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Experten-Ratgeber
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Fahrerflucht/Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Voraussetzungen und wie man sich verhalten sollte Fahrerflucht oder richtigerweise „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (vgl. § 142 StGB) ist eine Straftat und findet Anwendung, wenn sich ein Unfallbeteiligter nach einen Unfall mit einem (fremden) Kfz unberechtigt aus dem Staub macht. Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe. Unfallbeteiligung Zunächst muss ein Unfall mit einem fremden Kfz vorliegen. Es müssen dabei aber nicht zwei Autos zusammengestoßen sein; vielmehr können auch Fahrradfahrer, Fußgänger oder Motorradfahrer in einen Unfall i.S.d. § 142 StGB verwickelt sein. ... weiter lesen
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab. Warnblinklicht einschalten! Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen. Ggf. erste Hilfe leisten. Bringen Sie sich in Sicherheit z.B. hinter der Leitplanke. 2. Sie sollten unbedingt alle Daten von den Unfallbeteiligen und Zeugen sichern! Schreiben Sie deren Namen, Adressen, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummer und besondere Anhaltspunkte für Alkoholisierung oder Drogen auf. 3. Schiessen Sie Fotos mit Ihrem Handy, wenn es eine Digitalkamera besitzt! 4. Die Polizei sollte in folgenden Fällen gerufen werden (Tel. 110): Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden (also ca. über 1.500,- Euro). Erscheint einer der Unfallbeteiligten unabhängig ... weiter lesen
Allein die Tatsache, dass ein Fahrerlaubnisinhaber, der bisher noch nie als alkoholisierter Fahrzeugführer in Erscheinung getreten ist, stark an Alkohol gewöhnt ist, ohne jedoch alkoholabhängig zu sein, rechtfertigt es regelmäßig nicht, die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Frage drohenden Alkoholmissbrauchs zu verlangen. Etwas anderes kommt in Betracht, wenn über die bloße Tatsache der Alkoholgewöhnung hinaus es besondere verkehrsbezogene Umstände nahe legen, dass der Fahrerlaubnisinhaber in überschaubarer Zukunft nach dem Genuss von Alkohol auch ein Kraftfahrzeug führen wird. Gericht: OVG-RHEINLAND-PFALZ Entscheidung, AZ: Urteil, 10 A 10062/07.OVG Verkündungsdatum: ... weiter lesen
HAMBURG (DAV). Wer sein Auto verkehrsbehindernd parkt und mit einem Zettel hinter der Windschutzscheibe seine jederzeitige Erreichbarkeit kundtun will, geht ein beträchtliches Risiko ein. Die Polizei oder die Ordnungsbehörde muss nämlich keine intensiven Nachforschungen nach dem Fahrer betreiben, bevor sie das falsch parkende Auto abschleppen lässt. Dies geht aus einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hervor, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben. Ein im Auto liegender, vorgefertigter Zettel mit der Information ?Bei Störung bitte anrufen, komme sofort? und die Angabe einer Handy-Nummer genügt nach Ansicht der Hamburger ... weiter lesen
MÜHLHAUSEN (DAV). Wer mit seinem Auto auf einer überfluteten Fahrbahn verunglückt, kann nicht damit rechnen, seinen Schaden von der Teilskasko-Versicherung ersetzt zu bekommen. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Mühlhausen, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein- DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war ein Autofahrer auf einer Landstraße, die nach tagelangen Regengüssen zum Teil überflutet war, in einer unübersichtlichen Linkskurve mit Tempo 60 von der Fahrbahn abgekommen. Die Schäden an seinem Fahrzeug addierten sich auf knapp 5.500 Euro. Mit der Regulierung wollte der Betroffene seine Teilkasko-Versicherung beauftragen. Das Unternehmen weigerte sich jedoch und bekam ... weiter lesen
