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Experten-Ratgeber
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Berlin (DAV). Aus einem am Straßenrand parkenden Auto darf man nur dann aussteigen, wenn sich kein Fahrzeug von hinten nähert. Kollidiert ein Wagen aus dem so genannten fließenden Verkehr mit der Autotür, muss der Aussteigende den Schaden tragen. Man darf sich auch nicht darauf verlassen, dass etwa ein Müllfahrzeug stets der Entsorgung dient und daher länger anhält. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 6. März 2008 (AZ ? 12 U 59/07) auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Ein Autofahrer öffnete auf der Fahrbahnseite die Tür, um auszusteigen, nachdem bereits seine Frau und die Kinder auf der Bürgersteigseite ausgestiegen waren. Ein hinter ihm fahrendes ... weiter lesen
Ein Fahrverbot aus einem Bußgeldbescheid ist erst dann vollstreckbar, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides ist die Behörde zuständig, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Das bedeutet, dass dann die Fahrerlaubnis an die Behörde zu übersenden ist, die als Verwaltungsbehörde den rechtskräftigen Bußgeldbescheid erlassen hatte. Die Fahrerlaubnis sollte nicht der einfachem Brief an die Behörde übersandt werden. Wichtig ist, dass man einen Nachweis darüber erhält, dass die Fahrerlaubnis an die Behörde übersandt worden ist. In dem Anschreiben an die Behörde sollte unbedingt das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wird einem Autofahrer nach einer Alkoholfahrt der Führerschein entzogen, so kann die angeordnete Führerscheinsperre nachträglich vom Gericht reduziert werden, wenn der Autofahrer an einer qualifizierten Nachschulung teilnimmt. Dies ergibt sich aus einem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim vom 01. Juli 2002 (AZ: 30 Cs 33 Js 112/02). Einem Autofahrer war wegen einer Trunkenheitsfahrt (2,5 Promille) der Führerschein entzogen worden. Nach einer qualifizierten Nachschulung wurde die vom Gericht zunächst ausgesprochene Sperrfrist von 11 Monaten auf 8 Monate verkürzt. Das Gericht führte aus, dass durch die Nachschulung beim Verurteilten eine deutlich verbesserte und ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sich zu einem betrunkenen Fahrer ins Auto setzt gefährdet nicht nur Leib und Leben, sondern auch den eigenen Geldbeutel. Das Oberlandesgericht Celle ließ einen Beifahrer die Hälfte der Unfall- und Folgekosten übernehmen. Auf das Urteil vom 10. Februar 2005 weist die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hin (Az.: 14 U 132/04). Zwei Freunde hatten vor dem nachmittäglichen Bierkonsum bestimmt, dass abends einer das Auto fahren sollte. Der andere würde zu diesem Zeitpunkt schon zu viel getrunken haben. Der Auserkorene übernahm auch zunächst das Steuer, später kam es jedoch entgegen der Absprache zu einem Fahrerwechsel. Der Fahrer hatte einen Blutalkoholkonzentrationswert von 1, 87 Promille und verursachte einen Unfall. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer auf eisglatter Straße in einen Unfall verwickelt wird, muss einen Teil des Schadens immer selbst zahlen. Dies geht nach Angaben der Deutschen Anwaltauskunft in Berlin aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 18. November 2004 hervor (Aktenzeichen - 26 U 53/04 -). Ein Mann fuhr auf eisglatter Fahrbahn, als das Fahrzeug vor ihm plötzlich abgebremst wurde. Sein schnell eingeleitetes Ausweichmanöver schlug fehl, und die beiden Fahrzeuge kollidierten. Den Unfallschaden an seinem Fahrzeug wollte der Mann vollständig von der Fahrerin ersetzt bekommen, da diese grundlos gebremst habe und der Zusammenstoß nicht mehr abwendbar gewesen sei. Die Frau war aber nicht bereit, den gesamten Schaden zu übernehmen, ... weiter lesen
KAISERSLAUTERN (DAV). Autofahrer müssen - nicht nur in der Karnevalszeit - damit rechnen, dass ihnen nachts vor Gaststätten Betrunkene vor den Wagen laufen können. Es empfiehlt sich, an solchen Stellen das Tempo zu reduzieren und bremsbereit zu sein, wie ein von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Kaiserslautern zeigt. In dem Fall hatte ein Autofahrer einen angetrunkenen Kneipengast angefahren, als dieser völlig unerwartet die Straße überquerte. Das Opfer starb, und in dem Prozess klagte die hinterbliebene Familie gegen den Unglücksfahrer und dessen Versicherung auf Schadenersatz. Das Gericht kam nach der Beweisaufnahme zwar zu ... weiter lesen
