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130 % Abrechnung bei unterbrochener 6 Monatsfrist nicht möglich. Sofern der Reparaturschaden am Kraftfahrzeug (inkl. Wertminderung) im Rahmen der 130 % Grenze über dem Wiederbeschaffungswert liegt (s.g. 130 % Abrechnung) und der Geschädigte dennoch vollständig und fachgerecht repariert, erhält dieser die vollen Reparaturkosten. Hier muss das Fahrzeug jedoch 6 Monate weiter genutzt werden. (Der BGH (BGH VersR 09, 128) sieht in der Sechs - Monatsfrist aber keine Fälligkeitsvoraussetzung). Das OLG Düsseldorf (I-1 U 144/10; 10.05.2011) hatte einen Fall zu entscheiden, bei welchem die sechs-Monatsfrist unterbrochen wurde. Der nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Geschädigte hatte an seinem ... weiter lesen
Der Schluss auf die Nichteignung eines Fahrerlaubnisinhabers kann gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV zulässig sein, wenn dieser sich weigert, ein gemäß § 13 Nr. 2 c) FeV angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, auch wenn die der Anordnung zugrunde liegende Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss länger zurückliegt (hier mehr als sieben Jahre). Wesentlich ist, dass die Tat noch im Verkehrszentralregister eingetragen ist und keinem Verwertungsverbot unterliegt. NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 25.04.2007, Aktenzeichen: 12 ME 142/07weiter lesen
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab. Warnblinklicht einschalten! Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen. Ggf. erste Hilfe leisten. Bringen Sie sich in Sicherheit z.B. hinter der Leitplanke. 2. Sie sollten unbedingt alle Daten von den Unfallbeteiligen und Zeugen sichern! Schreiben Sie deren Namen, Adressen, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummer und besondere Anhaltspunkte für Alkoholisierung oder Drogen auf. 3. Schiessen Sie Fotos mit Ihrem Handy, wenn es eine Digitalkamera besitzt! 4. Die Polizei sollte in folgenden Fällen gerufen werden (Tel. 110): Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden (also ca. über 1.500,- Euro). Erscheint einer der Unfallbeteiligten unabhängig ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch bei einem Auffahrunfall ist nicht von vornherein der Auffahrende immer Schuld, wie viele Autofahrer zu Unrecht vermuten. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin und beziehen sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 2. März 2006 (Az.: 3 U 220/05). Ein Autofahrer war auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug aufgefahren. Der Fahrer dieses Fahrzeugs war an einer Ampel bei Grün angefahren, hatte dann aber gebremst, weil er nach eigenen Angaben eine sich nähernde Straßenbahn gesehen hatte. Die Straßenbahn hielt allerdings an einer an der Kreuzung befindlichen Haltestelle. Das Gericht sah in diesem Verhalten eine Behinderung des Verkehrsflusses, da er ohne für den ... weiter lesen
Schwere Verkehrsverstöße wie z.B. das Passieren einer Ampel nach mehr als einer Sekunde Rotlicht, eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerorts oder mehr als 40 km/h außerorts werden mit Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Dabei handelt es sich um ein sog. Regelfahrverbot, weshalb selbst für Ersttäter, Vielfahrer oder auch diejenigen, für die ein Fahrverbot mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, grundsätzlich keine Ausnahmen gemacht werden. Wie die Deutsche Anwaltauskunft in Bonn mitteilt, ist dies anders zu beurteilen, wenn der Betroffene ein ?Augenblicksversagen? geltend machen kann, ihm also ein Fehler unterlaufen ist, wie er auch dem sorgfältigsten Kraftfahrer einmal passieren kann. ... weiter lesen
KÖLN (DAV). Wird gegen einen Unfallbeteiligten von der Polizei eine Anzeige verhängt, darf er sich ab diesem Zeitpunkt auf Kosten seiner Rechtsschutzversicherung einen Anwalt als Verteidiger nehmen. Dies folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln, auf das die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweisen. Einem Taxifahrer war vorgeworfen worden, er habe unzulässigerweise den Fahrstreifen gewechselt und dadurch den Unfall verursacht. Gegen diese Wertung setzte sich der Mann zur Wehr und beauftragte einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Unter anderem befürchtete er berufliche Schwierigkeiten, wenn er einen Eintrag im Flensburger Verkehrszentralregister bekommen würde. Das Verfahren gegen ihn wurde ... weiter lesen
