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München/Berlin (DAV). Autofahrer sollten ein Garagentor per Fernbedienung erst dann öffnen, wenn sie es sehen können. Schließt sich das Tor in dem Moment, in dem er hindurchfährt, trifft ihn eine erhebliche Mitschuld. Über dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 24. August 2008 (AZ ? 231 C 2920/08) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Eine Autobesitzerin stieg an ihrem Tiefgaragenstellplatz in ihren Wagen ein. Noch auf dem Parkplatz bediente sie die Fernbedienung, um das Tor der Ein- und Ausfahrt zu öffnen. Einsehen konnte sie es dabei nicht. Unmittelbar davor hatte ein anderer Garagenbenutzer das Rolltor manuell geöffnet. Als die Frau das Signal ?öffnen? sendete, verwandelte sich dies in ... weiter lesen
MARBURG (DAV). Kinder unter zehn Jahren haften nicht für einen fahrlässig verursachten Verkehrsunfall. Dies gilt auch, wenn die Eltern für ihren Nachwuchs eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, urteilte das Amtsgericht Marburg. Die Entscheidung wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt. Die gesetzliche Vorschrift, die Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahrs im Straßenverkehr begünstigt (§ 828 Absatz 2 BGB), gilt seit dem 1. August 2002. Der Unfall, mit dem sich das Amtsgericht Marburg beschäftigen musste, datiert vom 14. September 2002. Der damals neun Jahre und neun Monate alte Junge missachtete auf seinem Fahrrad die Vorfahrt eines ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer bei Dunkelheit wegen eines Omnibusreifens, der auf der Autobahn liegt, einen Unfall verursacht, muss für den Schaden nicht aufkommen. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts München vom 28. November 2006 (Az.: 2 S 4550/06). Ein Omnibus hatte bei Dunkelheit auf der Autobahn einen kompletten Satz Zwillingsreifen verloren. Eine Autofahrerin war auf einen der Reifen aufgefahren und hatte dadurch einen Unfall verursacht. Die Versicherung des Omnibushalters war der Meinung, dass die Autofahrerin den Unfall mitverschuldet habe. Sie sei nicht so angemessen gefahren, dass sie das Hindernis rechtzeitig habe sehen können. Das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass ein Fußgänger bei Rot erneut über die Ampel läuft, nachdem er bereits wieder auf die Busspur zurückgegangen war. Er muss sich nicht bremsbereit halten und es trifft ihn keine Mitschuld. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 31. Juli 2008 (AZ: 12 U 234/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. In dem Fall ging ein Fußgänger bei Rot über die Ampel. Als er schon auf der Fahrbahn angekommen war, ging er wieder auf die Busspur zurück, um dann erneut ? einem Bus ausweichend ? auf die Fahrbahn zu laufen. Nach dem Unfall war der Fußgänger der Meinung, dass den Autofahrer eine Mitschuld ? zumindest hinsichtlich der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Betreiber eines Parkdecks kann bei einer Rampe, die bei Nässe glatt ist, trotz des Aufstellens des Schildes ?Auf eigene Gefahr? haften. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg am 15. Januar 2004 (Az.: 1 U 107/03). In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte sich der Kläger auf eine als Zufahrt zu einem Parkdeck angebrachten Rampe als Fußgänger infolge Nässe durch einen Sturz verletzt. Die Beklagte, zu deren Einzelhandelsgeschäft das Parkdeck und die Rampe gehören, hatte geltend gemacht, dass der Kläger im Geschäft der Beklagten keine Kaufabsicht gehabt habe. Darüber hinaus habe sie sich durch Aushängung des Schildes ?Auf eigene Gefahr? wirksam von ihrer Haftung freigezeichnet. Dieser ... weiter lesen
WITTMUND/OSTFRIESLAND (DAV). Wenn ein Bauer einen schlecht erkennbaren Weidezaun über eine Straße spannt, muss er einem Autofahrer, der gegen das Hindernis fährt, Schadensersatz zahlen. So entschied das Amtsgerichts Wittmund in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) mitgeteilt haben und dessen Grundsätze nicht nur für Ostfriesland gelten. Passiert war das Missgeschick einem Urlauber aus dem Saarland, der mit den norddeutschen Usancen nicht recht vertraut war. Er geriet mit seinem Wagen in die nur mit silberner Kunststofffolie versehene ?Falle? und riss sich unter anderem die Dachbox ab. Das Auto wurde erheblich beschädigt. Die Argumente des beklagten Bauern, ... weiter lesen
