
Rechtsanwälte und Kanzleien

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Spanische Notare haben im Vergleich zu deutschen Notaren nur einen sehr begrenzten Aufgabenkreis. Der spanische Notar erstellt auf der Grundlage der Angaben der Vertragsparteien und – sofern vorhanden - des privatschriftlichen Kaufvertrags den Entwurf der Urkunde. Außerdem prüft der spanische Notar, ob Rechte bestimmter Dritter (z.B. Ehegatte) berührt werden. Ferner macht er sich einen Eindruck davon, ob die Erscheinenden geschäftsfähig sind. Schließlich prüft der spanische Notar, dass die steuerlichen Vorschriften eingehalten werden (Vorlage einer Steuernummer, Nachweis der Zahlung des Kaufpreises).
Eine umfassende Prüfungspflicht hinsichtlich von Risiken des Kaufs oder gar eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger offener Immobilienfonds wurden in der Vergangenheit oft enttäuscht. Versprochene Renditen wurden nicht erwirtschaftet und es kam in einigen Fällen sogar zu der Schließung von Fonds, so dass die Anleger nicht mehr auf ihr Kapital zugreifen konnten. Häufig wurden die betroffenen Anleger bei der Zeichnung ihrer Fonds nicht ausreichend über die bestehenden Risiken aufgeklärt oder ihnen wurde nichts über an ihre Anlageberater fließende Rückvergütungen (sog. "Kick-Backs") ... weiter lesen
IMMOBILIENERWERB IN DER TÜRKEI
Rechtsgebiet: Türkisches Recht
Verfasserin: RA in Deniz Yildirim, Antalya/Türkei
avukatyildirim@hotmail.com
Tel: 0090/242/228 99 38, Fax:0090/242/228 00 95
Es hat in der Türkei bzgl. des Erwerbs von Grundeigentum durch ausländische Staatsangehörige und türkische Gesellschaften mit ausländischem Kapital, wieder wichtige Änderungen gegeben.
Das Änderungsgesetz des ... weiter lesen