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Rechtsanwalt in Esterwegen - Unterhaltsrecht
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Karlsruhe (jur). Auch bei einer fehlenden Berufsausbildung und einer nicht-deutschen Herkunft besteht eine reale Beschäftigungschance, so dass arbeitslosen Vätern oder Müttern zur Zahlung ihres Kindesunterhalts eine Jobsuche zuzumuten ist. Weise der arbeitslose Elternteil dann keine ausreichenden Bewerbungsbemühungen nach, könne für die zu leistenden Unterhaltszahlungen ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 24. Februar 2014, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 185/12). Im konkreten Fall hatte ein in Marburg lebender türkischer Vater für seinen neunjährigen Sohn keinen Unterhalt gezahlt. Der seit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das OLG entschied mit seinem Beschluss vom 29.05.2013 (Az.: 2 WF 98/13), dass sich der Bedarf eines volljährigen Kindes nicht dadurch verringern soll, dass es kostenfrei im Haus seiner Großmutter und ihres Ehepartners lebe. Das OLG ging davon aus, dass der Antragsteller einen bestimmten monatlichen Bedarf habe, da seine Lebenssituation eben nicht der eines Kindes im Haushalt der Eltern, sondern der eines Kindes mit eigenem Haushalt vergleichbar sei. Dem soll auch nicht entgegenstehen, dass er kostenfrei, d.h. ohne ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem aktuellsten Urteil zum Unterhalt vom 12.05.2010 - XII ZR 98/08 - klargestellt, dass Versäumnisurteile wegen Zahlung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichem Unterhalt nach Versäumung der Einspruchsfrist nur dann abänderbar sind, wenn sich nach dem Urteil die tatsächlichen Einkommensverhältnisse wesentlich ändern. I. Der Fall : Im konkreten Fall hatte ein unterhaltspflichtiger Vater sich gegen die ihn gerichtete Unterhaltsklage auf Kindesunterhalt überhaupt nicht gewehrt, sodass gegen ihn ein Versäumnisurteil erlassen wurde: Bei Bemessung der Unterhaltshöhe wurde - wie bei Versäumnisurteilen üblich - der ... weiter lesen
Der BGH hat in einer jüngeren Entscheidung (BGH XII ZR 108/09) entschieden, dass ein Anspruch auf Unterhalt auch nach der Scheidung wegen sog. „ehebedingter Nachteile" besteht, wenn ein Ehegatte seinen Arbeitsplatz während der Ehe aufgeben oder seine Tätigkeit reduziert hat. Ob aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, spielt dabei keine Rolle. Unbeachtlich ist ebenfalls, ob die Reduktion oder Aufgabe der beruflichen Tätigkeit vom Einverständnis des unterhaltspflichtigen Ehegatten gedeckt war. Ausreichend ist es, wenn nachweisbar ist, dass ein Ehegatte seine Erwerbstätigkeit reduziert oder aufgegeben hat um die Haushaltsführung und / oder Kinderbetreuung zu übernehmen. Es kommt dabei ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 14.10.2009 ( XII ZR 146/08 ) einer Gymnasiallehrerin nach 13-jähriger Ehe einen unbefristeten Unterhalt von EUR 500 monatlich zugesprochen. Das aktuelle Einkommen der Ehefrau beträgt EUR 3200 brutto, während der Ehemann rund EUR 5500 netto erzielt. Schon zu Beginn der Ehe 1993 hatte die Ehefrau nicht als Lehrerin, sondern als Texterin gearbeitet. Trotz der Betreuung des heute 15-jährigen Sohnes konnte Sie zuletzt als Texterin rund EUR 2500 netto erzielen. Im Jahre 2000 kündigte sie ihren Arbeitsvertrag, weil die Familie nach Brüssel umzog. In der Zeit von 2000 (Umzug nach Brüssel) bis 2005 hatte die Ehefrau weder als Lehrerin, noch als Texterin ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung zur Frage des Betreuungsunterhaltes über das 3te Lebensjahr des Kindes hinaus erneut dem alten „Altersphasenmodell" eine Absage erteilt. (BGH XII ZR 3/09). I. Rechtliche Ausgangslage Trennt sich ein Ehepaar bzw. wird es geschieden, stellt sich bei Vorhandensein von minderjährigen Kindern in der Regel die Frage, ob und wieviel Unterhalt der Elternteil, bei dem die Kinder weiterhin aufwachsen sollen, vom jeweils anderen Elternteil einfordern kann, weil er selbst wegen der Kinderbetreuung an einer eigenen Erwerbstätigkeit gehindert ist. 1. Trennungsunterhalt Im Rahmen des Trennungsunterhalts war und ist die Frage leicht zu beantworten: ... weiter lesen
