München (DAV). Autofahrer müssen in Wohngebieten nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, um das Überfahren einer Katze zu vermeiden. Dies geht aus einem Urteil vom 06. Juni 2005 (Az.: 331 C 7937/05) des Amtsgerichts München hervor, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt hat.
Eine Autofahrerin fuhr mit ihrem PKW in einer 30er-Zone in einem Wohngebiet als von links eine Katze die Straße überqueren wollte. Sie fuhr die Katze an, woraufhin der Katzenliebhaber vom Fahrer Heilbehandlungs- und Operationskosten von rund 1.100 ? haben wollte. Er behauptete, die Beklagte sei zu schnell und generell nicht aufmerksam genug gefahren. Die Beklagte meinte, der Unfall sei für sie unabwendbar gewesen, da ... weiter lesen