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Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über den Unterhaltsanspruch einer volljährigen, im Haushalt ihrer berufstätigen Mutter lebenden Schülerin gegen ihren nichtehelichen Vater zu entscheiden. Die 1980 geborene Klägerin besuchte seit August 1997 die höhere Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule). Dabei handelt es sich um einen "vollzeitschulischen" Bildungsgang, der den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht. Der Beklagte ist verheiratet. Aus seiner Ehe sind zwei in den Jahren 1991 und 1992 geborene Kinder hervorgegangen, die von seiner nicht erwerbstätigen Ehefrau betreut werden. Die Klägerin hat den Beklagten auf Zahlung von ... weiter lesen
Wann beeinflusst ein "Karrieresprung" in der beruflichen Laufbahn des Unterhaltsverpflichteten den Unterhaltsanspruch seines geschiedenen Ehegatten? Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 01.12.2003 Az: 7 WF 3447/03 Die Einbeziehung einer nach der Scheidung erfolgten Beförderung des unterhaltspflichtigen Ehemannes vom Sonderschullehrer (Besoldungsgruppe A 13) zum Konrektor an einer Sonderschule (Besoldungsgruppe A 14 L) in die für die Bemessung des nachehelichen Unterhaltes maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse kann im Ergebnis nicht auf diesen Karrieresprung wahrscheinlich machende Umstände gestützt werden, die vor der Scheidung, aber nach der Trennung eingetreten sind, und im Zeitpunkt der Trennung nicht ... weiter lesen
Unterhaltsansprüche - wessen Ansprüche sind vorrangig? Aus verschiedenen Konstellationen kann sich ergeben, dass eine Person mehreren Berechtigten gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Pflichtige erneut heiratet und sodann der geschiedenen, als auch der neuen Ehefrau gegenüber Unterhalt leisten muss. Oftmals passierte es dann, dass das vorhandene Einkommen nicht ausreicht, um alle gleichermaßen finanziell zu versorgen. Insofern stellt sich die Frage, wessen Unterhaltsansprüche zuerst zu befriedigen sind. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich eine Rangordnung geschaffen: An erster Stelle stehen die minderjährigen und unverheirateten ... weiter lesen
Ein jahrzehntelanger Kampf wird ab dem 01.10.2017 beendet sein: Dann tritt die Gesetzesänderung im Familienrecht in Kraft, die es ermöglicht, dass Schwule und Lesben heiraten und damit die gleichen Rechte wie Hetero-Paare erhalten. Was wird sich in Zukunft alles ändern? Neugestaltete Rechtslage Ab Oktober 2017 wird es die lang ersehnte Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches geben, wonach eine Ehe nicht nur zwischen zwei Personen verschiedenen, sondern auch gleichen Geschlechts auf Lebzeiten geschlossen werden kann. Bisher konnten gleichgeschlechtliche Beziehungen in Deutschland nur als sogenannte Lebenspartnerschaften offiziell eingetragen werden. Mit diesem ersten Schritt der Gleichstellung im ... weiter lesen
Allein das Kindeswohl entscheidet – auch nach Ansicht des Oberlandesgerichtes in Frankfurt am Main. Danach kann eine genetische Mutter ihr durch eine ukrainische Leihmutter ausgetragenes Kind bereits dann adoptieren, wenn die Adoption dem Kindeswohl dient. An strengere Voraussetzungen sei eine Adoption nicht zu messen, so die Richter. Umstrittene Leihmutterschaft in der Ukraine Eine in der Ukraine vollzogene Leihmutterschaft sorgte vor deutschen Gerichten für Streit. Die klagende Frau hatte mit ihrem Ehemann in der Ukraine Kontakt zu einer Leihmutterklinik aufgenommen, um dort eine passende Leihmutter zu finden. Mit der späteren Leihmutter wurde vereinbart, dass die Frau für die genetischen ... weiter lesen
Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten Gemeinschaft mit einem homosexuellen Partner lebt Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Abänderungsklage eines Ehemannes zu entscheiden, mit der er die Herabsetzung des Trennungsunterhalts, zu dem er 1997 verurteilt worden war, erreichen wollte. Der Kläger hatte geltend gemacht, aufgrund eines Herzinfarkts erwerbsunfähig geworden zu sein und infolge Rentenbezugs nur noch über geringeres Einkommen zu verfügen. Außerdem hatte er sein Abänderungsbegehren darauf gestützt, daß seine Ehefrau mittlerweile eine verfestigte eheähnliche Beziehung zu einem neuen Partner eingegangen sei. Das ... weiter lesen
