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Hamm/Berlin (DAV). Geschieht in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem nicht angeleinten Hund ein Unfall, kann ein Anscheinsbeweis ausreichen, um den Halter des Hundes für die Unfallfolgen haftbar zu machen. So das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. Juli 2008 (AZ: 6 U 60/80), über das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informieren. Bei einer Radfahrt traf ein Ehepaar auf einem Wirtschaftsweg zwei Fußgänger in Begleitung eines nicht angeleinten Hirtenhundes. Die Frau, die den Hund kannte, sprach ihn an. Kurz darauf kam sie zu Fall und brach sich einen Brustwirbel. Nach ihrer Aussage war der Hund in ihr Vorderrad geraten. Die Frau klagte auf Schadensersatz. In der ... weiter lesen
Nach einem Verkehrsunfall ist sollte man zunächst froh sein, wenn es zu keinem Personenschaden gekommen ist. Leider währt die Freude jedoch nicht all zu lang, wenn die gegnerische Versicherung dann trotz der bereits geklärten Schuld und Verursachungsfrage nicht bereit ist, den Schaden angemessen zu regulieren. Aber auch, wenn es nach einem Verkehrsunfall bei der Schadensregulierung zu Streitigkeiten zwischen den Beteiligten kommt, können die Kosten schnell in die Höhe gehen. Im Streitfall werden vor Gericht oft Sachverständigengutachten eingeholt, die in komplexen Fällen oft mehrere tausend Euro kosten können. Um dieses Kostenrisiko möglichst zu vermeiden, sollte der Abschluss einer ... weiter lesen
Grundsätzlich besteht gemäß den §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Gefährdungshaftung des Halters eines jeden PKW. Diese Gefährdungshaftung greift im Verkehr, unter Vorbehalt der Ausschlussgründe des § 8 StVG, immer dann ein, wenn es auf öffentlichen Straßen gekracht hat und sorgt so für einen Ausgleichsanspruch des Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung den Schädiger gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 Versicherungsvertragsgesetz. Dies ist auch gut so, denn durch diese Normen wird in den meisten Fällen eine schnelle und unkomplizierte Klärung der Schadensersatzansprüche erzeugt. ... weiter lesen
Zum 1. April 2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Neben geschlechtsneutralen Bezeichnungen und grammatischen Feinschliffen kommen auch höhere Geldbußen und andere Verpflichtungen aus Sie zu. Dieser Überblick soll Ihnen die wichtigsten Änderungen aufzeigen. Missachtung der Verkehrsregeln wird teuer Wer ohne Parkschein parkte konnte, nach der jetzigen Fassung der StVO, bei einer Parkdauer von bis zu 30 Minuten mit einer Strafe von 5 Euro rechnen. Durch die Erhöhung soll die Anzahl der Falschparker reduziert werden, denn besonders in Großstädten mit überdurchschnittlich hohen Parkgebühren nahmen viele Fahrzeugführer lieber das Risiko ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein aus einem Grundstück in den fließenden Verkehr fahrender Autofahrer haftet bei einem Unfall allein, auch wenn der Unfallgegner rückwärts von der Straße auf das Grundstück einfahren will. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin und beziehen sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Gotha vom 19. Juli 2006 (Az.: 2 C 184/06). Eine Autofahrerin war im Begriff, von der Grundstückseinfahrt rückwärts auf die Straße hinaus zu fahren. Zur gleichen Zeit wollte ein anderer Autofahrer, von der Straße kommend, rückwärts in das Grundstück einfahren. Beide Fahrzeuge stießen noch im Bereich der Einfahrt zusammen. Das Amtsgericht sah die alleinige Verantwortung für den Unfall bei der ... weiter lesen
Mainz (jur). Die Stadt Mainz muss ein Konzept für Dieselfahrverbote in ihrer Innenstadt entwickeln. Die Kommune ist verpflichtet, bis zum 1. April 2019 den Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen „zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2)“ enthält, urteilte am Mittwoch, 24. Oktober 2018, das Verwaltungsgericht in Mainz (Az.: 3 K 988/16.MZ). Werden die Grenzwerte im Mittel nicht eingehalten, müsse die Stadt ab 1. September 2019 nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit weitere Maßnahmen wie Dieselfahrverbote anordnen, so die Verwaltungsrichter. Damit bekam die Deutsche Umwelthilfe recht, die ... weiter lesen
