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Rechtsanwalt in Hagen - Unterhaltsrecht
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem aktuellsten Urteil zum Unterhalt vom 12.05.2010 - XII ZR 98/08 - klargestellt, dass Versäumnisurteile wegen Zahlung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichem Unterhalt nach Versäumung der Einspruchsfrist nur dann abänderbar sind, wenn sich nach dem Urteil die tatsächlichen Einkommensverhältnisse wesentlich ändern. I. Der Fall : Im konkreten Fall hatte ein unterhaltspflichtiger Vater sich gegen die ihn gerichtete Unterhaltsklage auf Kindesunterhalt überhaupt nicht gewehrt, sodass gegen ihn ein Versäumnisurteil erlassen wurde: Bei Bemessung der Unterhaltshöhe wurde - wie bei Versäumnisurteilen üblich - der ... weiter lesen
Leipzig (jur). Erhält ein in Deutschland arbeitender alleinerziehender Elternteil vom Ex-Partner keinen Kindesunterhalt für die im EU-Ausland lebenden Kinder, muss der deutsche Staat mit einem Unterhaltsvorschuss einspringen. Auch wenn das nationale Unterhaltsvorschussgesetz nur Unterhaltsleistungen für in Deutschland lebende Kinder vorsieht, muss der Unterhaltsvorschuss vorrangig nach dem EU-Freizügigkeitsrecht gezahlt werden, urteilte am Montag, 18. Dezember 2017, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 5 C 36.16). Konkret ging es um zwei in den Jahren 2003 und 2005 geborene und zunächst in Deutschland lebende Kinder und ihre alleinerziehende Mutter. Nach der Trennung vom Vater nahm die Mutter ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) - XI ZR 108/09- hat in einer aktuellen Entscheidung hinsichtlich einer in der Praxis recht häufigen Fallgestaltung klargestellt, dass bei Aufgabe und Beendigung eines Erwerbstätigkeit während der Ehe sich dieses nach der Ehe auch dann als ehebedingter Nachteil darstellt, wenn der andere Ehepartner damit nicht einverstanden war. I. Nachehelicher Unterhalt allgemein Wenn nach der Scheidung um den nachehelichen Unterhalt gestritten wird, kommt es zumeist darauf an, ob der den Unterhalt Begehrende überhaupt durch die Ehe einen sogenannten ehebedingten Nachteil erlitten hat: Der Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf nachehelichen Unterhalt ist bekanntlich seit ... weiter lesen
Im Unterhaltsrecht, genauer bei der Frage des Kindesunterhaltes, taucht immer wieder die Frage auf, welche Rechtslage gilt, wenn das minderjährige Kind nunmehr volljährig wird: Gilt der bisherige Unterhaltstitel (Unterhaltsurteil, Vergleich oder Jugendamtsurkunde) fort oder muss das volljährig gewordene Kind sich einen neuen Titel besorgen bzw. ist das zumindest sinnvoll ? I. Grundsätzliche Rechtslage Entgegen landläufiger Meinung beendet die Volljährigkeit die Wirksamkeit des Unterhalstitels, welcher noch aus der Zeit des Minderjährigkeit stammt, zunächst nicht: Zutreffend ist zwar, dass sich die gesamte Qualität und damit auch die Berechnungsmethode und Höhe des ... weiter lesen
Der BGH hat in einer jüngeren Entscheidung (BGH XII ZR 108/09) entschieden, dass ein Anspruch auf Unterhalt auch nach der Scheidung wegen sog. „ehebedingter Nachteile" besteht, wenn ein Ehegatte seinen Arbeitsplatz während der Ehe aufgeben oder seine Tätigkeit reduziert hat. Ob aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, spielt dabei keine Rolle. Unbeachtlich ist ebenfalls, ob die Reduktion oder Aufgabe der beruflichen Tätigkeit vom Einverständnis des unterhaltspflichtigen Ehegatten gedeckt war. Ausreichend ist es, wenn nachweisbar ist, dass ein Ehegatte seine Erwerbstätigkeit reduziert oder aufgegeben hat um die Haushaltsführung und / oder Kinderbetreuung zu übernehmen. Es kommt dabei ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung zur Frage des Betreuungsunterhaltes über das 3te Lebensjahr des Kindes hinaus erneut dem alten „Altersphasenmodell" eine Absage erteilt. (BGH XII ZR 3/09). I. Rechtliche Ausgangslage Trennt sich ein Ehepaar bzw. wird es geschieden, stellt sich bei Vorhandensein von minderjährigen Kindern in der Regel die Frage, ob und wieviel Unterhalt der Elternteil, bei dem die Kinder weiterhin aufwachsen sollen, vom jeweils anderen Elternteil einfordern kann, weil er selbst wegen der Kinderbetreuung an einer eigenen Erwerbstätigkeit gehindert ist. 1. Trennungsunterhalt Im Rahmen des Trennungsunterhalts war und ist die Frage leicht zu beantworten: ... weiter lesen
