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Rechtsanwalt in Furth im Wald - Verkehrsrecht
Experten-Ratgeber
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Norderstedt/Berlin (DAV). Auch wer eigentlich Vorfahrt hat, kann unter Umständen nach einem Unfall einen Teil des Schadens tragen müssen. Missachtet ein vorfahrtberechtigter Autofahrer eine rote Ampel und kollidiert auf der darauf folgenden Kreuzung mit einem Fahrzeug, das die Vorfahrt missachtet hat, so trägt er einen Teil der Schuld an dem Unfall. So entschied das Norderstedter Amtsgericht in seinem Urteil vom 6. Mai 2008 (AZ ? 42 C 422/06), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten. Ein Autofahrer näherte sich auf einer vorfahrtberechtigten Straße einer Kreuzung. Kurz vor der Kreuzung missachtete er eine rote Fußgängerampel, die jedoch nur den Fußgängerverkehr an dieser Stelle regelte, nicht aber ... weiter lesen
Zeugnisverweigerungsrecht steht Fahrtenbuchauflage nicht entgegen. VG Mainz, Beschluss vom 22.11.2010 - 3 L 1381/10.MZ Ein Fahrzeughalter kann sich nicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, um einer Fahrtenbuchauflage zu entgehen, so entschied das Verwaltungsrecht Mainz. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit dem Fahrzeug einer Halterin wurde auf der Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h überschritten. Dies hätte neben einer Geldbuße einen Punkt im Verkehrszentralregister für den Fahrzeugführer zur Folge gehabt. Bei der anschließenden Ermittlung des Fahrzeugführers wirkte die Halterin nicht mit, sondern schwieg. Der Fahrzeugführer konnte ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch wenn die Gerichte in der Regel bei Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis des Betroffenen einziehen und ein Fahrverbot aussprechen, kann ein Gericht im Einzelfall davon absehen. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und verweisen auf ein Urteil des Amtsgerichts Bensheim vom 4. April 2006 (AZ - 8220 Ja 22570/05 Ds IX -). Ein Autofahrer war bei einer Polizeikontrolle aufgefallen. Eine daraufhin durchgeführte Blutentnahme ergab einen Alkoholgehalt von 0,85 Promille. Das Gerichtsverfahren fand erst 15 Monate nach der Trunkenheitsfahrt statt. In diesen 15 Monaten hatte der betroffene Autofahrer ohne weitere Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen. Das Gericht ... weiter lesen
ZWEIBRÜCKEN (DAV). Bußgeldbehörden müssen auf Formularbögen genau angeben, ob sie gegen einen Autofahrer als Beschuldigten ermitteln oder ob es sich nur um eine Anhörung beispielsweise als Fahrzeughalter handelt. Ein formaler Fehler kann dazu führen, dass der Bußgeldbescheid rechtswidrig und damit nicht vollstreckbar wird. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlicht haben. Ein Autofahrer war nach Feststellungen der zuständigen Kreisverwaltung mit einer Tempoüberschreitung von 81 Stundenkilometer außerorts ?geblitzt? worden. Die Tat datierte vom 11. November 2001. Der Bußgeldbescheid ... weiter lesen
Geblitzt: Fahrverbot Das OLG Hamm hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob vom Fahrverbot ausnahmsweise abgesehen werden könnte, wenn der Betroffene die Geschwindigkeit aufgrund akuter Blasenschwäche überschreitet. Das OLG Hamm ist in seiner Entscheidung vom 10.10.2017 (4RBs 326/17) der Auffassung, dass diese Frage, ob vom Fahrverbot abgesehen werden könnte, der Bußgeldrichter im Einzelfall zu entscheiden hat. Der Betroffene hatte im konkreten Fall die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 29 Km/h überschritten. Die Bußgeldbehörde verhängte ein Bußgeld in Höhe von 80 € und ordnete ein Fahrverbot von einem Monat an, da der Betroffene bereits vier ... weiter lesen
Berlin (DAV). Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) sind Inline-Skaters keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Diese müssen sich daher den Verkehrsraum mit den Fußgängern teilen, heißt es in einem Urteil vom 19. März 2002 (AZ VI ZR 333/00). In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall fuhr eine Inline-Skaterin auf einer Straße außerorts in einer langgezogenen Linkskurve. Dabei prallte sie mit einem Motorroller zusammen und zog sich schwere Verletzungen zu. Die Straße war dort knapp 5 m breit und hatte keinen Rad- und Fußgängerweg. Der linke Fahrbahnrand wies zur Unfallzeit zahlreiche Unebenheiten auf, so dass die Klägerin in der Mitte der Fahrbahn fuhr. Die vorherige Instanz gab der Klägerin nur zu ... weiter lesen
