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BRANDENBURG (DAV). Wer an einem ungesicherten Bolzplatz parkt, muss damit rechnen, auf den durch Bälle verursachten Schäden an seinem Auto sitzen zu bleiben. Dies gilt nach Ansicht des Brandenburgischen Oberlandesgerichts sogar dann, wenn die Fläche ausdrücklich zum Parken freigegeben ist. Das entsprechende Urteil haben jetzt die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht. In dem Fall ging es um einen Schulhof, auf dem Fußballtore ohne Netze aufgestellt waren. Während der Unterrichtszeiten, aber auch nachmittags, spielten dort Kinder regelmäßig Fußball. Weil der Zaun rund um den Schulhof nur rund einen Meter hoch war, flog mancher Ball in die Umgebung. Zuweilen wurden ... weiter lesen
Grundsätzlich besteht für jeden Kraftfahrzeugführer gemäß § 21a StVO während derFahrt eine Anschnallpflicht („Die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein“). Verstößt ein Verkehrsteilnehmer gegen diese Vorschrift und kommt es infolge eines Unfalls zu Körperschäden bei jenem Verkehrsteilnehmer, muss er sich dieses verkehrswidrige Verhalten bei der Bestimmung der Haftungsquote anrechnen lassen. Der BGH hatte sich nunmehr in einer Entscheidung mit einer besonderen Konstellation zu befassen. In dem Sachverhalt hatte die spätere Klägerin nachts auf einer Bundesautobahn aus ungeklärten Umständen die Kontrolle ... weiter lesen
Zum Thema Verkehrsunfälle zwischen Kraftfahrzeugen und Fahrrädern hat das Landgericht Itzehoe eine weitere Entscheidung mit Urteil vom 30. April 2010 getroffen und damit die Rechtsprechung in diesem Bereich konsequent fortgeführt. Im vorliegenden Fall folgte ein Kraftfahrer mit seinem Fahrzeug nebst Wohnanhänger einem Radfahrer. Der Kraftfahrer setzte zum Überholen an und überfuhr dabei die vorhandene durchgezogene Mittellinie. Im Anschluss an das Überholmanöver kam der Radfahrer zu Fall und verletzte sich schwer. Das Gericht entschied, dass der Kraftfahrer die Alleinschuld an diesem Unfall trifft. Der Beklagte (Kraftfahrer) hat den geschädigten Radfahrer unter Überfahren ... weiter lesen
Erkennbarkeit der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen muss gewährleistet sein 1. Damit straßenverkehrsrechtliche Ge- und Verbote die ihnen zugedachte Wirkung entfalten können, ist die zuständige Behörde gehalten, die Erkennbarkeit der jeweiligen straßenverkehrsrechtlichen Regelung zu gewährleisten. 2. Lässt sich nicht mehr aufklären, ob der Verkehrsteilnehmer bei Aufbringung der gebotenen Sorgfalts- und Informationspflicht das Verkehrszeichen erkennen konnte, geht dies zu Lasten der Behörde, die die Abschleppmaßnahme veranlasst hat und zur Deckung ihres Aufwands Gebühren erhebt. OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 25.11.2004, Aktenzeichen: 5 A 850/03 Umsetzen wenn der ... weiter lesen
§ 142 StGB (Strafgesetzbuch) - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Nach dieser Vorschrift wird ein Unfallbeteiligter mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen. § 223 StGB (Strafgesetzbuch) - Körperverletzung. Wer eine andere Person körperlich ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wenn der Wagen durch einen Motordefekt immer langsamer wird, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 31. Juli 2008 (AZ: 12 U 5/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Auf der Autobahn bemerkt der Fahrer einen Motordefekt, woraufhin er deutlich langsamer wurde. Deshalb wechselte er von der linken Spur auf die rechte. Kurz bevor er stehen blieb, fuhr ihm ein anderer Fahrer auf. Den Warnblinker oder ähnliches hatte er nicht gesetzt. Den Schaden wollte er dennoch vom Auffahrenden ersetzt ... weiter lesen