Nach dem BGH besteht ein Anspruch auch bei kinderloser Ehe wegen sog. „ehebedingter Nachteile", d. h. wenn ein Ehegatte seinen Arbeitsplatz während der Ehe aufgegeben hat oder seine Tätigkeit reduziert hat. Dabei ist nicht von Bedeutung, ob der unterhaltspflichtige Ehegatte damit einverstanden war oder nicht. Der Anspruch besteht grundsätzlich unbefristet, solange die ehebedingten Nachteile nicht ausgeglichen sind. Ausreichend ist, dass ein Ehegatte seine Erwerbstätigkeit reduziert um die Haushaltsführung und / oder Kinderbetreuung zu übernehmen. Das Unterhaltsrecht entwickelt sich zunehmend familienfreundlicher. Rechtsanwalt Sebastian Windisch Sozius der Kanzlei Vollmer, Bock, Windisch & ... weiter lesen
Im Juli 2024 wurde der Gesetzentwurf zum vorübergehenden Unterhalt für Kinder aus dem Unterhaltsfonds in das Verfahren vor der Nationalversammlung der Republik Serbien eingebracht. Dieses lange erwartete Gesetz stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des rechtlichen Schutzes von Kindern in der Republik Serbien dar, insbesondere angesichts der Tatsache, dass Statistiken zeigen, dass in Serbien jeder zweite Elternteil die Unterhaltszahlungen nicht leistet. Der erste Unterhaltsfonds wurde bereits 1937 in Schweden eingeführt. Schweden war Pionier auf diesem Gebiet und ermöglicht finanzielle Unterstützung für Kinder, deren Eltern keinen Unterhalt zahlen. Auch andere Länder in unserer Region haben diesen ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hat grundsätzlich Vorrang vor der Totenruhe. Daher können mutmaßliche Kinder eine Exhumierung verlangen, wenn zur Klärung der Vaterschaft ein DNA-Test erforderlich ist, heißt es in einem am Freitag, 14. November 2014, veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: XII ZB 20/14). Die heute 70-Jährige Antragstellerin ist in der DDR aufgewachsen, hatte aber von ihrer Mutter erfahren, dass ihr Vater ein Mann aus dem Westen ist. Zu dem mutmaßlichen Vater hatte sie später auch persönlichen Kontakt. Vor dem Hintergrund einer größeren Erbschaft will sie die Vaterschaft des ... weiter lesen
Das Unterhaltsrecht unterliegt als Teil des Familienrechts, wie auch das Familienrecht selbst, Veränderungen. Während der Trennung erhält der jeweils finanziell schwächere Ehepartner bei Bedarf und Leistungsfähigkeit des anderen grundsätzlich Trennungsunterhalt. Während der Trennung ist der Ehepartner, der in der Ehe keiner entgeltlichen Tätigkeit nachgegangen ist, auch nicht verpflichtet, eine solche Tätigkeit aufzunehmen. Der Grund hierfür ist, dass der Gesetzgeber während der Ehe, dazu gehört auch noch die Trennungszeit, den Ehepartnern den Weg zu einer Versöhnung nicht verstellen möchte und daher noch keine gravierenden Änderungen eintreten sollen. Nach der ... weiter lesen
Das Unterhaltsrecht unterliegt als Teil des Familienrechts, wie auch das Familienrecht selbst, Veränderungen. Während der Trennung erhält der jeweils finanziell schwächere Ehepartner bei Bedarf und Leistungsfähigkeit des anderen grundsätzlich Trennungsunterhalt. Während der Trennung ist der Ehepartner, der in der Ehe keiner entgeltlichen Tätigkeit nachgegangen ist, auch nicht verpflichtet, eine solche Tätigkeit aufzunehmen. Der Grund hierfür ist, dass der Gesetzgeber während der Ehe, dazu gehört auch noch die Trennungszeit, den Ehepartnern den Weg zu einer Versöhnung nicht verstellen möchte und daher noch keine gravierenden Änderungen eintreten sollen. Nach der ... weiter lesen
Auch Ehegatten ohne eigenes Einkommen müssen gegebenenfalls einen Beitrag für die Heimkosten ihrer Eltern bezahlen. Das „Taschengeld", auf das sie Anspruch gegenüber ihrem Ehepartner haben, müssen sie allerdings nicht komplett für die Eltern einsetzen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 21. Januar 2013, veröffentlichten Urteil vom 12. Dezember 2012 entschied (Az.: XII ZR 43/11). Wenn bei alten Menschen das Einkommen für ihren Heimaufenthalt nicht reicht, springt häufig zunächst das Sozialamt ein. Die Behörde versucht dann allerdings, sich das Geld von den Kindern zurückzuholen. Bereits 2002 entschied dazu der BGH, dass den erwachsenen Kindern ... weiter lesen