ROSTOCK (DAV). Wer trotz unklarer Verkehrslage eine Autokolonne überholt und dabei in einen Unfall verwickelt wird, handelt grob fahrlässig. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht Rostock in einem Beschluss, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. In dem entschiedenen Fall war der Beklagte hinter einer Kolonne hergefahren, die aus drei Personenwagen, einem Lastzug und einer für ihn nicht sichtbaren Radfahrerin bestand. Der Lkw-Fahrer entschloss sich, die Radfahrerin zu überholen und setzte den linken Blinker, wechselte aber nicht sofort auf die Überholspur. Der als letzter der Kolonne fahrende Beklagte seinerseits meinte, der Lkw-Fahrer wolle ... weiter lesen
Neuwied (DAV). Wer nach einem Verkehrsverstoß einsichtig ist und an verkehrspsychologischen Maßnahmen teilnimmt, kann einen langfristigen Führerscheinverlust verhindern. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Neuwied vom 7. Juli 2005 (Az.: 3040 Js 7276/05.8 Cs) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Ein Autofahrer fühlte sich von einem vor ihm fahrenden PKW behindert. Deshalb fuhr er über 3,5 km mit 170 km/h und einem Abstand von nur 7 Metern hinter dem Fahrzeug her. Dieses Drängeln wurde allerdings von einem Polizeifahrzeug gefilmt. Das Amtsgericht entzog dem Autofahrer vorläufig den Führerschein. Der Drängler war aber einsichtig und begab sich in eine verkehrspsychologische Kurztherapie. Dort setzte ... weiter lesen
TECKLENBURG (DAV). Wer eine Kolonne aus mehreren Fahrzeugen überholt, geht ein erhöhtes Haftungsrisiko ein. Kommt es beispielsweise zu einem Zusammenstoß mit einem aus der Kolonne abbiegenden Fahrzeug, trägt der Überholende regelmäßig mindestens die Hälfte des Schadens, entschied das Amtsgericht Tecklenburg in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlicht haben. Im zu Grunde liegenden Fall wollte der Kläger vier vor ihm fahrende Autos überholen. Der Fahrer des Wagens an der Spitze der Schlange wollte zugleich nach links abbiegen. Beide Autos stießen zusammen. Die Versicherung des Linksabbiegers erstattete dem Überholer 50 Prozent seines Schadens, was ... weiter lesen
Das Problem: Verschneite Verkehrsschilder In winterlichen Tagen mit starkem Schneefall kommt es immer wieder vor, dass Verkehrsschilder, insbesondere Tempo-Schilder zur Regulierung der Höchstgeschwindigkeit, verschneit und daher nicht zu sehen sind. Wenn dann „geblitzt" wird, sei es durch mobile Radargeräte oder mittels sogenannter Starenkästen, stellt sich bei Erlass eines Bußgeldbescheides die Frage, ob die Regelung der Höchstgeschwindigkeit für den Verkehrsteilnehmer überhaupt erkennbar war. Das OLG Hamm - AZ.: III-3 RBs 336/09 - hat hierzu einen vergleichbaren aktuellen Fall entschieden und dabei die Grundzüge der Haftung nochmals erläutert: Allgemeine Rechtslage: ... weiter lesen
Der unter anderem für das Verkehrsunfallrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der rechtlichen Einordnung von Inline-Skates im Straßenverkehr zu befassen. Im zugrundeliegenden Fall machte die Klägerin Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, bei dem sie auf einer Straße im außerörtlichen Bereich auf Inline-Skates in einer langgezogenen Linkskurve mit dem ihr auf einem bei der Beklagten zu 1 haftpflichtversicherten Motorroller entgegenkommenden Beklagten zu 2 zusammenstieß und sich schwere Verletzungen zuzog. Die Straße ist dort knapp fünf Meter breit und hat keinen Rad- oder Fußgängerweg. Der linke Fahrbahnrand wies zur Unfallzeit zahlreiche Unebenheiten auf. Die zulässige ... weiter lesen
HAMM (DAV). Wenn nach einem nächtlichen Bagatell-Unfall der Geschädigte und die eigene Versicherung sofort am nächsten Morgen informiert werden, liegt kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Fall entschieden, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben. Ein Autofahrer war nachts gegen 02.30 Uhr in einem Gewerbegebiet von der Straße abgekommen und hatte eine städtische Grünanlage beschädigt mit einem Schaden von weniger als 600 EURO. Der Mann rief über Handy seine Frau an, die ihn etwa eine halbe Stunde nach dem Unfall abholte. Der Unfallwagen blieb an Ort und Stelle stehen. Sofort am Morgen, zu Beginn der ... weiter lesen