Geschenke unter Ehegatten Üblicherweise werden in der Ehe zu Weihnachten, an Geburtstagen oder zu sonstigen besonderen Ereignissen Geschenke gemacht. Dies können kleine Aufmerksamkeiten sein, es kann sich aber auch um sehr wertvolle Geschenke handeln. Man denke hier beispielsweise an die Übertragung von Immobilien oder Geschäftsanteilen, an die Übernahme von Schulden des Ehegatten. Man spricht in solchen Fällen nicht mehr von Geschenken, sondern von ehebedingten Zuwendungen. Hierunter sind Leistungen zu verstehen, die um der Ehe willen erbracht werden, und denen die Vorstellung zu Grunde liegt, dass die Ehe auch weiterhin noch Bestand hat. Solche Zuwendungen erfolgen gerade für die Ehe. Es ... weiter lesen
Die frühere Rechtsprechung verneinte in der Regel Ausgleichsansprüche nach Be-endigung der Beziehung. Der Grund lag darin, dass die Parteien durch die eher lose Beziehung gerade nicht rechtlich füreinander einstehen wollen. Diese Recht-sprechung wurde nunmehr soweit geändert, als der Bundesgerichtshof Ausgleichs-ansprüche bejaht, wenn Partner in ihrer Beziehung die Absicht verfolgt haben, mit dem Erwerb eines gemeinsamen Vermögensgegenstandes einen gemeinsamen Wert zu schaffen, der von ihnen gemeinsam genutzt und ihnen auch gemeinsam gehören sollte. Hauptbeispiel ist der Fall, in dem ein Partner erhebliche Werte in die dem anderen Partner gehörende Immobilie investiert. Der BGH bejaht hier ... weiter lesen
Fast schon im Regelfall streiten Eheleute nach der Trennung auch um die Frage, wie eine Steuerrückerstattung unter den Eheleuten aufzuteilen ist. Gleiches gilt natürlich, wenn im ungünstigeren Fall an das Finanzamt Beträge nachgezahlt werden müssen. Grundsätzlich gilt, dass Eheleute nach außen - also gegenüber dem Finanzamt - so genannte Gesamtschuldner sind. Dies bedeutet, dass das Finanzamt von jedem der Ehegatten den Gesamtbetrag anfordern kann. Im Innenverhältnis - also unter den Ehegatten - stellt sich dann die Frage, ob untereinander Erstattungsansprüche bestehen, wenn beispielsweise ein Ehegatte zunächst bei einer Steuerrückerstattung den gesamten Betrag erhalten ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof äußerte sich am 18.03.2009 erstmals grundlegend zu dem seit 01.01.2008 neu gefassten Unterhaltsrecht. Grundsätzlich betont der Bundesgerichtshof, dass ein geschiedener Ehegatte (dies gilt aber auch für die nicht verheiratete Kindesmutter) grundsätzlich nur für drei Jahre nach der Geburt des Kindes Unterhalt verlangen kann. Eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs ist aber möglich, wobei es hier immer auf den konkreten Einzelfall ankommt. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kindesbetreuung zu berücksichtigen. Weiterhin verlängert sich der Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn dies unter ... weiter lesen
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist es nicht zulässig, einem Jungen den Vornamen „Anderson“ zu geben, weil dieser Name in Deutschland nur als Nachname gebräuchlich ist. Das Standesamt Karlsruhe hatte die Eintragung des Vornamens abgelehnt. Während das Amtsgericht den Eltern Recht gab, teilte das Landgericht die Auffassung des Standesamts. In letzter Instanz hat nun das Oberlandesgericht Karlsruhe diese Entscheidung des Landgerichts gebilligt. Gesetzliche Regelungen über die Wahl des Vornamens gibt es nicht. Vornamen können daher grundsätzlich frei gewählt werden. Die Gerichte haben jedoch gewisse Regeln entwickelt, die die Freiheit der Namenswahl beschränken. So darf der Name das Kind nicht der ... weiter lesen
Sind Mann und Frau verheiratet gilt automatisch mit der Geburt eines Kindes das gemeinsame Sorgerecht. Dementsprechend sind beide Elternteile befugt über Fragen der Gesundheitsfürsorge, schulischen Entwicklung, Vermögensfürsorge etc. zu bestimmen. Das gemeinsame Sorgerecht besteht auch automatisch nach einer Scheidung fort. Anders war die Rechtslage bei Paaren mit Kindern, die nicht verheiratet sind: Sofern die Kindesmutter das Sorgerecht dem Kindesvater nicht explizit eingeräumt hat, verblieb es beim alleinigen Sorgerecht der Kindesmutter. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr dieses Jahr klargestellt, dass über dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, den nichtehelichen Kindesvater kategorisch vom ... weiter lesen