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LÜNEBURG (DAV). Wer nach einem "einfachen" Rotlicht-Verstoß der Verwaltungsbehörde den Fahrer oder die Fahrerin nicht nennen will, muss damit rechnen, ein halbes Jahr ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Eine längere Fahrtenbuchauflage sei jedoch nicht verhältnismäßig, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil, das die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war der Wagen der Klägerin an einer Ampel bei "Rot" geblitzt worden. Zur Identität des Fahrers wollte sie keine Angaben machen. Sie selbst oder ihr Sohn kamen aufgrund des Fotos nicht in Betracht. Daraufhin stellte die Behörde das Verfahren ein, ordnete allerdings die Führung eines Fahrtenbuchs für ein Jahr an. Dagegen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer nicht auf dem Radweg fährt, ist an einem Unfall mit Schuld, entschied das Landgericht (LG) Schwerin am 15. August 2003 (AZ: 6 S 144/03). Die Deutsche Anwaltauskunft rät daher, immer den Radweg zu benutzen. Der Kläger befuhr mit seinem Fahrrad eine Landstraße, statt den für beide Richtungen freigegebenen Radweg gegenüber zu benutzen. Der Beklagte Autofahrer wollte von einer Seitenstraße auf die vom Kläger befahrene Landstraße abbiegen. Dabei bremste er seinen PKW zunächst an der Haltelinie ab, als er den Kläger auf seinem Fahrrad erblickte. Danach fuhr er wieder kurz an. Der Radfahrer hatte das Abbremsen gemerkt, ist aber auf Grund des Anfahrens des Beklagten davon ausgegangen, dass dieser in die Straße einfahren ... weiter lesen
HAMBURG (DAV). Wer im Zuge eines Fahrspurwechsels auf der Autobahn nicht aufpasst, haftet bei einem Unfall für die Folgen. Für ein angebliches Fehlverhalten des Unfallgegners trifft den ?Wechsler? die Beweislast, entschied das Amtsgericht Hamburg in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall. Darin ging es um eine Kollision auf einer dreispurigen Autobahn, deren Verlauf auch vor Gericht im Detail umstritten blieb. Klar war, dass der Kläger vom linken auf den mittleren Fahrstreifen gewechselt war und dass es dabei zum Zusammenstoß mit dem von der Beklagten gesteuerten Auto gekommen war. Die Beklagte erklärte, sie sei vom Kläger abgedrängt worden, habe bremsen und dabei das Auto ... weiter lesen
Das OLG Hamm (Entscheidung vom 24. Juli 2012 III-2RVS 37/12) hat die bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, sobald zwischen der Tat und der Verhandlung über zwei Jahre liegen. Hervorzuheben in dieser Entscheidung ist jedoch, dass nicht die amtsgerichtliche Verhandlung, sondern vielmehr die Rechtsmittelverhandlung zur Berechnung des Zeitraums herangezogen wurde. Das Fahrverbot hat einen spezialpräventiven Charakter, der nach einem Zeitablauf von über 2 Jahren nicht mehr greifen kann. Das OLG betont jedoch, dass etwas anders dann gelten kann, wenn der Betroffene in vorwerfbarer Weise das Verfahren verzögert und erst dadurch den Zeitablauf erwirkt. Allerdings ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer Alkohol getrunken hat, sollte nicht mehr fahren ? weder mit dem Auto noch mit dem Fahrrad. Tut man es doch und wird nach übermäßigem Alkoholkonsum im Straßenverkehr erwischt, so riskiert man seine Fahrerlaubnis, egal ob man mit einem Auto oder ?nur? mit einem Fahrrad unterwegs war. Über diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. September 2008 (AZ: 1 N 80.07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall war ein Fahrradfahrer mit einem Blutalkoholwert von 1,98 Promille auffällig geworden und wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt worden. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Mann daraufhin auf, ein medizinisch-psychologisches ... weiter lesen
Informationen über Alkohol am Steuer und die strafrechtlichen Folgen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gehört die Trunkenheitsfahrt zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt. Die Folgen von Trunkenheitsfahrten sind in der Regel nicht nur für Unfallopfer, sondern auch für Täter verheerend und existenzbedrohend. Liegt eine Straftat vor (dazu mehr unten), drohen neben empfindlichen Strafen (von hohen Geldstrafe bis zu 1 Jahr Gefängnis), ein Eintrag ins Führungszeugnis und die Entziehung des Führerscheins für unter Umständen mehrere Jahre. Bei der Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist kann in bestimmten ... weiter lesen