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann es nach einer Fahrerflucht für den Unfallflüchtigen regelmäßig auch zu ordnungswidrigkeitenrechtlichen Folgen und Strafen kommen. Wird das Verfahren wegen Fahrerflucht unter bestimmten Umständen eingestellt, wird die Sache ebenso an die zuständige Verwaltungs- bzw. Bußgeldbehörde abgegeben. Kommt es zu einer Verurteilung, kann die zuständige Bußgeldbehörde nach eigenem Ermessen zusätzlich die Eintragung von bis zu 7 Punkten nach der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) in das Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg verhängen. Bußgeldbescheid Die zuständige Verwaltungsbehörde ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Wenn man eine Ampel überfährt, die weniger als eine Sekunde Rot gezeigt hat, kann man seinen Führerschein behalten. Dabei müssen physikalische Berechnungen zu Grunde gelegt werden. In der Folge bleibt es dann bei einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Köln vom 2. Juli 2015 (AZ: 815 OWi-982 Js 5076/15-107/15). Die Frau fuhr mit ihrem Auto vor einem Fahrzeug mit zwei Polizisten. Sie fuhr über eine rote Ampel. Die Polizeibeamten gaben an, dass die Ampel auf Rot umsprang, als sich die Autofahrerin etwa zwei Autolängen vor ... weiter lesen
Ein Kraftfahrer muss seine Geschwindigkeit grundsätzlich so einrichten, dass er beim Passieren eines Verkehrsschildes, das die Geschwindigkeit beschränkt, diese vorgeschriebene Geschwindigkeit auch einhalten kann. Das bedeutet, dass beim Einfahren in eine Ortschaft direkt ab dem Ortschild die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h gilt. Beim Verlassen einer Ortschaft darf dementsprechend erst ab dem Ortschild schneller als 50 km/h gefahren werden. Etwas anderes gilt nur, wenn die geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen aufgrund besonderer Umstände nicht rechtzeitig erkannt werden können. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Verkehrszeichen durch einen vorausfahrenden LKW verdeckt wird. Allerdings ... weiter lesen
Aachen (jur). Die Behörden müssen zeitnah für saubere Luft in den Städten sorgen. Wenn ihnen keine andere Lösung einfällt, müssen sie dabei auch Fahrverbote in Betracht ziehen, urteilte am Freitag, 8. Juni 2018, das Verwaltungsgericht Aachen (Az.: 6 K 2211/15). Danach müssen sich dort die Innenstadtbewohner nicht auf das Jahr 2025 vertrösten lassen. Stadt und Land dürften sich nicht darauf zurückziehen, Dieselfahrverbote seien unzulässig oder unverhältnismäßig. Bislang sieht der Luftreinhalteplan des Landes Nordrhein-Westfalen für Aachen eine Ausweitung der dortigen Umweltzone, die Umrüstung von Bussen und eine Förderung des ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Eine Vollkaskoversicherung muss die Kosten für Wildschäden übernehmen. Dies gilt auch in solchen komplizierten Fällen, wenn der Autobesitzer den Wildunfall nicht nachweisen kann und die Versicherung keine schlüssigen Beweise für das Gegenteil hat. Bei einer Teilkaskoversicherung dagegen bliebe der Halter auf dem Schaden sitzen, wenn die Kollision mit Wild nicht bewiesen werden kann. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Februar 2008 (AZ ? 20 U 134/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Der Kläger, Halter eines Mercedes der C-Klasse, verlangte von seiner KFZ-Versicherung die Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von 13.375,41 Euro und der Gutachterkosten ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bereits ein einmaliger Drogenmissbrauch kann den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen, meint das Verwaltungsgericht Berlin. Es lehnte den Eilantrag eines in Berlin lebenden Autofahrers gegen die Entziehung seines Führerscheines ab. Auf die Entscheidung vom 2. März 2006 (Az.: 20 A 14.06) verweist die Deutsche Anwaltauskunft. Der Mann hatte im Oktober 2004 seinen Wagen unter dem Einfluss von Amphetaminen und der Modedroge Ecstasy gelenkt. Die zuständige Verkehrsbehörde hatte ihm den Führerschein abgenommen, weil sie ihn für ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen einstufte. Das Gericht bestätigte die Behördenentscheidung. Es spiele keine Rolle, ob der Autofahrer von harten Drogen abhängig sei oder diese ... weiter lesen
Berlin (DAV). Eine ausdrückliche Pflicht, sein Fahrzeug im Winter mit Winterreifen auszurüsten gibt es nicht. Wer aber bei Schnee und Straßenglätte mit seinem Auto und ?unpassender? Bereifung ins Rutschen gerät und dadurch einen Unfall erleidet, sollte von seinem Vollkaskoversicherer keine Leistungen erwarten. ?Nicht nur Bußgeld und Punkte in Flensburg drohen bei einem Unfall wegen falscher Bereifung?, kommentiert Rechtsanwalt Oliver Meixner, Hamburg, von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. ?Sommerreifen bei Schneefall stellen zudem eine grobe Fahrlässigkeit dar, und der Vollkaskoversicherer kann völlig zu Recht die Leistung verweigern oder zumindest erheblich einschränken.? Dies bestätigt auch ... weiter lesen