflicht einer wieder verheirateten Hausfrau gegenüber einem vom Vater betreuten Kind aus früherer Ehe Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich im Rahmen seiner sogenannten Hausmann-Rechtsprechung erneut mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang ein Elternteil, der in einer neuen Ehe die Haushaltsführung übernommen hat, gegenüber seinem Kind aus einer früheren Ehe, das vom anderen Elternteil betreut wird, Barunterhalt zu leisten hat. Der 1991 geborene Kläger verlangt von der Beklagten, seiner Mutter, einen monatlichen Unterhalt von 296 DM. Der Kläger lebt seit der Scheidung der Ehe seiner Eltern bei seinem Vater, der ihn betreut. Der Vater des Klägers ist ... weiter lesen
Der Ehepartner, unter dessen Namen der Internetanschluss gemeldet ist, muss seinen Partner nicht ohne Anlass bei dessen Nutzung beaufsichtigen. Dies ergibt sich aus der aktuellen Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 16.05.2012, Az.: 6 U 239/11): Die Klägerin war Inhaberin eines Computerspiels und ließ durch ein beauftragtes Unternehmen die Daten derjenigen erfassen, die dieses Spiel im Internet innerhalb eines Peer-to-Peer-Netzwerkes öffentlich zugänglich machten. Dabei wurden auch die Daten der Beklagten erfasst. Das beauftragte Unternehmen ermittelte, dass vom Internetanschluss der Beklagten an zwei unterschiedlichen Tagen eine funktionsfähige Version des Spiels öffentlich zugänglich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In dem zu entscheidenden Fall haben die Beteiligten bei der Eheschließung im Jahre 1999 die gesetzlich normierte Gütertrennung vereinbart und haben sich im Jahre 2007 wieder scheiden lassen. Daraufhin verlangte der Ehemann die von ihm gezahlten Darlehensraten für ein gemeinsames Darlehen, das wohl für ein Familienheim und weitere Aufwendungen für dessen Errichtung aufgenommen worden sein soll, im Wege der ehebedingten Zuwendungen von der Ehefrau zurück. Der BGH stellte nun klar, dass dem Ehemann ... weiter lesen
Der Kläger, der aufgrund früherer Verurteilung nachehelichen Unterhalt in Höhe von 800 DM an seine die gemeinsamen minderjährigen Kinder betreuende geschiedene Ehefrau zu zahlen hat, lebt inzwischen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit einer anderen Partnerin zusammen, führt dort den Haushalt und betreut das aus dieser Verbindung hervorgegangene Kind, während seine Partnerin einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Seine Klage, das frühere Urteil wegen Leistungsunfähigkeit abzuändern, führte zur Herabsetzung des Ehegattenunterhalts auf gut 200 DM. Dagegen richtet sich die Revision der Beklagten. Zu beurteilen war die Frage, ob die Beklagte, die wegen der Betreuung der gemeinschaftlichen Kinder unterhaltsbedürftig ist, den ... weiter lesen
München (jur). Bildet ein unverheiratetes Paar mit Kindern aus anderen Beziehungen eine kinderreiche Patchworkfamilie, gibt es deshalb noch kein höheres Kindergeld ab dem dritten Kind. Nur wenn das Paar verheiratet ist, kann der Kindergeldberechtigte die Kinder des anderen Partners für ein höheres Kindergeld mitzählen lassen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 18. Juli 2018, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 24/17). Im konkreten Fall hatte ein Vater wegen sechs Euro höheres Kindergeld geklagt. Der nicht verheiratete Mann aus Nordrhein-Westfalen lebt mit seiner Lebensgefährtin, ihren zwei Kindern aus einer früheren Beziehung und der gemeinsamen ... weiter lesen
Mannheim (jur). Eine mögliche Kindesentführung durch den Ex-Partner ist allein noch kein „wichtiger Grund“ für eine Änderung des Familiennamens beim Kind. Dass die verschiedenen Namen eine Reise des Ex-Partner mit den Kindern erschweren und Behörden bei Kontrollen misstrauisch machen sollen, reicht als Grund nicht aus, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 20. Mai 2022 (Az.: 1 S 388/22). Maßgeblich seien sämtliche Aspekte des Kindeswohls, die hier für eine Beibehaltung des väterlichen Namens sprächen. Im entschiedenen Fall ging es um ein unverheiratetes Elternpaar ... weiter lesen
Leipzig (jur). Wenn sich Asylbewerber einen besseren Flüchtlingsschutz erklagen wollen, kann sich dies nachteilig auf anderweitige Rechte auswirken. Denn solange das Asylverfahren nicht „vollständig“ abgeschlossen ist, bekommen sie keinen Aufenthaltstitel, urteilte am Donnerstag, 17. Dezember 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 31.14). Am Aufenthaltstitel hängen aber anderweitige Ansprüche, hier Eltern- und Kindergeld. Konkret wies das Bundesverwaltungsgericht eine Frau aus Afghanistan ab. Sie war Ende 2010 nach Deutschland eingereist und hatte Asyl beantragt. Im September 2011 stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Abschiebungsverbot fest, lehnte ... weiter lesen
In seinem Urteil vom 06.10.2010 hatte der Bundesgerichtshof u.a. darüber zu entscheiden, ob Unterhaltsrückstände bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen sind. Der Ehemann hatte zum Zeitpunkt des Beginns des Scheidungsverfahrens gegenüber seiner Ehefrau Unterhaltsschulden in Höhe von EUR 1.818,18. Die Ehefrau nahm ihn im Rahmen der Scheidung auf Zugewinnausgleich in Anspruch. Gegen die Höhe des von seiner Ehefrau geltend gemachten Zugewinnausgleichs wendete der Ehemann u.a. ein, sein Vermögen sei um diesen Betrag von EUR 1.818,18 vermindert, während das Vermögen seiner Ehefrau um eben diesen Betrag vermehrt sei. Hierzu führte der BGH aus, dass bereits ... weiter lesen
Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit einem weiteren Teilaspekt des Unterhaltsanspruchs der nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter nach § 1615 l Abs. 2 BGB zu befassen. Nach dieser Vorschrift steht der Mutter ein Unterhaltsanspruch für die Dauer von mindestens drei Jahren zu, soweit von ihr wegen der Pflege und Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Dieser Unterhaltsanspruch kann auch über die Dauer von drei Jahren hinaus gewährt werden, wenn dies aus Billigkeitsgrün-den mit Blick auf die Belange des Kindes geboten ... weiter lesen
Nicht wenige Ehegatten laufen in die Kindergeldfalle. Das staatliche Kindergeld wird nach der Trennung dem Ehegatten ausbezahlt, der das Kind / die Kinder in seinen Haushalt aufgenommen hat. Es steht zwar grundsätzlich beiden Elternteilen zu, die Auszahlung erfolgt jedoch zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands nur an einen Elternteil. Der andere Elternteil, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, kann seine Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhalt verrechnen, den er für das Kind zu zahlen hat. Ist (ausnahmsweise) kein Kindesunterhalt geschuldet, ist dem anderen Elternteil seine Hälfte am Kindergeld vom bezugsberechtigten Elternteil monatlich weiterzuleiten. Die Besonderheit ... weiter lesen