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Law Office Mostar
Regional Bar Association Mostar has the capacity of a legal entity with the seat in Mostar at Kralja Zvonimira St. 17/I, Bosnia and Herzegovina. Regional Bar Association Mostar, based on Article 15 of the Law on Lawyer's Profession Federation Bosnia and Herzegovina at its founding meeting dated July 11, 2002 adopted its Statute which determines organization and way of operating of this Bar.
Bodies of the Regional Bar Association Mostar are: Assembly, Steering Board, President and Vice-President, Disciplinary Court and disciplinary prosecutor and Supervisory Board.
Basic duties of a lawyer toward a client that he/she represents are faithfulness, loyalty, conscientious and diligent exercising ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Kaufrecht
Informationen zum Sachverhalt:
Das Oberlandesgericht Bamberg hat jüngst in zwei ähnlich gelagerten Fällen zur Offenbarungspflicht von Mängeln beim Immobilienerwerb Stellung genommen. In dem einen Fall ging es um unangenehme, in unterschiedlichen zeitlichen Intervallen auftretende Geruchsbelästigungen, die von einem technisch unzureichend angelegten (zu wenig Gefälle, zu geringer Durchmesser) Abwasserkanal im Keller eines Mehrfamilienwohnhauses ausgingen. Im zweiten Fall handelte es sich um Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall der Westseite eines Einfamilienhauses. Beide Mängel waren bei einmaliger und oberflächlicher Besichtigung für den Laien ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Deutsche Gerichte müssen auch vorläufigen Beihilfeentscheidungen der EU-Kommission grundsätzlich Geltung verschaffen. Doch es gibt auch Ausnahmen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag, 9. Februar 2017, zum ehemaligen Flughafen Lübeck entschied (Az.: I ZR 91/15). Hier habe der Flughafen seinen Flugbetrieb inzwischen eingestellt und die Kommission zwischenzeitlich ihre Meinung offenbar geändert.
In dem Streit geht es um die Sonderkonditionen des irischen Billigfliegers Ryanair am früheren Flughafen Lübeck. Wettbewerber Air Berlin meint, die Sonderkonditionen seien wettbewerbswidrig und nach EU-Recht unzulässige Beihilfen gewesen.
Air Berlin ... weiter lesen