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Das Amtsgericht Tiergarten stellte mit Beschluss vom 7. März 2012 das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Rotlichtverstoß) gemäß § 206a StPO, § 46 OWiG ein, weil Verfolgungsverjährung eingetreten war. Grundsätzlich nichts ungewöhnliches: Am 4. April 2011 wurde unser Mandant unmittelbar nach einem vorgeworfenen qualifizierten Rotlichtverstoß von einer Streife angehalten und zur Sache angehört. Nach Abschluss der Ermittlungen erließ die zuständige Behörde am 30. Juni 2011 (innerhalb der Verfolgungsverjährung) einen Bußgeldbescheid, mit welchem Sie unter anderem einen Monat Fahrverbot anordnete. ... weiter lesen
Köln (DAV) - Wer während einer Autofahrt sein Mobiltelefon lediglich in die Hand nimmt, um es woanders hinzulegen, handelt nicht ordnungswidrig. Mit dem Beschluss markierte das Oberlandesgericht (OLG) Köln vom 23. August 2005 (Az.: 83 Ss-Owi 19/05) einen feinen Unterschied zwischen echtem Telefonieren und normalem Anfassen des Geräts, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Wegen des vermeintlichen Benutzens eines Mobiltelefons während einer Autofahrt sollte der Betroffene eine Geldbuße von 40 Euro zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen. Dagegen wehrte er sich und gab an, das Handy lediglich von dem linken Ablagefach auf die Mittelkonsole gelegt zu haben, da es gerappelt habe. Die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei einem Marderbiss muss die Versicherung nicht nur die Kosten für den Austausch der Schläuche und Kabel tragen, sondern auch für die mit den Kabeln untrennbar verbundenen Bauteile. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Zittau vom 28. Februar 2006 (AZ ? 5 C 545/05) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Bei dem Auto des Klägers wurden durch Marderbiss drei Kabel zerstört, die untrennbar mit zwei Lamdasonden bzw. dem Positionsgeber verbunden sind. Die Reparatur mit dem Austausch auch dieser Bauteile kostete 702,98 EUR. Die Versicherung wollte den Schaden in diesem Umfang nicht zahlen, da ausschließlich die Kabel, nicht jedoch die Sonden und der Positionsgeber beschädigt worden wären. Dabei ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer müssen vor allem Autofahrer besonders achten. Sie können sich aber nicht darauf verlassen, immer Vorfahrt zu bekommen. Ein Radfahrer, der eine Vorfahrtsstraße überqueren möchte, trägt bei einem Unfall die alleinige Schuld. Über diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 29. August 2007 (AZ: 20 U 107/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall wollte eine Radfahrerin an einer Kreuzung eine Vorfahrtstraße überqueren. Beim Überqueren der Fahrbahn kollidierte sie mit einem vorfahrtberechtigten Auto und zog sich beim Sturz Verletzungen zu. Daraufhin erhob die Radfahrerin Klage gegen den Autofahrer. ... weiter lesen
HAMM/FRANKFURT (DAV). Die deutsche Justiz ist weiterhin streng zu Autofahrern, die nach einer Kollision die Unfallstelle verlassen. Insbesondere an die Warte- und Aufklärungspflicht werden hohe Anforderungen gestellt. Dies zeigen zwei von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlichte Urteile. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm sah eine Verletzung der Aufklärungspflicht und damit eine Verkehrsunfallflucht auch dann als gegeben an, wenn der Verursacher seine Versicherung ?zeitnah? nach der Kollision über das Geschehen benachrichtigt. In dem Fall war ein Fahrer auf der Autobahn bei starkem Regen ins Schleudern geraten und gegen die Leitplanke geprallt. Nachdem er sich den ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer sollten sich im Herbst gut überlegen, ob sie ihren Wagen unter einem Kastanienbaum parken. Fallen nämlich die harten Früchte auf das Blech und verbeulen es, muss der Eigentümer die Schäden selbst tragen. So entschied das Landgericht Aachen (Urteil vom 5. März 2003, AZ: 4 O 350/02) in einem Fall, den die Deutsche Anwaltauskunft veröffentlicht hat. Die Klägerin hatte ihr Auto morgens auf einem Parkplatz abgestellt und war zur Arbeit gegangen. Als sie abends zurückkam, stellte sie entsetzt fest, dass ein Kastanien-Regen ihren Wagen großflächig verbeult hatte. Als verantwortlich für den Schaden erschien ihr die zuständige Kommune: Diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil sie die Parkplätze unter ... weiter lesen