München (jur). Nur wer regelmäßig monatlich mehr Unterhalt an das allein lebende erwachsene Kind zahlt, kann für sich auch das Kindergeld beanspruchen. Einmalige oder gelegentliche Zahlungen eines Elternteils führen nicht zu einem Vorrang beim Kindergeldanspruch, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 27. März 2019, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 45/17). Im konkreten Fall hatte eine getrennt lebende Mutter für ihren erwachsenen allein lebenden studierenden Sohn Kindergeld beantragt. Sie verwies darauf, dass sie im Streitjahr 2014 monatlich 400 Euro und ab September 490 Euro Unterhalt an ihr Kind gezahlt habe. Zusätzlich hatte sie angegeben, ... weiter lesen
Auch Ehegatten ohne eigenes Einkommen müssen gegebenenfalls einen Beitrag für die Heimkosten ihrer Eltern bezahlen. Das „Taschengeld", auf das sie Anspruch gegenüber ihrem Ehepartner haben, müssen sie allerdings nicht komplett für die Eltern einsetzen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 21. Januar 2013, veröffentlichten Urteil vom 12. Dezember 2012 entschied (Az.: XII ZR 43/11). Wenn bei alten Menschen das Einkommen für ihren Heimaufenthalt nicht reicht, springt häufig zunächst das Sozialamt ein. Die Behörde versucht dann allerdings, sich das Geld von den Kindern zurückzuholen. Bereits 2002 entschied dazu der BGH, dass den erwachsenen Kindern ... weiter lesen
Das Unterhaltsrecht unterliegt als Teil des Familienrechts, wie auch das Familienrecht selbst, Veränderungen. Während der Trennung erhält der jeweils finanziell schwächere Ehepartner bei Bedarf und Leistungsfähigkeit des anderen grundsätzlich Trennungsunterhalt. Während der Trennung ist der Ehepartner, der in der Ehe keiner entgeltlichen Tätigkeit nachgegangen ist, auch nicht verpflichtet, eine solche Tätigkeit aufzunehmen. Der Grund hierfür ist, dass der Gesetzgeber während der Ehe, dazu gehört auch noch die Trennungszeit, den Ehepartnern den Weg zu einer Versöhnung nicht verstellen möchte und daher noch keine gravierenden Änderungen eintreten sollen. Nach der ... weiter lesen
Kurz-Hinweis: Die Senate des OLG Frankfurt a. Main haben beschlossen, zum 01.01.2011 die Sätze zum Selbstbehalt zu erhöhen. "Für die Zeit ab 01.01.2011 sehen die Familiensenate des OLG Frankfurt am Main eine Erhöhung der im Wesentlichen seit 2005 geltenden Mindestbedarfs- und Selbstbehaltssätze als unumgänglich an und haben deshalb bereits jetzt beschlossen, dass sie beabsichtigen, folgende Neufestsetzungen vorzunehmen: * Mindestselbstbehalt: 950 € für Erwerbstätige, 800 € für Nichterwerbstätige, * Ehegattenselbstbehalt: 1.050 € für Erwerbstätige, 975 € für Nichterwerbstätige, * Angemessener Selbstbehalt: 1.150 € ohne Aufteilung nach ... weiter lesen
Unterhalt fuer's Kind in Polen ? Dies sollte man beachten. Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kind und eine eventuelle Änderung oder Aufhebung der Unterhaltspflicht regeln die Vorschriften des polnischen Familiengesetzbuches – Kodeks Rodzinny i Opiekuńczy (weiter genannt: KRiO). Gemäß dem Artikel 133 § 1 des KRiO sind die Eltern dazu verpflichtet Unterhaltsleistungen gegenüber dem Kind zu leisten, dass noch nicht selbstständig ist, außer wenn das Einkommen aus dem Vermögen des Kindes ausreichend ist um die Unterhaltskosten und Ausbildungskosten zu decken. Gemäß dem Artikel 135 § 1 des KRiO hängt der Umfang der Unterhaltsleistungen von ... weiter lesen
Im Unterhaltsrecht, genauer bei der Frage des Kindesunterhaltes, taucht immer wieder die Frage auf, welche Rechtslage gilt, wenn das minderjährige Kind nunmehr volljährig wird: Gilt der bisherige Unterhaltstitel (Unterhaltsurteil, Vergleich oder Jugendamtsurkunde) fort oder muss das volljährig gewordene Kind sich einen neuen Titel besorgen bzw. ist das zumindest sinnvoll ? I. Grundsätzliche Rechtslage Entgegen landläufiger Meinung beendet die Volljährigkeit die Wirksamkeit des Unterhalstitels, welcher noch aus der Zeit des Minderjährigkeit stammt, zunächst nicht: Zutreffend ist zwar, dass sich die gesamte Qualität und damit auch die Berechnungsmethode und Höhe des ... weiter lesen