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München (jur). Bildet ein unverheiratetes Paar mit Kindern aus anderen Beziehungen eine kinderreiche Patchworkfamilie, gibt es deshalb noch kein höheres Kindergeld ab dem dritten Kind. Nur wenn das Paar verheiratet ist, kann der Kindergeldberechtigte die Kinder des anderen Partners für ein höheres Kindergeld mitzählen lassen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 18. Juli 2018, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 24/17). Im konkreten Fall hatte ein Vater wegen sechs Euro höheres Kindergeld geklagt. Der nicht verheiratete Mann aus Nordrhein-Westfalen lebt mit seiner Lebensgefährtin, ihren zwei Kindern aus einer früheren Beziehung und der gemeinsamen ... weiter lesen
Zum Anspruch der Witwe gegen die Erben des Ehemannes auf Ausgleich des während langjähriger Trennung erzielten Zugewinns Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über den Zugewinnausgleichsanspruch einer Witwe zu entscheiden, die ihren 28 Jahre älteren, schwer erkrankten Ehemann vier Jahre nach der Eheschließung verlassen hatte und seitdem unbekannten Aufenthalts war. 17 Jahre nach der Trennung hatte der Ehemann ihr einen Scheidungsantrag öffentlich zustellen lassen, war kurz darauf verstorben und von seinen drei Schwestern beerbt worden. Die Klägerin, die selbst keinen Zugewinn erzielt hat, nahm die Erbinnen auf Zugewinnausgleich in Höhe der Hälfte des Endvermögens des Erblassers ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat unlängst (Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 -) die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter für verfassungswidrig erklärt. Das BVerfG folgte damit den auch seitens des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bereits aufgestellten Vorgaben nunmehr in letzter Konsequenz. Welche Rechte können betroffene Väter aber nun aktuell daraus herleiten, bis der Gesetzgeber den Vorgaben des BVerfG entspricht und eine gesetzliche Neuregelung geschaffen hat ? I. Alte Rechtslage und Inhalt der Verfassungsbeschwerde Die Verfassungsbeschwerde betraf die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass gegen den Willen der ... weiter lesen
Zur Ersatzhaftung des Großvaters auf rückständigen Unterhalt für seine Enkelin für die Zeit vor Feststellung der Vaterschaft des Sohnes Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, für welchen Zeitraum ein Großvater anstelle seines leistungsunfähigen Sohnes, dessen Vaterschaft 1999 festgestellt wurde, rückständigen Unterhalt für seine 1995 geborene Enkelin nachzahlen muß. Das klagende Kind verlangt von seinem nach § 1607 BGB ersatzweise haftenden Großvater, der seit 1999 freiwillig laufenden Unterhalt zahlt, rückständigen Unterhalt für die Zeit seit seiner Geburt. Nach bisherigem Recht konnte Unterhalt für die Vergangenheit grundsätzlich nur verlangen, wer den ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom März 2019 die bisherige Regelung zur Stiefkindadoption bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt. Nun hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) als Interessenvertretung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland eine Stellungnahme zu den bisher diskutierten Lösungsvorschlägen abgegeben. BVerfG stellt ungerechtfertigte Ungleichbehandlung fest Seit dem 26.03.2019 steht es nun fest – die bisherige Regelung zur Stiefkindadoption bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss festgestellt, dass die Vorschrift mit dem ... weiter lesen
Ein Interview von Rechtsanwalt Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Familienrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Kracht es zwischen den Eltern, leiden die Kinder. Häufiger Streitpunkt bei Trennung und Scheidung ist, wer in Zukunft die Sorge für die Kinder hat und umgekehrt, wer für die Kinder wieviel bezahlt. In diesem Beitrag klären Rechtsanwalt Bredereck und Fachanwalt Dineiger, wie Anträge auf Übertragung der elterlichen Sorge funktionieren. Rechtsanwalt Bredereck: Kann ich denn als Mutter oder Vater zum Anwalt kommen und sagen, jetzt will ich die elterliche Sorge? Fachanwalt Dineiger: Die Entscheidung, die elterliche Sorge zu wollen, ist natürlich der erste ... weiter lesen
