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Rechtsanwalt für Schadensersatz und Schmerzensgeld in Türkei
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Experten-Ratgeber
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Kurzfassung
Allein der Gang zum Zahnarzt ist für manchen schon unangenehm. Noch unerfreulicher ist, wenn sich im nachhinein herausstellt, dass die Behandlung für die Katz war. Ein Trost für den Patienten: Unter Umständen macht sich der Dentist schadensersatzpflichtig.
Das zeigt ein vom Landgericht Coburg nunmehr entschiedener Fall. Es sprach einem von einem Zahnarzt mit überflüssigen Kronen bestückten Patienten 500 € Schmerzensgeld und rund 50 € Schadensersatz zu. Zudem muss der Arzt für eventuell zukünftig entstehende Schäden aufkommen. Die Überkronung sei mangels ausreichender Zahnsubstanz nicht geboten und daher unnötig gewesen.
Sachverhalt
Nach sechs zeitintensiven und nicht immer schmerzfreien ... weiter lesen
Zur Haftung eines Getränkemarktinhabers, wenn ein Kunde mit seinem tiefer gelegten Fahrzeug auf einer Torschiene im Boden aufkommt
Kurzfassung
Wer mit seinem Boliden größtmöglichen Bodenkontakt sucht, muss auch die damit verbundenen Risiken in Kauf nehmen. Sitzt der tiefergelegte Wagen bei der Einfahrt auf ein Firmengelände auf, hat sein Besitzer den (Auspuff-) Schaden grundsätzlich selbst zu tragen.
Das zeigt ein vom Amtsgericht Coburg entschiedener Fall, bestätigt durch das Landgericht Coburg. Das Amtsgericht wies die Klage eines mit seinem Fahrzeug „aufgesessenen“ Kunden eines Getränkemarktes auf Schadensersatz von fast 1.600 € ab. Die Verkehrssicherungspflicht des Ladeninhabers gehe nicht so weit, Autos mit ... weiter lesen
Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verurteilte am 1.12.2004 die Veranstalter des „Open-Air-Konzertes“ der Gruppe Bon Jovi auf dem Zeppelin-feld/Nürnberg am 8.9.2000 zu Schadensersatz und Schmerzensgeld. Eine Besucherin des Konzertes hatte durch die übermäßige Lautstärke der Musik einen Hörschaden erlitten, und sowohl den lokalen als auch den überörtlichen Veranstalter auf Schadensersatz verklagt. Nach den Feststellungen des Gerichts verletzten die Beklagten die ihnen obliegende Verkehrssicherungspflicht zum Schutz von Konzertbesuchern vor gesundheitsschädlicher Lärmbelästigung schuldhaft, weil sie keinerlei Einfluss auf die Tontechniker der Band oder die Band selbst genommen hatten.
Die Klägerin stand während des ... weiter lesen