Berlin (DAV). Versicherungen müssen ein Unfallauto auch begutachten können. Wenn es noch vor der Schadensanzeige repariert wird, verspielt man seinen Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer verstößt damit gegen das Aufklärungsinteresse der Kfz-Kaskoversicherung. Bei einem beschädigten Fahrzeug soll man daher nicht eigenmächtig reparieren, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Sie verweist auf eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 12. Dezember 2014 (AZ: 6 U 122/14). Der Mann forderte von seiner Vollkaskoversicherung, einen Schaden an seinem Auto ersetzt zu bekommen. Er ließ das Fahrzeug direkt reparieren, noch bevor er die ... weiter lesen
Nach einer Trunkenheitsfahrt schließt sich bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von über 0,5 Promille regelmäßig ein Strafverfahren an. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln dann wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB (Strafgesetzbuch). Einem nicht einschlägig vorbestraften Ersttäter droht dann neben einer Geldtrafe, einem Eintrag im Bundeszentralregister (BZR) die Entziehung des Führerscheines und die Verhängung einer Sperrrist von 9 - 15 Monaten. Geht es kürzer? Ja! Die Vorschrift des § 69a StGB, die die Dauer der Sperre regelt, sieht eine Mindestsperrzeit von 6 Monaten vor. Ist die Fahrerlaubnis zu entziehen und eine Sperrfrist zu bestimmen, ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Auch für ein Luxusmotorrad kann der Geschädigte Nutzungsausfall verlangen. Dies ist selbst dann möglich, wenn er neben dem Motorrad noch einen Pkw besitzt. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. März 2008 (AZ: 1 U 198/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Der Kläger fuhr ein Motorrad der Luxusklasse (Harley Davidson), welches bei einem Unfall schwer beschädigt wurde. Wegen der langen Reparatur verlangte er einen Nutzungsausfall für 78 Tage zu je 66 Euro. Er begründete dies damit, dass er das Motorrad nicht nur für reine Freizeitfahrten verwende, sondern ? je nach Witterung ? damit unter anderem auch zur Arbeit fahre. Die gegnerische Versicherung ... weiter lesen
Kanzlei MST & Partner aus Ljubljana / Slowenien fordert 177,43 Euro wegen widerrechtlicher Parkplatznutzung in Mali Lošinj / Kroatien Sind Parkplatzverstöße wirklich so teuer? Worum geht es? Uns erreichen Forderungsschreiben der Kanzlei MST & Partner aus Ljubljana, Slowenien, namentlich des RA Mag. Dr. Mirko S. Tischler, im Namen der Firma Lošinj usluge d.o.o. wegen eines angeblichen Parkverstoßes, welcher in Mali Lošinj / Kroatien stattgefunden haben soll. Wer ist RA Mag. Dr. Mirko S. Tischler / Kanzlei MST & Partner? Die Kanzlei MST & Partner hat ihren Hauptsitz in Ljubljana / Slowenien, zudem eine Niederlassung in ... weiter lesen
Geblitzt an der Messstelle auf der BAB 13, km 123,19, in FR Ortrand/Berlin (Quelle: www.in-brandenburg-geblitzt.de ) Sie wurden auf der BAB 13 bei km 123,19 in Fahrtrichtung Ortrand/Berlin geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle Gransee erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin - Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Geblitzt wird hier mit dem Messgerät PoliScan Speed der Firma Vetro. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 120 km/h ! Messort BAB 13, km 123,19 in FR Berlin Der Blitzer befindet sich in Höhe der Ortschaft Ortrand im ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sein Fahrzeug auf kostenlosen Park and Ride Parkplätzen (P+R) abstellt, sollte sich über die dort geltenden Benutzungsbedingungen informieren. Auf dieses Urteil des Landgerichts München I (AZ: 20 S 20801/02) vom 18. Februar 2003 weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Das Gericht verurteilte eine Autofahrerin zu einer Vertragsstrafe von 500 ?, weil sie ihr Fahrzeug dort 17 Tage abstellte. Die auf einer Tafel angebrachten Nutzungsbedingungen sahen vor, dass bei einem Abstellen des Fahrzeuges zwischen 01:30 und 03:30 Uhr jeweils 30 ? pro Tag Vertragsstrafe anfielen. Nach Ansicht der Richter komme es dabei nicht darauf an, ob der Autofahrer die Tafel mit den Benutzungsbedingungen wahrgenommen hat. Auf diesen Umstand ... weiter lesen