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Rechtsanwalt für GmbH-Recht in Türkei


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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Warum Sie bei Gründung einer GmbH bzw. eines Unternehmens (UG haftungsbeschränkt, GbR, Einzelunternehmen, etc.) Geld in einen Anwalt investieren sollten
Ausgangslage bei einer Gründung (GmbH u.a.):
Gründer besuchen im Vorfeld der Gründung – egal ob Neugründung oder Beteiligung an einem schon bestehenden Unternehmen – oft Kurse bei der IHK bzw. HWK und / oder lesen sich im Internet in die Materie ein. Außerdem verwenden sie für den Gesellschaftsvertrag (Satzung), den Geschäftsführervertrag, Verträge mit Lieferanten, Kunden und Mitarbeitern oft Muster aus dem Internet. Sich so erst einmal selbst schlau zu machen ist sicherlich sinnvoll, ersetzt aber nicht ... weiter lesen
Viele EU Unternehmer überlegen was man so alles in Polen benötigt um eine Firma zu Gründen und welche Form sollte eine Firma in Polen haben. Die Antwort ist nicht schwer. Will man ein seriöser Unternehmer in Polen sein, sollte man die Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auswählen ( polnische GmbH - spółka z ograniczoną odpowiedzialnością). Dies ist die meist angetroffene Kapitalgesellschaft in Polen.
Das Verfahren zur Gründung einer GmbH in Polen ist nicht kompliziert. Das Gründungskapital (Stammkapital) einer GmbH in Polen ist viel niedriger als in Deutschland. Sie können die GmbH schon mit dem Stammkapital von 5.000 PLN (also ca. 1.150 Euro) ... weiter lesen
Teilnahme von Beratern könnte Gesellschafterbeschluss gefährden
Vorbereitend auf die Gesellschafterversammlung wenden sich GmbH-Gesellschafter häufig an Berater, wie Rechtsanwälte und Steuerberater . Die Frage, die sich dann aufdrängt, ist, ob solche Berater anstelle oder neben den Gesellschaftern an der Gesellschafterversammlung teilnehmen dürfen.
Da es sich bei der Gesellschafterversammlung eigentlich um eine „geschlossene Gesellschaft“ handelt, sind die anderen Gesellschafter einer Teilnahme von gesellschaftsfremden Dritten regelmäßig eher abgeneigt. Um nicht das Risiko eines anfechtbaren Gesellschafterbeschlusses in Kauf zu nehmen, sollte man die Zulässigkeit ... weiter lesen