Dresden (DAV). Ist ein Fahrlehrer bei einer Fahrschulfahrt betrunken, so wird er nur bestraft, wenn der Fahrschüler das Auto nicht selbstständig steuern kann. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. Dezember 2005 (AZ.: 3 Ss 588/05) hervor. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) schildert den Fall, in dem ein Fahrlehrer bei einer Überlandfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,49 Promille aufwies. Die Fahrschülerin, die schon 20 Fahrstunden Fahrpraxis hatte, absolvierte die Fahrt beanstandungsfrei. Der Fahrlehrer wies sie nur darauf hin, nicht zu weit rechts zu fahren. Das Amtsgericht hatte den Fahrlehrer als Vorinstanz wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer ... weiter lesen
Zur Verhinderung eines Fahrverbots kann in geeigneten Fällen die Geltendmachung eines sogenannten „Augenblicksversagens“ sein. Bei nur leicht fahrlässiger Begehungsweise der Ordnungswidrigkeit liegen die Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbots nicht vor. Unter einem Augenblicksversagen versteht man eine momentane Unaufmerksamkeit, die auch einem sorgfältigen und pflichtbewussten Kraftfahrer passieren kann. Der Bußgeldkatalog enthält Regelbeispiele für Verkehrsverstöße, die unter anderem auch für bestimmte Delikte Fahrverbote enthalten. Dabei setzt die Verhängung eines Fahrverbots voraus, dass die Zuwiderhandlung unter grober oder ... weiter lesen
Handyverstoß AKTUELLE GESETZGEBUNG Bundesrat stimmt Bußgeldern für Handynutzung und Behindern von Rettungskräften zu | Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 EUR rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 EUR teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. | Länder begrüßen Bußgelderhöhung Der Bundesrat hat einen entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung in seiner Sitzung am 22.9.2017 ausdrücklich begrüßt. Seine Zustimmung zu ... weiter lesen
Berlin (DAV). Das Übersehen von Verkehrszeichen, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung anzeigen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf einem Augenblicksversagen beruhen und damit die regelmäßige Folge eines Fahrverbots ausschließen. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und weisen auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 30. November 2005 (AZ: 1 Ss 120/05) hin. Ein Autofahrer hatte auf einer autobahnmäßig ausgebauten Landstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h nicht beachtet. Weil er bereits ein Jahr zuvor wegen eines ähnlichen Geschwindigkeitsverstoßes verurteilt worden war, hatte das Amtsgericht einen beharrlichen Pflichtenverstoß angenommen und ihn mit ... weiter lesen
Berlin (DAV). Kommt einem Autofahrer der Führerschein vor der gerichtlichen Entscheidung über ein Fahrverbot abhanden, so beginnt der Ablauf der Verbotsfrist bereits mit der Mitteilung des Verlustes bei Gericht oder der Vollstreckungsbehörde. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Essen vom 31. Oktober 2005 (AZ: 23 Qs 160/05) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Der Führerschein des Betroffenen war einen Tag vor der entscheidenden Gerichtsverhandlung gestohlen worden. Am Tag nach der Gerichtsentscheidung teilte er dem Gericht per Fax den Diebstahl mit. Etwa drei Wochen später gab er eine eidesstattliche Versicherung ab. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass für den ... weiter lesen
Mit der Frage, ob die in § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVO für Lastkraftwagen auf Autobahnen geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auch für solche Mehrzweckfahrzeuge - z.B. der Baureihe „Sprinter“ - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gilt, die in den Zulassungspapieren als „Pkw“ bezeichnet sind, hatte sich jetzt der 2. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu befassen. In dem zu entschiedenen Fall hatte ein 33-jähriger Betroffener mit seinem Fahrzeug der Marke Mercedes Benz Sprinter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,6 Tonnen die BAB A 5 im Bereich der Gemarkung Freiburg mit einer Geschwindigkeit von 134 km/h befahren, wobei er in eine Radarkontrolle geriet. Die zuständige ... weiter lesen