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Rechtsanwalt in Tunesien
Über Rechtsanwälte in Tunesien
Nach wie vor ist Tunesien ein beliebtes Reiseziel der Deutschen. Hier herrschen andere Gesetze als in Deutschland, mit denen Urlauber zumeist nicht vertraut sind. Nicht selten kann es durch dieses Unwissen zu einem rechtlichen Problem kommen. Ist man mit dem tunesischen Recht in Konflikt geraten, ist es das Beste, sich an einen Anwalt in Tunesien zu wenden. Denn der Rechtsanwalt in Tunesien ist mit den Gesetzen des Landes vertraut und kann seinen Mandanten nicht nur beraten, sondern auch vor Gericht vertreten.
Um in Tunesien ein juristisches Studium beginnen zu können, muss durch einen 13-jährigen Schulbesuch ein Abschluss erworben werden, der dem deutschen Abitur entspricht. Im Durchschnitt dauert das Jurastudium fünf Jahre und nach erfolgreichem Abschluss kann die Zulassung als Rechtsanwalt bei der Anwaltskammer beantragt werden. Nach dem Studium sind viele Rechtsanwälte in Tunesien zunächst im Angestelltenverhältnis, um Berufserfahrung zu sammeln und sich auf ein Fachgebiet zu spezialisieren.
Während der ersten fünf Jahre als Rechtsanwalt dürfen diese ihre Mandanten nur an erstinstanzlichen Gerichten („Tribunaux de Première Instance“) vertreten. Bei nachgewiesener Eignung erfolgt dann die Zulassung für Gerichte der zweiten Instanz („Cour d'Appel“). Um für höchstinstanzliche Gerichte („Cour de Cassation“)zugelassen zu werden, ist der Nachweis einer mindestens zehnjährigen Berufspraxis erforderlich, wobei eine achtjährige Tätigkeit vor dem „Court d'Appel“ nachgewiesen werden muss.
Eine örtliche oder sachliche Beschränkung der Zuständigkeit von Rechtsanwälten besteht in Tunesien nicht. Grundsätzlich besteht ein Anwaltszwang. Jedoch gelten Ausnahmen für Kantonalgerichte und erstinstanzliche Gerichte in Familiensachen sowie bei Gerichtsverfahren, wo es um kleinere Strafdelikte geht. In Strafverfahren haben Inhaftierte generell einen Anspruch auf Stellung eines Pflichtverteidigers.
In der Regel wird das Anwaltshonorar frei verhandelt. Sofern es zu Unstimmigkeiten zwischen Rechtsanwalt und Mandant bezüglich des Honorars kommt, schlichtet die Anwaltskammer und legt das Anwaltshonorar entsprechend einer Honorartabelle fest. Generell werden die anwaltlichen Honorarkosten vom Kläger getragen, werden jedoch bei einer Urteilsverkündung auf den Beklagten bzw. Verurteilten übertragen. Prozesskostenhilfe wird in Tunesien grundsätzlich nicht gewährt. Deutsche Staatsangehörige können an der Gerichtsverhandlung ungehindert teilnehmen und sich auch durch einen deutschsprachigen Rechtsanwalt, der in Tunesien zugelassen ist, kostenpflichtig vertreten lassen.