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Punkte im Flensburger Zentralregister gibt es für Verkehrsordnungswidrigkeiten, bei denen ein Bußgeld von mindestens 40,00 EUR ausgesprochen wird. Auch für Verkehrsstraftaten werden Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen. Die Anzahl der einzutragenden Punkte ist gesetzlich geregelt und erfolgt mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides oder Urteils. Punkte werden bei Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren und bei Verkehrsstraftaten nach fünf Jahren wieder gelöscht. Bei Straftaten mit Alkohol- oder Drogenhintergrund beträgt die Tilgungsfrist sogar 10 Jahre. Allerdings findet eine Löschung der Punkte nur dann statt, wenn innerhalb der Tilgungsfrist keine weiteren Punkte eingetragen ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Ein Bußgeldbescheid nach einem Verkehrsvergehen kann nur wirksam werden, wenn er dem Betroffenen ordnungsgemäß zugestellt worden ist. Auf diesen Grundsatz hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Beschluss hingewiesen. Von dieser Regelung profitierte im vorliegenden Fall ein Autofahrer, der innerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 38 Stundenkilometern erwischt worden war. Das sollte ihm nach Ansicht der Bußgeldbehörde eine Geldbuße von 100 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot einbringen. Bestätigt wurde dieser Bußgeldbescheid in erster Instanz vom zuständigen Amtsgericht. Der Verteidiger des Betroffenen hatte jedoch ... weiter lesen
Wenn geblitzt wird, dann hat alles seine Richtigkeit? Die Zentrale Bußgeldstelle Gransee des Land Brandenburg wie auch eigentlich jede andere Bußgeldstelle bundesweit vertritt bei dem Messgerät es3.0 die Auffassung, dass bei amtlicher Messung mit angeschlossener Fotoeinrichtung allein die Existenz eines Fotos der Beweis dafür ist, dass ein gültiger Geschwindigkeitswert vorgelegen hat. An der Richtigkeit der berechneten Geschwindigkeitswerte eines gültig geeichten Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes ES 3.0 geht die Verwaltungsbehörde selbst keinerlei Zweifel, da die Messsystematik des Gerätes durch Sachverständige der ... weiter lesen
GIESSEN (DAV). Der Standstreifen auf der Autobahn ist für Autofahrer - außer in Notfällen - tabu. Er darf auch nicht als ?verlängerte Beschleunigungsspur? benutzt werden, entschied das Landgericht Gießen in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Im zu Grunde liegenden Fall war ein Pkw-Fahrer über die Beschleunigungsspur der Auffahrt hinaus über den Standstreifen gefahren und hatte, bevor er in den fließenden Verkehr einfädeln konnte, dort ein Streckenkontrollfahrzeug gerammt. Dieses hatte alle Warnleuchten eingeschaltet und rollte zurück, weil der Fahrer herumliegende Reifenteile bemerkt hatte und diese einsammeln wollte. Das Gericht ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Möchte ein Autofahrer links abbiegen und versäumt es dabei, sich vorher zweimal umzuschauen, haftet er im Falle eines Unfalles für ein Drittel des Schadens. Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 12. Oktober 2007 (AZ: 8 O 294/07). Eine Pkw-Fahrerin beabsichtigte, nach links abzubiegen und setzte dementsprechend den Blinker. Sie unterließ es dabei nachgewiesenermaßen, sich wie vorgeschrieben zweimal umzuschauen. Ein ihr folgendes Fahrzeug setzte zum Überholen des Pkw an. An der Stelle der Kreuzung, an der das vorausfahrende Auto zum Einbiegen ansetzte, kam es zu einem Zusammenstoß. Die Fahrerin, die links ... weiter lesen
Köln (DAV) - Wer während einer Autofahrt sein Mobiltelefon lediglich in die Hand nimmt, um es woanders hinzulegen, handelt nicht ordnungswidrig. Mit dem Beschluss markierte das Oberlandesgericht (OLG) Köln vom 23. August 2005 (Az.: 83 Ss-Owi 19/05) einen feinen Unterschied zwischen echtem Telefonieren und normalem Anfassen des Geräts, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Wegen des vermeintlichen Benutzens eines Mobiltelefons während einer Autofahrt sollte der Betroffene eine Geldbuße von 40 Euro zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen. Dagegen wehrte er sich und gab an, das Handy lediglich von dem linken Ablagefach auf die Mittelkonsole gelegt zu haben, da es gerappelt habe. Die ... weiter lesen