Berlin/Hamm (DAV). Wer von einer schmalen Fahrbahn mit unbefestigtem Grünstreifen abkommt, handelt nicht grob fahrlässig. Die Versicherung muss für den Schaden auch dann aufkommen, wenn der Fahrer kurz unaufmerksam war. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. Februar 2007 (Az. 20 U 134/06) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Der Kläger kam auf einer schmalen Landstraße von der Fahrbahn auf den Grünstreifen ab. Er konnte trotz Gegenlenkens nicht verhindern, dass er gegen einen Baum prallte. Es entstand Totalschaden. Als Unfallursache gab der Fahrer an, er sei kurz unaufmerksam gewesen, da er durch einen Blick auf den Beifahrersitz habe kontrollieren wollen, ob er alles ... weiter lesen
DRESDEN (DAV). Nach einem Unfall ist der Geschädigte meist berechtigt, auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen. Dies folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts Dresden, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) veröffentlicht haben. Lediglich dann, wenn es sich klar erkennbar um einen so genannten Bagatellschaden im Bereich von 500 bis 1.000 Euro handelt, kann der Auftrag an einen Gutachter unverhältnismäßig sein. In dem entschiedenen Fall war ? äußerlich betrachtet ? nur die Stoßstange des klägerischen Autos beschädigt worden. Der Mann hatte dennoch einen Sachverständigen beauftragt, der keine weiter gehenden Schäden ... weiter lesen
In einem unserer aktuellen Fälle wurde unser Mandant auf einer Landstraße mit dem Messgerät ES 1.0 geblitzt. In einem zunächst ergangenen Anhörungsbogen wurde ihm vorgeworfen, die auf der Landstraße zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h um 29 km/h überschritten zu haben. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte ließen wir die Geschwindigkeitsmessung durch einen Sachverständigen überprüfen. Das Messgerät ES 1.0 ähnelt in seiner Funktionsweise sehr seinem Nachfolgermodell ES 3.0 , mit der Ausnahme, dass bei dem Messgerät ES 3.0 eine zusätzliche seitliche Abstandsmessung erfolgt. Auch bei dem Messgerät ES 1.0 ergibt sich die Plausibilität der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch bei einer Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort kann das Gericht von einem Fahrverbot absehen. Darauf macht die im Deutschen Anwaltverein (DAV) organisierte Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Amberg vom 2. Februar 2006 (Az.: 3 Ns 103 Js 7897/2005). Der betroffene Autofahrer hatte ein anderes Fahrzeug beschädigt und sich danach vom Unfallort entfernt. Das Amtsgericht hatte ihn deswegen zu einer Geldbuße, einer Geldstrafe und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Das Landgericht aber hielt ihm zugute, dass er geständig gewesen, der sichtbare Fremdschaden geringfügig und das Kennzeichen des von ihm benutzten Fahrzeugs bekannt gewesen ... weiter lesen
Berlin (jur). Wer ständig falsch parkt, muss mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Bei 159 Verstößen innerhalb eines Jahres ist der Autofahrer „ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet“, wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, 21. November 2022, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 4 K 456/21). Das gelte selbst dann, wenn die Verstöße teilweise vermutlich von Familienangehörigen begangen wurden. Der Kläger hatte seinen Führerschein bereits seit 1995. Um ihn wiederzubekommen, muss er dies nun unter Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens neu beantragen. Im Juli 2021 hatte das Berliner Ordnungsamt erfahren, dass mit den ... weiter lesen
Erkennbarkeit der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen muss gewährleistet sein 1. Damit straßenverkehrsrechtliche Ge- und Verbote die ihnen zugedachte Wirkung entfalten können, ist die zuständige Behörde gehalten, die Erkennbarkeit der jeweiligen straßenverkehrsrechtlichen Regelung zu gewährleisten. 2. Lässt sich nicht mehr aufklären, ob der Verkehrsteilnehmer bei Aufbringung der gebotenen Sorgfalts- und Informationspflicht das Verkehrszeichen erkennen konnte, geht dies zu Lasten der Behörde, die die Abschleppmaßnahme veranlasst hat und zur Deckung ihres Aufwands Gebühren erhebt. OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 25.11.2004, Aktenzeichen: 5 A 850/03 Umsetzen wenn der ... weiter lesen