I. Konkrete und fiktive Abrechnung im Überblick Im Falle eines reparaturwürdigen Fahrzeugschadens kann der Geschädigte zwischen der konkreten und fiktiven Schadensabrechnung wählen. Kurz gesagt bedeutet a) die konkrete Abrechnung die Durchführung der Reparatur in einer Werkstatt auf Rechnung und Erstattung der angefallenen und abgerechneten Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, b) die fiktive Abrechnung die Erstattung der Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auf Grundlage eines Haftpflichtschaden-Gutachtens oder Kostenvoranschlages, ohne dass es auf eine tatsächliche Reparatur des Fahrzeuges und ... weiter lesen
Oldenburg/Berlin (DAV). Auch der Führer einer Pferdekutsche ist ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille absolut fahruntüchtig. Damit riskiert er seinen Führerschein. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschied am 24. Februar 2014 (AZ: 1 Ss 204/13), dass die Blutalkoholwerte für Autofahrer auch für Kutscher gelten. Wegen der höheren Gefahr, die von einer Kutsche ausgehe, könne man einen Kutscher nicht mit einem Fahrradfahrer vergleichen, bei dem ein höherer Wert gelte, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Als der Kutscher von der Polizei kontrolliert wurde, war er mit einem Zweispänner unterwegs und hatte 1,98 Promille ... weiter lesen
Nach einem Verkehrsunfall ließ die Klägerin ihren beschädigten Pkw Porsche zur Ermittlung der Reparaturkosten in ein "Porsche-Zentrum" verbringen. Dort wurden die Reparaturkosten unter Zugrundelegung der Stundenverrechnungssätze dieser Fachwerkstatt auf 30.368,30 DM geschätzt. Die Klägerin ließ eine Reparatur des Fahrzeugs nicht durchführen, sondern verkaufte es in unrepariertem Zustand und verlangte von den ersatzpflichtigen Beklagten Ersatz fiktiver Reparaturkosten in genannter Höhe. Die beklagte Versicherung zahlte hierauf jedoch lediglich 25.425,60 DM, da der Klägerin kein Anspruch auf Ersatz der im "Porsche-Zentrum" anfallenden Lohnkosten zustehe. Vielmehr seien der Schadensberechnung die von der DEKRA ermittelten mittleren ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Parkplatz eines Hotels muss, wenn er für Gäste bestimmt ist, bei Eis und Schnee gestreut werden. Das Landsgericht Augsburg entschied, dass allein das Räumen des Geländes nicht ausreicht, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt (Urteil vom 11. Januar 2001, AZ 3 O 2846/00). In dem mitgeteilten Fall war eine Frau auf dem hoteleigenen Parkplatz in Höhe der Ausfahrt auf einer vereisten Fläche gestürzt. Dabei brach sie sich die Kniescheibe und erlitt einen Knorpelschaden im rechten Kniegelenk, der operiert werden musste. Von dem Hotelbetreiber verlangte sie den entstandenen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen. Das Gericht stellte fest, dass den Hotelbetreiber nicht nur eine Räum- sondern auch eine ... weiter lesen
Wenn ein Fahrerlaubnisinhaber zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und der Verkehrsteilnahme nicht trennen kann ("Trennungsvermögen"), so ist er zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ungeeignet. Seine Fahrlaubnis wird ihm entzogen werden. Hierbei sehen einige Gerichte die Grenze, wann das unzureichende Trennungsvermögen vorliegt, anhand schon sehr geringer Cannabiskonzentrationen als belegt an (s.u.). Behauptung des erstmaligen Cannabiskonsums muss auf Glaubhaftigkeit geprüft werden 1. Nimmt ein Kraftfahrzeugführer unter der Einwirkung von Cannabis am Straßenverkehr teil, ist zur Verneinung seiner Fahreignung eine weitere Aufklärung durch Ermittlungen zur Häufigkeit seines Konsums ... weiter lesen
Allein die Tatsache, dass ein Fahrerlaubnisinhaber, der bisher noch nie als alkoholisierter Fahrzeugführer in Erscheinung getreten ist, stark an Alkohol gewöhnt ist, ohne jedoch alkoholabhängig zu sein, rechtfertigt es regelmäßig nicht, die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Frage drohenden Alkoholmissbrauchs zu verlangen. Etwas anderes kommt in Betracht, wenn über die bloße Tatsache der Alkoholgewöhnung hinaus es besondere verkehrsbezogene Umstände nahe legen, dass der Fahrerlaubnisinhaber in überschaubarer Zukunft nach dem Genuss von Alkohol auch ein Kraftfahrzeug führen wird. Gericht: OVG-RHEINLAND-PFALZ Entscheidung, AZ: Urteil, 10 A 10062/07.OVG Verkündungsdatum: ... weiter lesen