Brandenburg/Berlin (DAV). Über ein Kontaktverbot der Nachbarin zum eigenen Kind kann ein Elternteil auch bei gemeinsamem Sorgerecht beider Eltern allein entscheiden. Das entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht am 13. Januar 2015 (AZ: 9 UF 24/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Die Eltern lebten getrennt. Der Vater wollte gerichtlich für die Zeiträume, in denen seine Tochter bei ihm war, ein Kontaktverbot der Nachbarin gegenüber dem Mädchen erwirken. Zunächst ohne Erfolg. Das Gericht führte das Verfahren als Kindschaftssache. Es führte zur Begründung aus, dass der Vater ein solches Kontaktverbot nur gemeinsam mit der ... weiter lesen
Oldenburg (jur). Heiratet eine Mutter ihren neuen Partner, kann dieser das in die Ehe mitgebrachte Kind nur unter strengen Voraussetzungen als Stiefkind adoptieren. Gegen den Willen des leiblichen Vaters ist dies nur bei erheblichen Vorteilen für das Kind möglich, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Dienstag, 16. Mai 2017, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 4 UF 33/17). Rechtlich gesehen wird bei einer Stiefkindadoption der neue Partner der rechtliche Vater des Kindes. Die rechtlichen Bande zu dem leiblichen Vater werden gekappt. Das Kind könnte von dem leiblichen Vater keinen Pflichterbanteil oder Kindesunterhalt geltend machen. Umgekehrt müsste das Kind bei Bedürftigkeit des ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner jüngsten Entscheidung (Beschluss vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 918/10 -) die Grundsätze zum nachehelichen Unterhalt und zur Unterhaltsberechnung im Falle der Neuverheiratung / Wiederheirat des geschiedenen Ehepartners revidiert. I. Ausgangslage: Der Bundesgerichtshof hatte anlässlich der zum 1. Januar 2008 erfolgten Gesetzesänderung zum Unterhaltsrecht in seiner Entscheidung vom 6. Februar 2008 - XII ZR 14/06 - die Grundsätze, wie der Unterhaltsbedarf eines geschiedenen Ehepartners und des neuen Ehepartner bei Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen zu bemessen ist und wie sich die Ansprüche wechselseitig in der Höhe beeinflussen, ... weiter lesen
Die frühere Rechtsprechung verneinte in der Regel Ausgleichsansprüche nach Be-endigung der Beziehung. Der Grund lag darin, dass die Parteien durch die eher lose Beziehung gerade nicht rechtlich füreinander einstehen wollen. Diese Recht-sprechung wurde nunmehr soweit geändert, als der Bundesgerichtshof Ausgleichs-ansprüche bejaht, wenn Partner in ihrer Beziehung die Absicht verfolgt haben, mit dem Erwerb eines gemeinsamen Vermögensgegenstandes einen gemeinsamen Wert zu schaffen, der von ihnen gemeinsam genutzt und ihnen auch gemeinsam gehören sollte. Hauptbeispiel ist der Fall, in dem ein Partner erhebliche Werte in die dem anderen Partner gehörende Immobilie investiert. Der BGH bejaht hier ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die gesetzlich festgelegte Unwirksamkeit von Auslandskinderehen ist verfassungswidrig. Zwar darf Deutschland ein Mindestalter für die Gültigkeit einer Ehe festlegen, es müsse dann aber auch die Folgen der Unwirksamkeit regeln, etwa über Unterhaltsansprüche, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch, 29. März 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvL 7/18 ). Zudem müsse gesetzlich die Möglichkeit bestehen, dass mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes die betroffene Auslandsehe wieder fortgeführt werden kann. Damit erklärten die Karlsruher Richter eine Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen für verfassungswidrig und unwirksam. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, spätestens ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluß vom 30.05.2003, Az: 11 UF 850/03 1. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen kann im Mangelfall herabgesetzt werden, wenn er mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt und dadurch Wohn- und Haushaltskosten spart. 2. Zins- und Tilgungsraten für Schulden können in der Regel nur bis zur Höhe des pfändbaren Betrages (§ 850 c Abs. 1 Satz 2 ZPO) berücksichtigt werden, wenn der das Existenzminimum ohnehin nicht abdeckende niedrigste Unterhaltsbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle für minderjährige Kinder nicht geleistet werden kann. BGB § 1603 Abs. 2, ZPO § 850c Abs. 1weiter lesen