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Rechtsanwalt in Nauen - Bankrecht / Kapitalmarktrecht
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Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical Medical Kunden bestätigt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Gericht verurteilte die Debi Select Verwaltungs-GmbH und deren Prospektverantwortliche zur Rückabwicklung sämtlicher Beteiligungen. Konkret bedeute das für die Anleger eine Rückerstattung ihrer Einzahlungen. Weiterhin seien der gerichtlichen Entscheidung zu Folge die Anleger von allen Ansprüchen der Fondsgesellschaft freizustellen. Der Anleger soll demnach in den Zustand zurückversetzt werden, als hätte er die Beteiligung gar nicht erst getätigt. Ursächlich für die Entscheidung sei ein fehlerhaft verwendeter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nach der ersten Ausschüttung im Juni und Juli 2012 ist die weitere Entwicklung der Liquidation noch ungewiss. 1,2 Milliarden Euro sollten laut dem Fondsmanagement des SEB Immoinvest zur Ausschüttung an die Anleger eingeplant worden sein. Dies hatte das Fondsmanagement schon im Mai des Jahres 2012 bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung bekannt gegeben. Eine erste Ausschüttung an die Anleger in Höhe von 10,25 € pro Anteil sei bereits erfolgt. Weitere Ausschüttungen an die Anleger seien geplant, bis der Fonds endgültig am ... weiter lesen
Die negativen Schlagzeilen offener Immobilienfonds reißen nicht ab. Anleger des SEB Immoinvest hatten bis einschließlich 06.05.2012 die Möglichkeit, Rückgabeverlangen an die Fondsgesellschaft zu stellen. Nunmehr geht auch dieser Fonds den Weg der Liquidation, da die zahlreichen Rückgabeverlangen der Anleger die Liquidität des Fonds überstieg. Allianz Flexi Immo hat die Anteilsscheinrücknahme ausgesetzt. Andere offene Fondsanlagen wie Morgan Stanley P 2 Value oder KanAm Grundinvest befinden sich bereits in der Liquidation mit ungewissem Ausgang für die Anleger. Anleger, die Anteile dieser oder anderer sich in der Krise befindenden offenen Immobilienfonds als vermeintlich sichere und ... weiter lesen
Mit Urteil vom 15.04.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg, dass eine Bank, wenn sie Kapitalanlagen mit Risiken anbietet, nicht nur die Vorteile betonen darf (AZ.: 3 U 2124/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und er hat vom OLG Recht bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG führte aus, aus dem Wertpapierhandelsgesetz ergibt sich, dass die Produktinformationen eindeutig und ausgewogen sein müssen, das heißt, die Nachteile oder Risiken einer Kapitalanlage müssen im gleichen Umfang ... weiter lesen
Die German Pellets Genussrechte GmbH hat die German Pellets Genussrechte 2010/2015 emittiert. Nach Unternehmensangaben haben mehr als 3000 Anleger rund 42 Millionen Euro in die Genussrechte investiert. Ihr Geld könnte ebenso verbrannt sein wie das der Anleihe-Anleger der Muttergesellschaft German Pellets GmbH. Über beide Gesellschaften wurde inzwischen das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet und die Gläubigerversammlungen einberufen. Während die Versammlungen für die Gläubiger der drei Unternehmensanleihen vom 5. bis 7. Juli stattfinden, sind die Gläubiger der Genussrechte 2010/15 erst am 6. September an der Reihe. Ihre Forderungen können sie bis zum 12. Juli beim ... weiter lesen
Ein Darlehensnehmer kann seine auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung nicht nur nach Jahren noch widerrufen, wenn er in einer Haustürsituation zur Abgabe seiner Willenserklärung veranlasst worden ist und er nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden ist. Eine erneute Belehrung über das Widerrufsrecht durch die Bank zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise bei einer Prolongation des Darlehens, schließt die Ausübung des Widerrufsrechts nicht grundsätzlich aus. Er kann also trotz einer solchen nachgelieferten Belehrung und Verstreichen einer neuerlichen Widerrufsfrist im Einzelfall sich von seinen ... weiter lesen
Kurzfassung Was macht einen guten Anlagevermittler aus? Dass er einen Rat suchenden Kunden umfassend über die Vor- und Nachteile des angebotenen Anlageprodukts informiert. Hierzu gehört auch die Aufklärung über kritische Stimmen in der Wirtschaftspresse und die Aufstellung eines geeigneten Finanzierungskonzepts. Unterlässt der Berater dies, macht er sich gegnüber dem Investor schadensersatzpflichtig. So entschieden jetzt das Landgericht Coburg und das Oberlandesgericht Bamberg. Sie verurteilten einen Anlageberater zum Schadensersatz in Höhe von knapp über 110.000 €. Er habe dem Anleger zum einen die negative Presse über die empfohlene Beteiligung an der " Göttinger Gruppe" verschwiegen. Zum anderen habe er einen völlig ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger des Fonds Debi Select Classic GbR könnten gegen die jeweiligen Anlageberater oder gegen die Prospektverantwortlichen der Debi Select einen Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer Beteiligungen haben. Es stellt keine Seltenheit dar, dass die Beteiligungen an dem Debi Select wohl als sichere Investmentform an potentielle Kunden vermittelt worden seien. Es sei damit geworben worden, dass bei einer Beteiligung die Verlustrisiken gleich null wären. Ferner sollen potentielle Anleger damit gelockt ... weiter lesen
Für die Anleger der Captura GmbH werden hohe finanzielle Verluste immer wahrscheinlicher. Nachdem das Amtsgericht München am 17. Dezember 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet hat (Az.: 1507 IN 2731/15), zeigte der Insolvenzverwalter schon am 21.Dezember Masseunzulänglichkeit an. Es ist also davon auszugehen, dass im Insolvenzverfahren keine Masse vorhanden ist, um die Forderungen der Anleger zu bedienen. Dennoch sollten die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 15. Februar 2016 anmelden. Da die Anleger sich über Nachrangdarlehen an den Projekten der Captura GmbH beteiligen konnten, standen ihre Chancen im Insolvenzverfahren ohnehin schlecht. Denn ihre Forderungen wären voraussichtlich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die den Anlegern zugesendeten Fragebögen sollen auf den ersten Blick unscheinbare Fragen enthalten. Bei genauerem Hinsehen können sie aber auch Gefahren bergen. So können Fragen dabei sein, die dazu dienen sollen, dass Anleger die ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche nicht oder nur verzögert geltend machen. In der Vergangenheit konnten schließlich schon erfolgreich Schadensersatzansprüche von Anlegern gegen den Lebensversicherer durchgesetzt werden. So entschied der BGH, nachdem ihm bereits mehrere Fälle ... weiter lesen
Der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Eine Bank kann ihre Haftung für technisch oder betrieblich bedingte zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum Online-Banking formularmäßig nicht umfassend ausschließen. Die beklagte Bank bietet Kunden, die bei ihr ein Girokonto unterhalten, die Teilnahme am "Online-Service" an. Die zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten unter anderem folgende Klausel: "Aus technischen und betrieblichen Gründen sind zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum P...bank Online-Service möglich. Zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen können beruhen auf höherer Gewalt, Änderungen und ... weiter lesen