Saarbrücken/Berlin (DAV). Ein Autofahrer muss bei einem Unfall alles tun, um den Tatbestand aufzuklären und den Schaden gering zu halten. Verlässt er den Unfallort, bevor die Polizei eingetroffen ist, so verletzt er diese Verpflichtung und hat keinen Anspruch auf Schadensersatz – auch dann nicht, wenn er seinen Wagen und seine Papiere an der Unfallstelle zurücklässt. Über diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 28. Januar 2009 (AZ: 5 U 424/08) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall war der Fahrer eines Pkw nachts in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen und mit der Begrenzungsmauer eines nahe gelegenen Anwesens kollidiert. Dabei entstand ein Sachschaden in ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung extra für eine Brückensanierung erlassen, muss sie nach Abschluss der Sanierung wieder aufgehoben werden. Nach Beendigung ist die Geschwindigkeitsbegrenzung rechtswidrig. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 30. Oktober 2014 (AZ: 6 K 2251/13). Auf einer Autobahnbrücke in Düsseldorf wurde wegen Brückensanierungsarbeiten die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h herabgesetzt. 2013 war die Brückensanierung beendet, die Geschwindigkeitsbegrenzung blieb jedoch. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hob die ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht München hatte sich zu dem Aktenzeichen M 23 K 18.335mit den Fragen zu befassen, ob ausgewiesene Frauenparkplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen zulässig sind, eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau darstellen und ob die Beschilderung Frauen diskriminiert. Der Kläger wandte sich gegen Frauenparkplätze auf dem Park-and-Ride "Parkplatz Altstadt" der beklagten Stadt Eichstätt. Diese hatte die Frauenparkplätze beschildert, nachdem Anfang 2016 eine den öffentlichen Parkplatz nutzende Frau Opfer eines Gewaltdelikts geworden ist. Zur Kennzeichnung der Parkflächen verwendete die Beklagte die Beschilderung "Parkplatz nur für Frauen". ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein zwar unbenutztes, aber 23 Monate altes Auto ist kein ?Neuwagen? mehr. Dies gilt auch, wenn dieser Fahrzeugtyp nicht mehr gebaut wird. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 08. Januar 2007 (Az.: 15 U 71/06) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Vor Gericht stritten sich der Käufer und der Verkäufer eines Autos darüber, ob ein 23 Monate alte Auto ?fabrikneu? ist, wenn es ungenutzt ist. Ein solch altes Auto sei kein Neuwagen, entschieden die Richter und stellten sich auf die Seite des Käufers. Die lange Standzeit führe auch bei einem nicht benutzten Auto zwangsläufig zu einem gewissen Alterungsprozess sowie zu einer Werteinbuße. Der Umstand, dass solche Fahrzeuge ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Fährt ein alkoholisierter Autofahrer nach einer Alkoholkontrolle weiter, so handelt es sich dabei um eine zweite Fahrt. Verkehrssünden auf diese zweite Fahrt sind somit neue Vergehen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. August 2008 (AZ ? 2 Ss OWi 565/08). Ein Autofahrer geriet in eine Polizeikontrolle. Nachdem ein Alkoholtest positiv ausgefallen war, musste der Autofahrer sein Fahrzeug abstellen und mit den Polizeibeamten zur Polizeiwache kommen. Nach einem weiteren Alkoholtest konnte der Mann gehen. Die Polizisten wiesen ihn jedoch darauf hin, dass er in den nächsten drei bis vier Stunden nicht Auto ... weiter lesen
Ist das Messfoto unscharf, handelt es sich um ein Firmen- oder Mietfahrzeug oder kommt der Halter definitiv als Fahrer nicht in Betracht, so verschickt die Bußgeldbehörde zunächst einen Zeugefragebogen im Rahmen der Fahrerermittlung. Wird man als Halter im Rahmen der Fahrermittlung angeschrieben, so hat man grundsätzlich wahrheitsgemäß zu antworten, da man als Zeuge und gerade noch nicht als Betroffener befragt wird. Allerdings braucht man auf die Fahrerermittlung nicht zu antworten, wenn man sich auf das Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann. Man muss folglich weder sich selbst noch einen nahen Angehörigen belasten. Hier könnte man meinen, dass Schweigen wohl die einfachste und ... weiter lesen