Coburg/Berlin (DAV). Die kalte Jahreszeit verlangt von Hauseigentümern besondere Vorsicht und Vorsorge ab. Im Zugangsbereich ihres Anwesens ausgelegte Fußmatten dürfen nicht zur gefährlichen Rutschfalle werden. Anderenfalls haften sie für Stürze von Hausbesuchern, so dass Landgericht Coburg in seinem Urteil vom 12. März 2008 (AZ - 21 O 645/07). In dem von den Verkehrsanwälten des Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall ging eine Patientin zu einer Arztpraxis und musste dabei eine Holzbrücke über einem Teich überqueren. Auf der Holzbrücke lag eine "rutschfeste" Gummimatte. Als die Klägerin bei eiskaltem Novemberwetter mit Blitzeis darauf trat, rutschte die Matte weg und die Klägerin fiel. Sie brach sich einen Wirbel sowie das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Die Randstreifen der Straßen werden im Sommer regelmäßig geschnitten. Bei einem Unfall wegen Verschmutzung der Straße durch Grünschnitt oder abgemähtem Gras haben Autofahrer jedoch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies geht aus einem Urteil der Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 13. April 2005 (Az.: 15 U 132/04) hervor. In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall war eine Autofahrerin auf feuchtem Gras mit ihrem Wagen ins Schleudern gekommen und gegen einen Baum geprallt. Sie verklagte anschließend das Land, weil es ihrer Ansicht nach seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Die "fahrende" Grünschnittkolonne, die den Randstreifen mähte, hat die Straße verunreinigt und nicht genügend vor der ... weiter lesen
MANNHEIM (DAV). Wer sich kurz nach dem Konsum von Cannabis-Produkten ans Steuer setzt, muss mit dem sofortigen Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Betroffene als ?gelegentlicher? Cannabis-Konsument einzustufen ist. So entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg. In dem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) mitgeteilten Fall war der Betroffene auf der Autobahn bei einer Kontrolle aufgefallen. Ein Gutachten ergab, dass er maximal vier Stunden vor der Kontrolle einen ?Joint? geraucht hatte. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde entzog ihm daraufhin sofort die Fahrerlaubnis, ohne das Ergebnis einer Medizinisch-Psychologischen ... weiter lesen
Schweinfurt/Berlin (DAV). Normalerweise kann man nach Unfällen auf einen Mietwagen zurückgreifen. Der Unfallverursacher muss zwar die Kosten übernehmen, allerdings gilt: Er darf nur den „Normaltarif“ vereinbaren und keinen teureren Unfallersatztarif. Eine Ausnahme gilt in seltenen Fällen – beispielsweise wenn bei Selbständigen akuter Termindruck die Preisrecherche verhindert. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 20. März 2009 (AZ: 23 O 313/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Nach einem Unfall war das Auto der Klägerin schwer beschädigt und nicht mehr fahrtüchtig. Die Schuld an dem Unfall trug der Unfallgegner. Die Klägerin, eine selbständige ... weiter lesen
Ein Autovermieter muss den Mieter nicht ausdrücklich auf die Sommerreifen eines Mietwagens hinweisen. In jedem Fall ist dies dann nicht erforderlich, wenn zum Zeitpunkt der Vermietung keine winterlichen Straßenverhältnisse herrschten und zu diesem Zeitpunkt ebenfalls kein kalendarischer Winter war. Ist ein Mietfahrzeug mit Sommerreifen ausgestattet und verursacht der Fahrer des Mietwagens wegen winterlicher Straßenverhältnisse einen Verkehrsunfall, so kommt - nach einer Entscheidung des OLG Köln vom 13. Juli 2012 - eine Mithaftung der Autovermietung nicht in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Der Autovermieter machte in diesem Fall Schadensersatzansprüche ... weiter lesen
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab. Warnblinklicht einschalten! Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen. Ggf. erste Hilfe leisten. Bringen Sie sich in Sicherheit z.B. hinter der Leitplanke. 2. Sie sollten unbedingt alle Daten von den Unfallbeteiligen und Zeugen sichern! Schreiben Sie deren Namen, Adressen, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummer und besondere Anhaltspunkte für Alkoholisierung oder Drogen auf. 3. Schiessen Sie Fotos mit Ihrem Handy, wenn es eine Digitalkamera besitzt! 4. Die Polizei sollte in folgenden Fällen gerufen werden (Tel. 110): Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden (also ca. über 1.500,- Euro). Erscheint einer der Unfallbeteiligten unabhängig ... weiter lesen