Für Konstellationen, in denen der Anscheinsbeweis erschüttert werden kann, gibt es verschiedene typische Beispiele. Zu beachten ist, dass die Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht gleichbedeutend damit ist, dass der andere Unfallbeteiligte nun vollumfänglich haften muss. Vielmehr hängt die konkrete Haftungsverteilung bzw. Mithaftung von weiteren Umständen wie der Geschwindigkeit des Auffahrenden ab. Autobahn Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen nicht damit zu rechnen braucht, dass ein anderes ihm vorausfahrendes Fahrzeug plötzlich steht oder die Geschwindigkeit ohne ersichtlichen Grund plötzlich stark verringert. Kommt es dann zu einem ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer sollten sich im Herbst gut überlegen, ob sie ihren Wagen unter einem Kastanienbaum parken. Fallen nämlich die harten Früchte auf das Blech und verbeulen es, muss der Eigentümer die Schäden selbst tragen. So entschied das Landgericht Aachen (Urteil vom 5. März 2003, AZ: 4 O 350/02) in einem Fall, den die Deutsche Anwaltauskunft veröffentlicht hat. Die Klägerin hatte ihr Auto morgens auf einem Parkplatz abgestellt und war zur Arbeit gegangen. Als sie abends zurückkam, stellte sie entsetzt fest, dass ein Kastanien-Regen ihren Wagen großflächig verbeult hatte. Als verantwortlich für den Schaden erschien ihr die zuständige Kommune: Diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil sie die Parkplätze unter ... weiter lesen
Der Auffahrunfall gehört in Deutschland zu den häufigsten Unfallkonstellationen. Die Gerichte haben für Auffahrunfälle in jahrzehntelanger Rechtsprechung einen Erfahrungssatz gebildet, der einen Hinweis darauf geben soll, wer in solchen Fällen haften muss- der sogenannte Anscheinsbeweis. Der Anscheinsbeweis wird generell im Zivilrecht als Beweisansatz herangezogen und spielt im Verkehrsrecht eine große Rolle. Der Anscheinsbeweis besagt, dass der erste Anschein der Unfallsituation zu Lasten des Auffahrenden wirkt und davon ausgegangen wird, dass er für die aus dem Unfall entstehenden Kosten zu vollen Teilen haftet. Der BGH begründete diese Ansicht damit, dass der Auffahrende entweder durch ... weiter lesen
DRESDEN (DAV). Nach einem Unfall ist der Geschädigte meist berechtigt, auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen. Dies folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts Dresden, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) veröffentlicht haben. Lediglich dann, wenn es sich klar erkennbar um einen so genannten Bagatellschaden im Bereich von 500 bis 1.000 Euro handelt, kann der Auftrag an einen Gutachter unverhältnismäßig sein. In dem entschiedenen Fall war ? äußerlich betrachtet ? nur die Stoßstange des klägerischen Autos beschädigt worden. Der Mann hatte dennoch einen Sachverständigen beauftragt, der keine weiter gehenden Schäden ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Geschieht in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem nicht angeleinten Hund ein Unfall, kann ein Anscheinsbeweis ausreichen, um den Halter des Hundes für die Unfallfolgen haftbar zu machen. So das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. Juli 2008 (AZ: 6 U 60/80), über das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informieren. Bei einer Radfahrt traf ein Ehepaar auf einem Wirtschaftsweg zwei Fußgänger in Begleitung eines nicht angeleinten Hirtenhundes. Die Frau, die den Hund kannte, sprach ihn an. Kurz darauf kam sie zu Fall und brach sich einen Brustwirbel. Nach ihrer Aussage war der Hund in ihr Vorderrad geraten. Die Frau klagte auf Schadensersatz. In der ... weiter lesen
Das Amtsgericht Aachen hat mit Urteil vom 10. Dezember 2012 festgestellt, dass es sich bei dem Geschwindigkeitsmessverfahren Poliscan Speed nicht um ein standardisiertes Messverfahren handelt. Das Urteil ist rechskräftig. Der Betroffene war hier mit einer Geschwindigkeit von 128 km/h statt der erlaubten 80 km/h geblitzt worden. Es ergib ein Bußgeldbescheid in Höhe von 170,- € sowie einem Monat Fahrverbot. Hiergegen wehrte sich der Betroffene mit einem Einspruch. Die Bußgeldbehörde half dem Einspruch nicht ab. Das Amtsgericht Aachen verhandelte den Fall. Das Amtsgericht Aachen sprach den Betroffenen aus tatsächlichen Gründen frei. Dem Betroffenen konnte der vorgeworfene ... weiter lesen