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Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Türkei
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Berlin (DAV). Ein Halteverbot muss nicht beachtet werden, wenn es nicht korrekt durch amtlich zugelassene Verkehrsschilder gekennzeichnet ist. Das Verwaltungsgericht Aachen entschied am 05. Oktober 2005 (AZ.: 6 K 805/03), dass eventuell entstandene Abschleppkosten dann zurückerstattet werden müssen.
Im von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereines (DAV) mitgeteilten Fall sollte in einer Straße ein kurzfristiges Halteverbot wegen Umzugsarbeiten errichtet werden. Das Straßenverkehrsamt beauftragte das Umzugsunternehmen mit dem Aufstellen der Halteverbotsschilder. Es brachte die Schilder daraufhin auf Tafeln an, die in einem kräftigen Türkis gehalten waren und auf denen das Firmenlogo des Umzugsunternehmens angebracht ... weiter lesen
KÖLN (DAV). Das Missachten eines Stoppschilds gehört weiterhin zu den ?Todsünden? im Straßenverkehr. Wer trotz Stoppschildes ohne anzuhalten auf eine Kreuzung fährt und einen Unfall verursacht, handelt in aller Regel grob fahrlässig und kann für den eigenen Schaden von seiner Kasko-Versicherung keinen Ersatz beanspruchen. So entschied das Oberlandesgericht Köln in einer von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilten Entscheidung.
In dem Fall hatte die Klägerin geltend gemacht, sie habe das Schild wegen eines ?Augenblicksversagens? übersehen. Sie sei ortsunkundig und durch ihre Mutter abgelenkt gewesen, für die sie sich auf der Suche nach einem Krankenhaus befunden ... weiter lesen
Münster (DAV). Autohalter müssen nach Verkehrsverstößen unter Umständen ein Fahrtenbuch führen. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weisen darauf hin, dass ein Fahrtenbuch schon bei einer einmaligen Ordnungswidrigkeit angeordnet werden kann, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 30. November 2005 entschieden (AZ.: 8 A 280/05).
Im vorliegenden Fall wurde von einem unbekannten Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Landstraße um 68 km/h überschritten. Obwohl der Autohalter Radarfotos erhielt, machte er keine Angaben und half nicht bei der Suche nach dem Fahrer. Weil dieser nicht ermittelt werden konnte, wurde dem Autohalter die Führung ... weiter lesen