ROSTOCK (DAV). Wer trotz unklarer Verkehrslage eine Autokolonne überholt und dabei in einen Unfall verwickelt wird, handelt grob fahrlässig. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht Rostock in einem Beschluss, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. In dem entschiedenen Fall war der Beklagte hinter einer Kolonne hergefahren, die aus drei Personenwagen, einem Lastzug und einer für ihn nicht sichtbaren Radfahrerin bestand. Der Lkw-Fahrer entschloss sich, die Radfahrerin zu überholen und setzte den linken Blinker, wechselte aber nicht sofort auf die Überholspur. Der als letzter der Kolonne fahrende Beklagte seinerseits meinte, der Lkw-Fahrer wolle ... weiter lesen
Celle (DAV). Der Betreiber eines Stadtbusses kann sich nicht auf höhere Gewalt berufen, wenn eine Radfahrerin an einer Bushaltestelle durch einen Stoß eines Wartenden stürzt und daraufhin von den Bus angefahren wird. Nach dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hat die Radfahrerin einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (Urteil vom 12. Mai 2005; Az.: 14 U 231/04). Die Radfahrerin fuhr auf einem Radweg an einer Bushaltestelle vorbei. Aufgrund einer Unachtsamkeit eines wartenden Schülers erhielt sie einen Stoß und stürzte auf die Fahrbahn. Dort wurde sie mit dem Hinterrad des anfahrenden Busses überfahren und erheblich verletzt. Sie ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Beim Rückwärtsfahren und ?einparken muss ein Autofahrer besonders sorgfältig sein. Dazu gehört auch, dass er sich keinesfalls allein auf eine technische Einparkhilfe verlässt. Über dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 19. Juli 2007 (AZ: 275 C 15 658/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Mann hatte einen Wagen gemietet. Als er diesen zurückgeben und auf dem Parkplatz der Vermieterin abstellen wollte, musste er den Wagen rückwärts einparken. Obwohl das Auto über ein PDC-System, eine so genannte Einparkhilfe, verfügte, krachte es gegen die rückwärtige Begrenzung des Parkplatzes, wobei die Heckklappe beschädigt wurde. Die Einparkhilfe hatte kein akustisches Signal ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Wer aus einer Ausfahrt kommt, muss besonders vorsichtig sein. Der fließende Verkehr hat Vorrang. Für die Einordnung als „Ausfahrt“ kommt es auf die äußeren Merkmale an. So führt eine „Ausfahrt“ im Gegensatz zu einer „Straße“ zu einem Grundstück oder Parkplatz und trägt keinen Straßennamen, entschied das Oberlandesgericht München am 6. Februar 2009 (AZ: 10 U 4845/08). Bei dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall ging es um die Frage, ob die Klägerin Vorfahrt hatte. Beim Verlassen des Parkplatzes eines Altenheims kollidierte sie mit einem auf der Straße fahrenden Fahrzeug. Die Frau meinte, sie sei vorfahrtsberechtigt gewesen, da sie für den anderen ... weiter lesen
Wann ist die nachträgliche Feststellung noch unverzüglich? Wenn sie eine angemessene Zeit am Unfallort vergeblich gewartet haben, ohne dass der Geschädigte oder andere feststellungsbereite Dritte anzutreffen waren, dürfen Sie sich straffrei vom Unfallort entfernen. Dies setzt aber voraus, dass Sie anschließend unverzüglich die Feststellung ihrer Personalien und ihrer Unfallbeteiligung bei der Polizei möglich machen. Die Rechtsprechung versteht unter „unverzüglich" die Erfüllung der Meldepflicht „ohne schuldhaftes Zögern". Je nach Einzelfall und wie es die Umstände erlauben, sollten sie möglichst sofort oder zeitnah die Feststellungen ermöglichen. ... weiter lesen
I. Konkrete und fiktive Abrechnung im Überblick Im Falle eines reparaturwürdigen Fahrzeugschadens kann der Geschädigte zwischen der konkreten und fiktiven Schadensabrechnung wählen. Kurz gesagt bedeutet a) die konkrete Abrechnung die Durchführung der Reparatur in einer Werkstatt auf Rechnung und Erstattung der angefallenen und abgerechneten Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, b) die fiktive Abrechnung die Erstattung der Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auf Grundlage eines Haftpflichtschaden-Gutachtens oder Kostenvoranschlages, ohne dass es auf eine tatsächliche Reparatur des Fahrzeuges und ... weiter lesen