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Eine bemerkenswerte Entscheidung hat der Bundesgerichtshof am 03.06.2014 – XI ZR 147/12 – getroffen. Wieder einmal hatte der BGH sich mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit Banken zur Aufklärung über vereinnahmte Provisionen verpflichtet sind. Gegenstand des Verfahrens war ein Streit darüber, ob im konkreten Fall eine Bank im Jahre 1996 zur Offenlegung vereinnahmter Provisionen verpflichtet war. Sie hatte den Kunden im Hinblick auf den Kauf verschiedener Grundstücke beraten, welche sodann durch die Verkäuferin mit einem Einkaufs- und Erlebniszentrum bebaut werden sollten. Die beratende Bank erhielt nach dem Zustandekommen des Kaufes eine Provision für die erfolgreiche Vermittlung. ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zu Rechtsfragen Stellung genommen, die für die Rückabwicklung (§ 3 Abs. 1 HWiG in der bis zum 30. September 2000 geltenden Fassung) widerrufener Grundpfandkreditverträge bedeutsam sind. Wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2000 (C-481/99) mit Urteil vom 9. April 2002 (XI ZR 91/99; Pressemitteilung Nr. 37/2002) entschieden hat, können auch aufgrund einer Haustürsituation geschlossene Grundpfandkreditverträge grundsätzlich unbefristet widerrufen werden, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz erfolgt ist. In dem jetzigen Rechtsstreit verlangen die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 03.01.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, dass die schriftlichen Hinweise auf in der Anlage verankerte Risiken für eine Risikoaufklärung durch den Anlageberater nicht ausreichen sollen. Der Schwerpunkt der Anlageberatung soll auf der mündlichen Beratung liegen, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Anleger dem jeweiligen Anlageberater besonderes Vertrauen entgegenbringen sollen und Anleger unter Umständen deshalb die Anlageempfehlung des jeweiligen Anlageberaters nicht mehr ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einer aktuellen von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, erstrittene Entscheidung vom 01.08.2016 – 14 U 1780/15 – die Sparda Bank Nürnberg verurteilt und einem Darlehensnehmer Recht gegeben, der die Fehlerhaftigkeit der ihm vorgelegten Widerrufsbelehrung behauptet hatte. Der Gesetzgeber hatte zum 11.06.2010 die Vorschriften für das gesetzliche Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen neu geregelt. Er hat in der Folge ein gesetzliches Muster zur Verfügung gestellt. Dieses Muster hat die Sparda Bank inhaltlich ohne Abweichung übernommen. Nach Auffassung des Gerichts hat es diese Widerrufsinformation jedoch nicht ausreichend optisch hervorgehoben, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Amtsgericht München hat nun offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Münchner DCM Deutsche Capital Management eröffnet. Anleger haben allerdings wenig Hoffnung, aus der Verteilung der noch vorhandenen Werte irgendeine Art von Kapitalsicherung erwirken zu können. Auch für eine "Gesundung" der DCM-Fonds bleibt die Insolvenz des Emmissionhauses das falsche Signal. Anleger die Geld aus DCM-Anlagen retten wollen, müssen wohl weiterhin auf die Variante Schadensersatz pochen, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Emissionshaus hat sich als Spezialist für Schiffsbeteiligungen etabliert Das Gesamtportfolio der GEBAB Unternehmensgruppe umfasst ein breites Spektrum der Schifffahrt, welches sich aus unterschiedlichen Marktsegmenten sowie verschiedenen Schiffsgrößen zusammensetzt. Die Investitionen erfolgen vornehmlich in große, weltweit operierende Container-, Tank- und Bulkschiffe. Außerdem stellt die Treuhandverwaltung einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens dar. Als Treuhänder übernimmt die GEBAB die Verwaltung des ... weiter lesen
Insolvenzantrag statt Anleihegläubigerversammlung: Die Laurèl GmbH teilte am 14. November mit, dass sie unverzüglich einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung stellen werde. Die geplante Gläubigerversammlung für die Anleihe-Anleger an diesem Tag wurde abgesagt. Hintergrund für den Insolvenzantrag ist die Absage eines chinesischen Investors. Dieser habe kurz zuvor mitgeteilt, dass er für ein Investment in die Laurèl GmbH außerhalb einer Insolvenz nicht mehr zur Verfügung stehe. Für das Modeunternehmen blieb damit offenbar nur noch, einen Insolvenzantrag zu stellen. Für die Anleger, die insgesamt rund 20 Millionen Euro in die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die GEBAB-Unternehmensgruppe konnte sich durch ein umfangreiches Gesamtportfolio bislang einen guten Ruf in Deutschland sichern. Das Emissionshaus wurde wohl als Spezialist für Schiffsbeteiligungen bezeichnet. Unterschiedliche Marktsegmente und verschiedene Schiffsgrößen bilden das Gesamtportfolio der GEBAB-Unternehmensgruppe. Große und weltweit operierende Container- und Tankschiffe bilden dabei den Fokus. Ein weiterer Tätigkeitsbereich des Emissionshauses liegt in der Treuhandverwaltung, die auch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In letzter Zeit sollen Anleger des Fonds SEB ImmoInvest vermehrt Kaufangebote per Post für ihre SEB ImmoInvest Anteile erhalten haben. Dabei soll der für die Anteile gebotene Preis bei 26,00 € je Anteil liegen, wenn das Angebot von den Anlegern bis zum 27.02.2013 angenommen werde. Dem Angebot sei ein Dispositionsauftrag beigefügt, der allein vom Inhaber der Anteile zu unterschreiben sei. Anleger sollten bei der Entscheidung über die Annahme dieser Angebote in Betracht ziehen, dass ihnen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dem Kläger stehe ein Anspruch auf Schadensersatz aus Prospekthaftung wegen der von ihm geltend gemachten Prospektfehler zur Debi Select Flex Fonds GbR zu, so das OLG München, welches die Fehler offenbar anerkannte. Die Beklagte soll dazu verurteilt worden sein, dem Kläger sämtliche Einlagen zurück zu erstatten und ihn von etwaigen bestehenden Ansprüchen seitens der Beklagten zu befreien. Die Beklagte trage ebenfalls die Gerichtskosten. Dem Kläger wurde der volle Betrag offenbar bereits ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 06.06.2013 (Az.: 2 O 2469/11) hat das Landgericht (LG) Bremen statuiert, dass ein großer britischer Lebensversicherer, der eine Kapitallebensversicherung anbiete, auch dann zu regelmäßigen Auszahlungen an die Versicherungsnehmer verpflichtet sei, wenn der Wert des noch verbleibenden Kapitals eigentlich nicht ausreiche. Konkret soll es wohl um den Lebensversicherungsvertrag vom Typ "Wealthmaster Noble" gegangen sein. Grundlegend für die Entscheidung des Landgerichtes im Hinblick auf ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger des Fonds Debi Select Classic GbR könnten gegen die jeweiligen Anlageberater oder gegen die Prospektverantwortlichen der Debi Select einen Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer Beteiligungen haben. Es stellt keine Seltenheit dar, dass die Beteiligungen an dem Debi Select wohl als sichere Investmentform an potentielle Kunden vermittelt worden seien. Es sei damit geworben worden, dass bei einer Beteiligung die Verlustrisiken gleich null wären. Ferner sollen potentielle Anleger damit gelockt ... weiter lesen